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Erlöschen der Aufenthaltgenehmigung (Gelesen: 5.832 mal)
chinara1982
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Zeige den Link zu diesem Beitrag Erlöschen der Aufenthaltgenehmigung
19.08.2010 um 20:18:03
 
Guten Tag!
Ich hätte einpaar Fragen.Hoffe,dass jemand Antworten hätte.
Bin mit meiner Familie 1997 als Kontingent Flüchtlinge nach Deutschland gekommen...2008 habe mich abgemeldet und mit Freunden in Europa Rumgereist..bin immer wieder für Woche oder 2 nach Deutschland(hab mich aber angemeldet)während die Zeit war für einpaar Monate in Israel(war schwanger),hab da entbunden.Am 01.07.2010 bin zur Einwohnermeldeamt gegangen,um mich anzumelden,ist problemlos gegangen.(Wegen dem Kind hat es gedauert,weil unser Botschaft ist einer der schnellsten,wenn um Passaustellung geht.)
2 Wochen später ruft bei mir Ausländeramt an,und sie meinen,dass meine Aufenthaltsgenehmigung erlöscht sei,und das einzige was mir bleibt,mit dem Kind in meine Heimat ausreisen.
Ich weiss,dass ich selber Sch.. gebaut habe weinend.Aber gibts da wirklich keine andere Möglichkeiten?



Ich bedanke mich im Voraus!!!!
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reinhard
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Antwort #1 - 19.08.2010 um 21:15:11
 
Die ABH geht anscheinend davon aus, dass Deine NE erloschen ist, weil Du länger als sechs Monate weg warst oder weil Du aus Deutschland weggezogen bist, oder?

Schreib möglichst genau auf, wann Du hier und wann Du weg warst und geh zu einer guten Beratungsstelle.

Informier Dich über die Härtefallkommission Deines Bundeslandes, nimm eventuell schon Kontakt auf.

Hast Du einen schriftlichen Bescheid mit Ausreisefrist? Oder gibt es nur die telefonische Ankündigung, dass da was kommt?

Hast Du einen aserbaidchanischen Pass? Es gibt in Aserbaidschan ein Staatsangehörigkeitsgesetz von 1998, nach dem alle die Staatsangehörigkeit verloren haben, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens nicht mehr dort lebten.
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chinara1982
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: aserbaidschanisch
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Antwort #2 - 19.08.2010 um 22:06:59
 
Hallo.
Ja,ich war länger als 6 Monate nicht in Deutschland(2 Jahre).Schrieftlich habe ich noch nichts gekriegt,die haben es mir am Telefon gesagt.Am Monteg habe einen Termin im Ausländeramt.
Und,ja ich habe immer noch den aserbaidschanischen Pass.
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chinara1982
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #3 - 21.08.2010 um 11:51:57
 
Guten Abend!
Ich hoffe,dass Sie mir helfen können.
Bin 1997 mit meiner Familie als Kontingent Flüchtling nach Deutschland gekommen(habe gleich eine unbefristete Aufenthaltsgenehmigung gekriegt).
2008 bin mit meinem Freund auf eine längere Reise gefahren,und mich beim Einwohnermeldeamt abgemeldet.Im Juli 2009 habe ein Baby gekriegt(habe in Israel entbunden,weil sein Vater israeli ist).Juli 2010 bin wieder zurück nach Deutschland,habe mich angemeltet,aber 2 Wochen später hat sich Ausländeramt bei mir gemeldet und meinten,dass meine Aufenthaltsgenehmigung erlöscht sei,und ich soll das Land im Oktober endgültig verlassen...
Es wurde mir geraten  mit Härtefallkommision zu kontaktieren..
Ich weiss jetzt nicht wie genau es läuft.Ich habe bei meiner Beraterin inm Caritas angerufen,sie ist ab Montag in Urlaub,und sagte ,dass sie sich drum kümmert nach dem Urlaub(sie kommt am 04.09 zurück).Sie sagte,dass sie mit jemandem aus hfk kontaktieren soll,um überhaupt zu wissen ob es was bringt oder sowas in der Art(ich soll das Land bis 15.10.2010 verlassen).
Ich kenne mich da überhaupt nicht aus...was soll oder kann ich tun.

Ich bedanke mich im Voraus.


Daddys' Änderung:
Machen wir am besten in deinem ursprünglichen Thread weiter... Zwinkernd
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Ulf
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Antwort #4 - 21.08.2010 um 12:43:50
 
chinara1982 schrieb am 19.08.2010 um 20:18:03:
das einzige was mir bleibt,mit dem Kind in meine Heimat ausreisen.
Ich weiss,dass ich selber Sch.. gebaut habe weinend.Aber gibts da wirklich keine andere Möglichkeiten?


Wenn keine Abschiebehindernisse bezüglich deines Heimatlandes bestehen, solltest Du über ein Leben in Israel nachdenken. Informationen darüber, ob Du mit dem Kindsvater lebst oder leben willst, und welche Staatsangehörigkeit dieser hat, habe ich nicht gefunden.

Gruß, ULF
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Muleta
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Antwort #5 - 21.08.2010 um 13:19:28
 
es müsste mal geprüft werden, ob der Status, der einem K-Flüchtl zuerkannt wurde auch erloschen ist. Falls nicht, besteht u.U. ein Anspruch auf erneute AE/NE-Erteilung. Nur als Idee, ist nicht so mein Gebiet.

Muleta
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Ulf
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #6 - 21.08.2010 um 13:23:51
 
Muleta schrieb am 21.08.2010 um 13:19:28:
es müsste mal geprüft werden, ob der Status, der einem K-Flüchtl zuerkannt wurde auch erloschen ist.


§§ 2a/2b HumHAG scheinen mir nicht einschlägig zu sein. Durch die unerlaubte Einreise sehe ich eine Ausreisepflicht.

Gruß, ULF
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Ulf
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Antwort #7 - 21.08.2010 um 13:40:55
 
chinara1982 schrieb am 19.08.2010 um 22:06:59:
Und,ja ich habe immer noch den aserbaidschanischen Pass.


Hast Du ihn hier erneuern lassen, Dein Kind hierin eintragen lassen, für das Kind auch einen beantragt?

Kann sein, daß ich meine Ausführungen zu §§ 2a/2b korrigieren muß.

Gruß, ULF
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« Zuletzt geändert: 21.08.2010 um 13:51:46 von N/V »  
 
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Saxonicus
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Antwort #8 - 21.08.2010 um 14:44:25
 
ulf schrieb am 21.08.2010 um 12:43:50:
Informationen darüber, ob Du mit dem Kindsvater lebst oder leben willst, und welche Staatsangehörigkeit dieser hat, habe ich nicht gefunden.

Gruß, ULF

chinara1982 schrieb am 21.08.2010 um 11:51:57:
habe in Israel entbunden, weil sein Vater israeli ist

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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #9 - 21.08.2010 um 14:52:02
 
Ach, das war die Zweitdarstellung. Also gut, für Israelis gibt es hier erleichterte Aufenthaltsbedingungen. Ist das Kind auch Israeli?

Gruß, ULF
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Muleta
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Antwort #10 - 21.08.2010 um 17:27:18
 
ulf schrieb am 21.08.2010 um 13:40:55:
Kann sein, daß ich meine Ausführungen zu §§ 2a/2b korrigieren muß.


da eine Durchsetzung der Ausreisepflicht nach Aserbaidschan wegen des vermutlich fortbestehenden KF-Status nicht möglich ist, müsste wohl doch wieder eine AE/NE erteilt werden. Mir wäre jedenfalls nicht klar, warum das anders sein sollte.

Muleta
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Antwort #11 - 21.08.2010 um 18:27:04
 
Muleta schrieb am 21.08.2010 um 17:27:18:
Mir wäre jedenfalls nicht klar, warum das anders sein sollte.

Weil es gerade dazu in der Zwischenzeit die unterschiedlichsten Ansichten und zu unterschiedlichster Rechtsprechung gekommen ist.

Aber das ist alles Wahrsagerin ohne genauere Informationen.
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chinara1982
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Antwort #12 - 21.08.2010 um 23:08:24
 
Guetn Abend!
DANKE AN ALLE die sich beteiligt haben!!!!!!!!!!!!!!
Das Kind hat israelische staatsangehörigkeit.Eigentlich war ich schon dabei meinen Pass und alle Dokumente in die Botschaft zuschicken um den Kind 'reinzukleben'...und dann bekamm ich die Einladung ins Ausländeramt..also den Pass habe ich noch nicht in die Botschaft geschickt und auch bei der Ausländerbehörde nicht vorgelegt(ich sagte,dass der Pass in der Botschaft ist),sie sagten ich soll es bis zur meine Ausreise vorbeibringen..

Danke
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reinhard
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Antwort #13 - 22.08.2010 um 14:29:44
 
chinara1982 schrieb am 21.08.2010 um 23:08:24:
Eigentlich war ich schon dabei meinen Pass und alle Dokumente in die Botschaft zuschicken um den Kind 'reinzukleben'...und dann bekamm ich die Einladung ins Ausländeramt..also den Pass habe ich noch nicht in die Botschaft geschickt und auch bei der Ausländerbehörde nicht vorgelegt(ich sagte,dass der Pass in der Botschaft ist)


Ich fürchte, wenn Deine Strategie jetzt ist zu lügen, wirst Du am Ende keinen Erfolg haben.

Klar doch mal (vielleicht zusammen mit einer Beratungsstelle), ob Du noch Deinen Status als Kontingentflüchtling hast, und beantrage auf jeden Fall eine neue AE.

Wenn Du willst, dass die Ausländerbehörde Dir hilft, solltest Du Dich so verhalten wie Du es auch von Deinem Gegenüber wünscht.
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Antwort #14 - 22.08.2010 um 19:07:49
 
chinara1982 schrieb am 21.08.2010 um 23:08:24:
also den Pass habe ich noch nicht in die Botschaft geschickt und auch bei der Ausländerbehörde nicht vorgelegt(ich sagte,dass der Pass in der Botschaft ist


Ordnungswidrigkeit, § 98 II Ziff. 3 AufenthG.
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