Hi Thalassa
Zitat:Wer also eine Ehe nur in Ägypten eintragen lässt ist auf dem Rest der Welt ledig.
widerspricht komplett dem was ich schrieb, und was gängiges Recht hier in D ist:
Zitat:Hierbei gilt grundsätzlich, dass eine im Ausland geschlossene Ehe in Deutschland als wirksam angesehen wird, wenn die für die Trauung im fremden Staat geltenden gesetzlichen Bestimmungen eingehalten worden sind.
weiterhin:
Zitat:die Ehe über die Botschaft abgewickelt wird
Der ägyptische Standesbeamte nimmt die Trauung nur dann vor, wenn Sie ihm eine
Konsularbescheinigung der deutschen Botschaft vorlegen können. Diese wiederum erhalten Sie aber nur, wenn Sie ein Ehefähigkeitszeugnis eines deutschen Standesamtes vorlegen können. Das Ehefähigkeitszeugnis bescheinigt, dass ein in den Gesetzen des Heimatlandes begründetes Ehehindernis nicht besteht.
Diese Konsularbescheinigung ist die einzigste Amtshandlung in welche die deutsche Botschaft in Kairo involviert ist.
Zitat:Ansonsten soll mal jemand probieren ob mit dem Shar Akari Papier eine ägyptische Ehe in Deutschland registriert wird wenn man bedenkt, dass die meisten Ägypter eh schon 1-2 verheiratet sind oder wenn nicht zu diesem Zeitpunkt später sowiso eine Ägypterin heiraten ..... wollen, müssen oder .
Ich weiss nicht woher Du deine Weisheiten beziehst, Ich nehme an 1001 Geschichten hat da einen guten Anteil dran.
Ich habe selber 10 Jahre in Ägypten gelebt, und bin mit einer Ägypterin seit Jahren verheiratet.
Dort auf der Shar el Akhari habe ich meine Ehe geschlossen und die ägyptische Eheurkunde wurde hier in Deutschland nach einer beglaubigten Übersetzung als rechtmässige Ehe eingetragen.
Was Du hier tust ist eine Verunsicherung des
TS, die nichts mit den rechtlichen Fragen im Ausgangsthread zu tun hat.
du schriebst:
Zitat:ob der Ägypter verheiratet ist, steht in der regel auf der ägyptischen ID card
bei der Eheschliessung auf der Shar el Akhari muss zwingend diese ID card des Ägypters vorgelegen haben.
Zitat:3. Reisepässe im Original (ist einer der Verlobten Ägypter, muss zwingend sein/ihr ägyptischer Personalausweis vorgelegt werden)
Zitat:Shar Akari ist nix anderes als ein Notariatsoffice die Vollmachten, Ehen usw. eintragen damit der Mann innerhalb Ägypten beweisen kann, dass es seine Frau ist ... oder eben sein Kind ...
BTW, die Shar el Akhari ist in Ägypten dem Justizministerium angegliedert und damit eine hochoffizielle staatliche Behörde.
Warum der
TS nun den ägyptischen Ehemann nach D holen will, wie die Ehe bisher gelebt wurde und warum so, ist für die Rechtmaessigkeit eine Ehe nicht von Belang.
beste Grüße
Dima
PS: an die Mods, Ich rege an, den Betreff des Threads eindeutiger zu gestalten, vielleicht gibt es da ja eine Möglichkeit.
Dima