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Ehel. im Ausland / Änderung Personenstand in Dtl. (Gelesen: 2.455 mal)
dete
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16.08.2010 um 11:39:42
 
ryka schrieb am 16.08.2010 um 11:31:59:
Aber wie ist es dann, wenn im Ausland geheiratet wird. Viele Länder benötigen nur eine Ledigkeitsbescheinigung, die man mit der Meldebestätigung erhält. Ohne Bekanntgabe der ersten Heirat bleibt man in D ledig und ohne Frage lügt man nicht.

Ich weiß, dies ist Haarspalterei aber bitte trotzdem um Antwort.


Und genau so ist es derzeit bei meinem Sohn.
Er ist nach indischen Recht verheiratet aber bei unserer Meldebehörde immernoch ledig geführt.
Die deutsche Botschaft verlangt eine Meldebescheinigung aus der der Familienstand ledig hervorgeht.Kann sie haben,steht ja noch drin.Aber eigentlich ist er ja seit Januar verheiratet,wann wird das eigentlich hier geändert?Und wie?
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steini007
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Antwort #1 - 17.08.2010 um 12:01:16
 
dete schrieb am 16.08.2010 um 11:39:42:
Aber eigentlich ist er ja seit Januar verheiratet,wann wird das eigentlich hier geändert?Und wie? 

Geändert wird das erst, wenn das Einwohnermeldeamt über die Heirat durch Vorlage Heiratsurkunde in Kenntnis gesetzt wurde.
Die Heiratsurkunde müßte übersetzt, beglaubigt oder durch ein Amtsprüfverfahren geprüft werden, damit sie von der deutschen Behörde akzeptiert wird.

Von  selber passiert gar nichts.
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dete
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Antwort #2 - 17.08.2010 um 12:50:03
 
Also eine noteriel beglaubtige Übersetzung hat seine Frau und das Orginal auch,das braucht sie dann ja bei der Botschaft.
Wer leitet das Amtsprüfverfahren ein, die Botschaft?



mick, Änderung:
Hab' mal eigenen Thread aufgemacht. Sollte ein langjähriger User
wissen, dass das bevorzugt wird.
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« Zuletzt geändert: 17.08.2010 um 13:10:26 von Mick »  
 
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steini007
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Antwort #3 - 17.08.2010 um 13:31:16
 
dete schrieb am 17.08.2010 um 12:50:03:
Wer leitet das Amtsprüfverfahren ein, die Botschaft?

Nein, die Botschaft wird nur im Amtshilfeverfahren tätig, d. h. sie beauftragt einen Vertrauensanwalt, weil eine deutsche Behörde (Standesamt oder Ausländeramt) eine geprüfte Urkunde sehen möchte.

Ein Anruf bei der Meldebehörde in Deutschland mit Schilderung der Sachlage, sollte dann doch zu einer Lösung führen, wie aus "ledig" der Familienstand "verheiratet" wird. Zwinkernd
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dete
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Antwort #4 - 17.08.2010 um 13:47:08
 
Danke Mick für den eigenen Tread,war mir anfangs nicht bewusst das ich doch mehr Fragen haben werde. Zwinkernd
Ok,frag ich mal weiter bis mir der Kopf raucht Smiley
Also seine Frau ist ja noch in Indien,die Urkunde braucht sie für die Botschaft,er hat hier keine bzw nur ne miese Kopie.
Wenn sie denne mal irgendwann endlich bis zur Visumantragsabgabe gekommen ist, bekommt sie dann irgendwann ihre Orginale wieder?
Wenn ja könnte sie ja dann die Orginale hierher schicken um sie dann zur Meldebehörde zu bringen.
Unsere Meldebehörde weiss das er verheiratet ist, kann aber ja nichts ändern.
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ThomasStuttgart
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #5 - 18.08.2010 um 09:54:48
 
steini007 schrieb am 17.08.2010 um 12:01:16:
Die Heiratsurkunde müßte übersetzt, beglaubigt oder durch ein Amtsprüfverfahren geprüft werden, damit sie von der deutschen Behörde akzeptiert wird.


Wenn ich mich recht erinnere, muss die Original Heiratsurkunde auch noch mit einer Apostille versehen werden, danach übersetzt (incl. Apostille) und beglaubigt.

War zumindest bei mir so bei Heirat in Moskau. Es empfehlen sich durchaus 2 übersetzte und beglaubigte Kopien. So kann der ausländische Ehepartner damit zur Botschaft, der deutsche zum Einwohnermeldeamt und den Familienstand und ggf. die Steuerklasse ändern lassen...

dete schrieb am 17.08.2010 um 13:47:08:
bekommt sie dann irgendwann ihre Orginale wieder?


Die Originale bekommst du i.d.R. sofort wieder.

Gruß Thomas
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steini007
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #6 - 18.08.2010 um 23:32:23
 
ThomasStuttgart schrieb am 18.08.2010 um 09:54:48:
Wenn ich mich recht erinnere, muss die Original Heiratsurkunde auch noch mit einer Apostille versehen werden, danach übersetzt (incl. Apostille) und beglaubigt.  War zumindest bei mir so bei Heirat in Moskau.


... aber nur weil Russland dem Haager Apostillenabkommen beigetreten ist, nicht aber Indien.

ThomasStuttgart schrieb am 18.08.2010 um 09:54:48:
ggf. die Steuerklasse ändern lassen...

... was aber erst dann geht, wenn der Ehegatte in Deutschland seinen Wohnsitz genommen hat.
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