Muleta schrieb am 14.08.2010 um 17:34:51:das werden dann aber endgültig die letzten Fälle sein.
Na ja, soweit es um die ehemalige A-Bewilligung geht,
stimmt das ja, aber dieselbe Problematik setzt sich ja
mit der z.B. "Studenten-AE" fort. Teilweise sieht es
sogar danach aus, dass selbst Zeiten mit einem
AT,
der nach § 10
StAG zur Einbürgerung berechigt, näm-
lich AE's nach § 25 Abs. 1 oder 2, nicht als "gewöhnlicher"
Aufenthalt angesehen wird. M.E. ist das absurd und
rechtswidrig.
Muleta schrieb am 14.08.2010 um 17:34:51:Vielleicht klagt ja mal jemand.
Darauf warte ich schon solange ich dieses Forum und
dadurch diese Problematik kenne.