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Zweifelhafte, widersprüchliche Angaben bei der Einbürgerungsbehörde! (Gelesen: 3.119 mal)
strangeland
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Zeige den Link zu diesem Beitrag Zweifelhafte, widersprüchliche Angaben bei der Einbürgerungsbehörde!
12.08.2010 um 22:25:34
 
Erst einmal ein dickes Lob an euer Team. Möchte nicht wissen wieviele Leute hier ohne euch aufgeschmissen wären. i4a is great

Nun zu meinem Problem:
Ich bin 33 Jahre alt, in Deutschland geboren (inklusive gängigem schulischem Werdegang bis Fachabitur) und trotzdem noch türkischer Staatsbürger. Zur Zeit mache ich eine 2te Vollzeit-Ausbildung (schulisch, also unentgeltlich) und gehe nebenbei noch einem 400 Euro-Job nach. Da das zum Leben natürlich nicht reicht, beziehe ich zusätzlich noch Wohngeld.

Im Januar dieses Jahres hatte ich alle erforderlichen Unterlagen (auch die Ausbürgerungszusicherung aus dem türkischen Konsulat) für meine Einbürgerung in den deutschen Staatsverband bei der Einbürgerungsbehörde eingereicht.

Meine Bedenken wegen dem Wohngeld wurden von der zuständigen Dame vor Ort weggefegt. Sie meinte mit meiner Schulbildung und meinem zukünftigem Job wäre dies kein Problem. Ich solle ihr einige Wochen Zeit lassen damit sie die üblichen Anfragen stellen kann um sich dann umgehen bei mir zu melden. Ende Mai hatte ich von ihr immer noch nichts gehört, also rief ich an. Sie meinte die Unterlagen liegen ihrer Vorgesetzten vor und müssten nur noch unterschrieben werden. Nächste Woche werde ich wohl kontaktiert. Aber es geschah wieder nichts. Ende Juni wurde ich vorstellig. Diesmal fand ich einen anderen Mitarbeiter vor. Dieser sagte aus dass ihm meine Unterlagen bekannt seien (alles vollständig) und ich mich auf die Einbürgerung am ?.Juli freuen kann. Wenn es zeitlich für den Postweg zu knapp werde, wollte er mich anrufen.
Spitze, alles über die Bühne gebracht, dachte ich mir. Nach ca. 10 Anrufen in denen ich nichts erreicht hatte (entweder ging keiner ran oder der Herr war in einem Gespräch oder er müsse sich erstmal aktenkundig machen oder....) wurde ich heute wieder vorstellig:
"Oh, da sehe ich aber schwarz für sie. Sie verdienen höchstens 400 Euro und beziehen demnach Wohngeld. Das ist ein Ausschlußkriterium. Meine Vorgesetzte wird das so nicht unterschreiben. Ich fürchte ich kann da nichts für sie machen"

Ärgerlich Ärgerlich Ärgerlich

Was heißt denn hier "ich kann nichts für sie machen"? Was haben die Leute denn die letzten Monate gemacht? Ich konfrontierte ihn also mit den widersprüchlichen Aussagen seiner Kollegin und allen anderen Versprechungen die mir in der Zeit gemacht wurden. Ihm seien die Hände gebunden.
Auch auf die Frage hin wann er denn vorhatte mir das mitzuteilen verwieß er auf seine Vorgesetzte.

Kurios oder?!
Die lokale Presse hier berichtet davon, dass sich zuwenige Menschen in den letzten Jahren einbürgern lassen. Laut lachend

Nach dem Roman jetzt meine Fragen:
1. Macht es Sinn bei der Vorgesetzten vorstellig zu werden?
2. Wer trägt Verantwortung über eine Prognoseentscheidung?
3. Hilfe!

Sorry für den überlangen Text, aber das musste raus.
Ich danke euch schonmal für eure Antworten.

liebe grüsse
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maki
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laie!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
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Antwort #1 - 12.08.2010 um 22:55:58
 
Hi strangeland,

1. Kommt darauf an. Wenn du dich benehmen kannst dann wird es nicht schaden Zwinkernd ob es hilft ist eine andere Frage...
2. Niemand, was erzählt wird zählt nix.
3. Da bist du hier richtig Smiley

Die Sache ist die, dass dir SBs ihre persönliche Meinung erzählen, auf diese kannst du dich nicht berufen, selbst "normale" Briefe sind meist irrelevant (werden oft "Prosa" genannt), was wirklich zählt ist ein rechtsmittelfähiger Bescheid (zB. eine offiziell ablehnter Antrag), auf alles andere kannst du dich nicht berufen.

Ich gehe mal von Anspruchseinbürgerung aus (§10 StAG), da ist der gesicherte LU nicht ganz so wichtig (inkl. Prognoseentscheidung), aber der Teufel steckt im Detail und das Ermessen wird eröffnet.

Wohngeld ist kein Ausschlusskriterium, nicht gesicherter LU kann es sein, muss aber nicht, es heisst im §StAG 10 Abs. 1 Punkt 3:
Zitat:
3. den Lebensunterhalt für sich und seine unterhaltsberechtigten Familienangehörigen ohne Inanspruchnahme von Leistungen nach dem Zweiten oder Zwölften Buch Sozialgesetzbuch bestreiten kann oder deren Inanspruchnahme nicht zu vertreten hat,

(fett markiertes von mir)

Die Anruferei kannst du dir imho sparen, schreib einen Brief oder warte bist du Post bekommst.
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Ralf
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Antwort #2 - 13.08.2010 um 00:05:54
 
strangeland schrieb am 12.08.2010 um 22:25:34:
"Oh, da sehe ich aber schwarz für sie. Sie verdienen höchstens 400 Euro und beziehen demnach Wohngeld. Das ist ein Ausschlußkriterium.


Moin!
So einen Dummfug hört man ja leider öfter. Ich gehe davon aus,
dass sich die Einbürgerung nach § 10 StAG richtet. Dabei spielt
der Bezug von Wohngeld überhaupt keine Rolle. Schädlich
wäre nur der Bezug von Mitteln nach SGB II oder SGB XII, also
das so genannte Hartz 4, und das auch nur dann, wenn man
den Grund dafür selbst zu vertreten hätte.

strangeland schrieb am 12.08.2010 um 22:25:34:
1. Macht es Sinn bei der Vorgesetzten vorstellig zu werden?

In diesem Falle sicherlich.

strangeland schrieb am 12.08.2010 um 22:25:34:
2. Wer trägt Verantwortung über eine Prognoseentscheidung?

Es gibt bei § 10 keine Prognoseentscheidung.

strangeland schrieb am 12.08.2010 um 22:25:34:
Sorry für den überlangen Text, aber das musste raus.

Kein Thema! Zwinkernd

strangeland schrieb am 12.08.2010 um 22:25:34:
hatte ich alle erforderlichen Unterlagen (auch die Ausbürgerungszusicherung aus dem türkischen Konsulat)

Das verwundert mich allerdings etwas, denn diese Zusicherung
vom Konsulat gibt's ja erst nach einem erfolgreichen Entlassungs-
verfahren, für das wiederum erst mal eine Einbürgerungszusicherung
von der EBH erforderlich ist.
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strangeland
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: türkisch
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Antwort #3 - 13.08.2010 um 14:36:36
 
Wow, ihr seit aber schnell. Danke dafür.

Heute nochmal telefoniert. Es bleibt dabei, die Sachbearbeiter möchten mein letztes Zeugnis haben um ihre Vorgesetzte von einer positiven Prognose zu überzeugen. Bei meinem Zeugnis dürfte das zwar kein Problem darstellen, aber wie Ralf schon sagte ist es merkwürdig, dass die Einbürgerungszusicherung schon ausgestellt wurde. Das dürfte rechtlich doch auch nicht ganz sauber sein, oder?!
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Blaise
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Antwort #4 - 13.08.2010 um 17:47:46
 
Hallo,

huch, wo kommt den jetzt auf einmal die Einbürgerungszusicherung her? Wurde diese Zusicherung wurde von der jetzigen Einbürgerungsbehörde ausgestellt?

Hast Du aufgrund dieser Zusicherung die Entlassung aus der türkischen Staatsangehörigkeit beantragt?

Hat sich seit Ausstellung der Zusicherung denn etwas an deinen Leistungen/Einkommen geändert?
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strangeland
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: türkisch
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Antwort #5 - 13.08.2010 um 21:36:19
 
Zitat:
huch, wo kommt den jetzt auf einmal die Einbürgerungszusicherung her? Wurde diese Zusicherung wurde von der jetzigen Einbürgerungsbehörde ausgestellt?


Ja, diese Zusicherung wurde von der selben Behörde ausgestellt.

Zitat:
Hast Du aufgrund dieser Zusicherung die Entlassung aus der türkischen Staatsangehörigkeit beantragt?


Genau das!

Zitat:
Hat sich seit Ausstellung der Zusicherung denn etwas an deinen Leistungen/Einkommen geändert?


Das hatte ich tatsächlich nicht erwähnt. Zum Zeitpunkt der Zusicherung hatte ich an einer Umschulungsmaßnahme teilgenommen, d.h. ich wurde mit Hartz IV unterstützt und es wurden ZUSÄTZLICH die Kosten für diese Maßnahme übernommen. Da war es, im Gegensatz zum Wohngeld, offenbar kein Problem. hä?









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Ralf
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Antwort #6 - 19.08.2010 um 18:34:55
 
Ich kann nur noch mal wiederholen, was ich oben schon
sagte:

Bei § 10 ist Wohngeld unschädlich und es gibt auch keine
Prognoseentscheidung.
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strangeland
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #7 - 02.09.2010 um 22:32:01
 
So, endlich habe ich mal die Vorgesetzte ans Telefon bekommen.

Auf meinen Einwand hin, dass sich die Einbürgerung nach § 10 StAG richtet, eine Prognoseentscheidung somit überflüssig ist, ist sie garnicht eingegangen. Ich hätte die letzten Jahre keine richtige Vollzeit-Arbeit gehabt, somit sei die Sache klar.

Die gute Frau hat entschieden dass sie mit der Einbürgerung bis zum Ende meiner Ausbildung warten möchte.  Schockiert/Erstaunt

Nun habe ich mich mit einem Anwalt für Ausländerrecht in Kontakt gesetzt. Dieser hat allerdings erst in 3 Wochen einen Termin für mich frei.

Vielleicht könntet ihr mir deshalb noch einen Rat geben. Wichtig wäre für mich zu wissen, ob ich mich in jedem Fall auf § 10 StAG berufen kann. Auch auf die Gefahr hin dass ihr (oder besser Ralf) euch wiederholt, ich kann es einfach nicht fassen dass die Menschen in der Behörde solche Aussagen machen.

Seit Wochen schlafe ich schlecht bis garnicht. Tinnitus kommt mittlerweile auch noch dazu.
Muss man tatsächlich klagen um da was zu erreichen?

Vielen vielen Dank nochmals!
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Antwort #8 - 03.09.2010 um 07:52:39
 
strangeland schrieb am 02.09.2010 um 22:32:01:
Wichtig wäre für mich zu wissen, ob ich mich in jedem Fall auf § 10 StAG berufen kann.


Ja, das kannst Du ohne jeden Zweifel!

strangeland schrieb am 02.09.2010 um 22:32:01:
Muss man tatsächlich klagen um da was zu erreichen?


Du könntest zunächst auch noch versuchen, Dich an den Vorgesetzten der Sachbearbeiterin bzw. in der Folge an die Fachaufsicht der EBH zu wenden, das wäre die entsprechende Abteilung im Innenministerium Deines Bundeslandes bzw. in der zuständigen Bezirksregierung (die es in einigen Bundesländern gibt). - Das wäre die einzige und letzte Chance, das Ganze vielleicht doch noch auf nichtjuristischem Wege zu klären.

Bei allem Unmut: Versuche Dich sachlich und höflich an die enstprechende Stelle zu wenden. - Wenn das nicht hilft, bleibt wirklich nur der Anwalt.

Ich wünsche Dir, dass Du Erfolg hast!

=schweitzer=
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"Das Reich der Freiheit beginnt dort, wo man für das Zurückstellen seines Egoismus nicht mehr bestraft wird."  -Daniela Dahn- "Ich bin mit meinem Menschsein derart ausgelastet, dass ich nur ganz selten dazu komme, Deutscher zu sein." -Volker Pispers-  +++  Mehr über mich erfährt man hier:
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Antwort #9 - 03.09.2010 um 15:45:17
 
Das beruhigt mich dann doch etwas. Ich werde genauso vorgehen wie du es mir rätst schweizer.

Vielen Dank dafür. blumenstrauss
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