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Anrechnung Studienzeiten in RP (Gelesen: 5.366 mal)
joeengel
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12.08.2010 um 09:00:02
 
werden im Rheinland Pfalz die Studienzeit bei der Einbürgerung angerechnet? wenn ja zu häfte oder voll?

  Danke voraus
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schweitzer
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Antwort #1 - 12.08.2010 um 09:19:26
 
Deine Frage ist eine eigenständige und bezieht sich nur auf das Thema Einbürgerung. Deshalb habe ich Dir einen eigenen Thread in diesem Unterforum hier gestiftet  Zwinkernd und auch den Betreff enstprechend neu formuliert.

Die Antwort auf Deine Frage:

In RP werden die Studienzeiten für die Einbürgerung angerechnet. Ohne Einschränkung, also die gesamte Zeit!


=schweitzer=
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joeengel
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Antwort #2 - 12.08.2010 um 12:40:15
 
Danke für deine Antworte
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eagle50
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Antwort #3 - 24.08.2010 um 23:32:57
 
es wird angerchnet , ein Freund von mir hat 8 jahre in Deutschland gelebet bzw studiert , dann studoum abgeschloßen gearbeitet , dann hat er deutschpass bekommen .
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blonlo
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Antwort #4 - 28.08.2010 um 18:44:55
 
Wie sieht es dann in Türingen aus, die Anrechnung der Studienzeiten? Hat jemand Erfahrung? Danke im Voraus!
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schweitzer
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Antwort #5 - 29.08.2010 um 09:18:09
 
blonlo schrieb am 28.08.2010 um 18:44:55:
Wie sieht es dann in Türingen aus, die Anrechnung der Studienzeiten?


Sie werden angerechnet.

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Antwort #6 - 29.08.2010 um 10:48:10
 
Hallo zusammen,

und wie sieht es in Hessen (Bad Hersfeld) aus, die Anträge werden in RP Kassel bearbeitet, werden die Studienzeiten auch berechnet?

Danke schön
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Antwort #7 - 29.08.2010 um 15:14:10
 
Hessen ist ein ganz "unsicherer Kandidat". Teilweise wird wohl anerkannt, teilweise nicht. (Ursache ist , dass die Vorläufigen Anwendungshinweise zum StAG nicht für alle bzw. von allen EBH verbindlich sind/als verbindlich angesehen werden.) -

Es hilft also nur konkrete Nachfrage bei der betreffenden EBH, ob dort anerkannt wird, oder nicht.

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Antwort #8 - 29.08.2010 um 15:50:52
 
Danke für die Antwort!
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Antwort #9 - 29.08.2010 um 21:15:36
 
Gilt das für ganze Hessen oder nur paar Städte?
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Antwort #10 - 29.08.2010 um 21:26:33
 
Minoucha, wir wissen hier viel aber nicht alles. Unter anderem wissen wir nicht, wie jede einzelne Behörde in Hessen entscheidet, nur, dass die Anrechnung von Studienzeiten in Hessen nach unseren Erfahrungen unterschiedlich gehandhabt wird.

Es bleibt Dir nichts anderse übrig: Du musst konkret an Ort und Stelle nachfragen.


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Antwort #11 - 29.08.2010 um 21:53:07
 
Erstmal vieln Dank für deine stets schnelle Antworte! Ich habe schon mal bei der EBH gefragt, und mir wurde gesagt: es ist egal ob man Student war oder nicht, die Hauptsache man muss zum Zeitpunkt der Antragstellung kein Aufenthaltserlaubnis für einen vorübergeheden Aufentahltszweck, sondern für einen Aufenthalt, der zu einem anderen dauerhaften führen kann, Zeit einer Duldung werden auch nicht gerechnet.

Also alles anderes wie:

Aufenthaltsbewilligung
Aufenthaltserlaubnis

werden gerechnet, aber ich darf den Antrag stellen nur wenn ich das gewisse Aufenthaltserlaubnis besitze (z.B. nach § 18), und natürlich die 8 Jahren Aufenthalt in Deutschland habe.

Vor ca. 2 Monate habe ich einen Orientierungstest abgelegt und mit Bravur bestanden (25p von 25p), dazu bevor ich die Bescheinigung vom BMAF bekomme, habe ich die erforderliche Sprachkenntnissnachweise bei denen eingereicht, dann haben sie mir eine Bescheinigung nach §43 .. und § 17... und mir drin bescheinigt dass ich einen Integrationskurs erfolgreich besucht habe und dass ich mindestens das Sprachniveau B1 erreicht.

Ich habe dann im Staatsangehörigkeitsgesetz gelesen dass man von einem Jahr Aufenthalsabkürzung profitieren kann wenn man solche Bescheinigung hat.

Gilt das überall? oder auch nicht in ganzen Deutschland?#


Danke im voraus.

minoucha.

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Antwort #12 - 29.08.2010 um 21:57:47
 
minoucha schrieb am 29.08.2010 um 21:53:07:
Ich habe dann im Staatsangehörigkeitsgesetz gelesen dass man von einem Jahr Aufenthalsabkürzung profitieren kann wenn man solche Bescheinigung hat.   Gilt das überall? oder auch nicht in ganzen Deutschland?


Das gilt in ganz Deutschland.

Ansonsten liest sich das, was Deine EBH da im Vorfeld gesagt hat für mich so, als würden dort die Studienzeiten angerechnet. (Aber das bitte nur mal so als persönlichen "Mutmacher" verstehen!)

Probiers - einen dollen "Daumendrücker" hast Du hiermit gewonnen!


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Antwort #13 - 29.08.2010 um 22:03:14
 
OK Smiley

Danke schön

minoucha
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Antwort #14 - 06.09.2010 um 22:17:33
 
Weiß jemand zufällig, wie es in Köln gemacht wird?
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