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Aufenthaltsverlängerung bei Harz 4 (Gelesen: 1.505 mal)
Compi
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06.08.2010 um 21:14:52
 
Hi mal die Frage. Ich habe vor kurzem mein Geschäft geschlossen und habe nun vorläufig nur Harz 4.

Bin geborener Deutscher. Wie sieht es nun mit der Aufenthaltsverlängerung für meine Frau aus?
Sie hatte erstmal 1 Jahr bekommen.Wird es nun wieder nur um ein Jahr verlängert, oder was macht die ABH nun?

Wir haben jetzt natürlich Sorge.
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B.D.
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Antwort #1 - 06.08.2010 um 22:06:29
 
Compi schrieb am 06.08.2010 um 21:14:52:
Sie hatte erstmal 1 Jahr bekommen.Wird es nun wieder nur um ein Jahr verlängert,



Hi,

das hängt nicht vom Einkommen ab. Die Möglichekit besteht trotzdem. Was wäre dann das Problem ?


B.D.
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Compi
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Antwort #2 - 07.08.2010 um 09:33:41
 
Ich meine, sie bekommt eine Verlängerung wieder für 1 Jahr, aber ablehenen geht nicht, richtig? Wegen Deutsch Verheiratet.
Problem wäre das nicht.
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Compi
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Antwort #3 - 07.08.2010 um 10:28:12
 
Ich bin ab Oktober wieder fest in Arbeit, ist es möglich, das die AE dann nachträglich auf 2 Jahre und nicht nur 1 Jahr verlängert wird, oder bleibt es dann bei 1 Jahr?
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janetm
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Antwort #4 - 07.08.2010 um 13:08:13
 
Nachträglich verlängern geht nicht.

Es kann aber vor Ablauf eine neue beantragt werden, ob die dann allerdings für 1 oder 2 Jahre ausgestellt wird, kann dir keiner hier beantworten.

Du weisst ja zur Zeit auch nicht wie lange die neue gültig sein wird, deswegen würde ich mir da auch noch keinen Kopf drum machen.

Liebe Grüße
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Ulf
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #5 - 07.08.2010 um 13:12:23
 
Compi schrieb am 07.08.2010 um 10:28:12:
wieder fest in Arbeit, ist es möglich, das die AE dann nachträglich auf 2 Jahre und nicht nur 1 Jahr verlängert wird, oder bleibt es dann bei 1 Jahr?


Unwahrscheinlich. Wahrscheinlicher bei der nächsten turnusmäßigen Erneuerung.

Gruß, ULF
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Compi
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Antwort #6 - 07.08.2010 um 14:17:15
 
Ok, dann weiß ich Bescheid.Vielen Dank für die schnellen Auskünfte. Smiley
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