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zusammenführung zum deutschen kind (Gelesen: 28.903 mal)
steini007
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #15 - 12.08.2010 um 23:15:12
 
adali schrieb am 12.08.2010 um 20:48:23:
jedoch wurde bei der post gesagt dass die unterlagen erst in 2-3 wochen ankommen würden und mein mann kann ja nur den antrag stellen wenn er auch die bescheinigung über meine schwangerschaft hat.

Es gibt auch die Möglichkeit, das ganze per Express zu senden. Dann dauert nur wenige Tage, ist zwar etwas teurer, sollte aber aufgrund der Dringlichkeit gemacht werden.

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adali
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #16 - 20.08.2010 um 12:35:46
 
ich habe gerade mit der visastelle des konsolats in istanbul telefoniert. wegen einem termin für meinen ehemann, damit er ja den antrag stellen kann. als die dame am telefon die unterlagen aufzählte, sagte sie dass sie nichts von einer familienzusammenführung zum ungeborenen gehört hätte. sie hat auch danach gesagt dass sie nachgefragt hat und dass es sowas nicht gibt aber dass ich dann den termin auf eigene verantwortung nehme. ich hab den termin trotzdem angenommen und werde meinen mann mit den unterlagen zum konsolat schicken. nur das problem ist jetzt, dass mich die dame am telefon sehr unsicher gemacht hat. sie hat ja quasi so gesprochen, als ob es überhaupt keinen sinn hätte den antrag zu stellen. ich hab mir doch schon genug gedanken darüber gemacht, jetzt hat sie mich auch noch sehr unsicher gemacht. ich verstehe jetzt die welt nicht mehr, geht eine familienzusammenführung zum ungeborenen deutschen kind oder nicht?? nach der entbindung wird er doch sowieso kommen, ich will doch nur dass er bei der entbindung bei mir ist Griesgrämig


Daddys' Änderung:
Auch diesen neuen Thread hab' ich mal an deinen bisherigen angehängt, so hat jeder alle Infos und muss nicht nach deiner bisherigen geschichte suchen...
BTW... etwas Groß- und Kleinschreibung macht deine Texte lesbarer, ab und zu ein Absatz schadet auch nicht... Zwinkernd
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« Zuletzt geändert: 20.08.2010 um 12:49:08 von Daddy »  
 
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reinhard
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Antwort #17 - 20.08.2010 um 12:52:20
 
Das Problem ist das Telefonat an sich.

Verbindliche Antwort gibt es nur, wenn ein Antrag vorliegt. Der muss erst gestellt werden und geht dann vom Konsulat an die Ausländerbehörde.

Wenn es hakt, kann sich der Antragsteller an das Konsulat wenden. Die deutsche Partnerin kann sich an den Bürgerservice des Auswärtigen Amtes wenden.

Vorher über ungelegte Eier mit einer Dame, die im Konsulat arbeitet und dort irgend eine Aufgabe hat, zu telefonieren halte ich für sinnlos. Dort gibt es verschiedene Angestellte mit verschiedenen Aufgaben und verschiedenem Kenntnisstand. Solch ein Telefonat kann Dir nur zeigen, ob diese Angestellte eine spezielle Frage aus dem Kopf richtig oder falsch beantworten kann.

Für den Antrag selbst sagt das überhaupt nichts.
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steini007
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #18 - 20.08.2010 um 13:18:18
 
adali schrieb am 20.08.2010 um 12:35:46:
ich hab den termin trotzdem angenommen und werde meinen mann mit den unterlagen zum konsolat schicken.

... dann sollte er vielleicht beim Visumsantrag "FZF zum ungeborenen Kind" nach dazu schreiben lt. VWV Punkt 28.1.4

Du kannst das ganze hier nachlesen:

http://www.info4alien.de/gesetze/avwv_aufenthg.pdf#28
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adali
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Antwort #19 - 20.08.2010 um 14:54:04
 
das gesetz habe ich dank euch schon gelesen und ausgedruckt soll mein mann das auch zu den unterlagen legen. bei der bearbeitung des antrags müssten die ja auch von dem gesetz wiissen, oder??

die von der terminvergabe hat mir die unterlagen genannt aber sie hat nichts von mutterpass oder ähnlichem gesagt,hab ich aber trotzdem zu den unterlagen getan.
sie meinte nur eine bescheinigung vom arzt wenn eine risikoschwangerschaft besteht. zum zeitpunkt des termins werde ich in der 35.ssw sein aber auf der bescheinigung vom arzt steht 31.ssw, der geburtstermin und beginn vom mutterschutz. gott sei dank ist es keine risikoschwangerschaft,aber reicht denn die bescheinigung aus?mein baby entwickelt sich schneller als es sein soll deshalb ist die wahrscheinlichkeit groß,dass sie schon vor dem geburtstermin kommt,da sagt die dame am telefon noch,dass die bearbeitungsdauer 1bis2 monate dauert,worauf ich natürlich schockiert war.
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Antwort #20 - 20.08.2010 um 14:59:52
 
Ruhig Blut: Termine macht bei den Vertretungen in der Türkei eine Drittfirma.
Die nutzen wir übrigens auch.

Diese Drittfirma weiß nur soviel, wie sie von den Konsulaten schriftlich bekommen hat. Und hier sind wir z.B. auch Sünder - es war einfach zu viel gleichzeitig los bei uns.  Traurig

Wer also bei "unserer" Terminvergabe anruft, wird von der Möglichkeit der FZF zum ungeborenen Kind nichts hören können. Gar nichts. Die haben die Info einfach noch nicht.

Da kann nur ein Anruf direkt in der Visastelle helfen. Aber wozu?
Du hast Deinen Termin, an dem Dein Mann seine Unterlagen abgeben kann - er geht einfach hin und gibt sie ab.
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adali
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Antwort #21 - 20.08.2010 um 15:16:06
 
ich werd jetzt erstmal auf den termin warten müssen. und auf eine genehmigung hoffen. obwohl ich nicht weis wie hoch die wahrscheinlichkeit einer genehmigung ist möchte ich ankeine absage denken. wie hoch die wahrscheinlichkeit ist könnt ihr mir aber nicht sagen, oder???

weil bei einer ablehnung wäre mein mann zwar auch sehr traurig aber ich wüsste nicht wie es mir dann gehen würde.

entschuldigt bitte,dass ich andauernd fragen stelle und so durcheinander bin,aber die schwangerschaft ohne meinen mann nimmt mich schon richtig mit, wenn dann auch das baby bei seiner abwesenheit kommen sollte, würde ich auch echt das glück nicht einmal richtig erleben können.
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Antwort #22 - 20.08.2010 um 15:29:49
 
adali schrieb am 20.08.2010 um 15:16:06:
wie hoch die wahrscheinlichkeit ist könnt ihr mir aber nicht sagen, oder??? 

Nur raten.

Oder  Wahrsagerin

Aber wenn alle Unterlagen in Ordnung sind, sollte das schon klappen. Ich bin da grundsätzlich optimistisch.
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Antwort #23 - 20.08.2010 um 15:46:33
 
alles was mir am telefon genannt wurde haben wir zusammen. ich habe sogar einen brief geschrieben, indem habe ich nochmal ausführlich die situation geschildert und die behörden drum gebeten, meinem mann zu ermöglichen bei der entbindung dabei zu sein. ich hoffe es hilft weiter. vielen vielen dank für die antworten.
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Antwort #24 - 23.08.2010 um 11:43:58
 
ich habe heute bei der visastelle in istanbul angerufen, da sagte die dame am telefon zu mir, dass mein mann nur ein antrag auf ein turistenvisum stellen kann, um bei der entbindung dabei zu sein. ansonsten müsste er bis nach der entbindung warten.
Danach bin ich völlig durcheinander zur ABH gegangen. Da hat man mir auch das gleiche gesagt. Ich komm ja mittlerweile aus dem heulen gar nicht mehr raus.
Ich habe der Dame bei der ABH, diesen Auszug aus dem gemeinsamen Ministerialblatt gezeigt, weil ich das direkt mit ausgedruckt und mitgenommen hatte, sie hat da nicht mal drauf geschaut und hat einfach nur gesagt, dass mein Mann auf Glück dann versuchen soll vor der Geburt mit einer FZF einzureisen. Jedoch wäre sie sich sicher, dass dies nicht ginge.

Entweder bin ich völlig verrückt geworden und verstehe nicht was ich lese oder die ABH und die Visastelle wissen nichts von der VWV 28.1.4.

Ich bin jetzt völlig verzweifelt. Mein Mann hat zwar erst nächste Woche ein Termin, aber wenn die schon von den BEhörden sagen, dass es vor der Entbindung nicht klappt, dann möchte ich schon garnicht auf die Antwort für den Antrag warten.

Die Dame bei der ABH sagte zu mir, dass mein Mann unbedingt das A1 Zertifikat brauch um vor der Entbindung kommen zu können. Nach der Entbindung wird das Zertifikat nicht verlangt, aber vor der Entbindung schon.

Könnt ihr mir jetzt bitte weiterhelfen und sagen, wie und was ich jetzt denken soll?? Ich weis nichtmehr weiter.... Griesgrämig Griesgrämig
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Antwort #25 - 23.08.2010 um 11:50:54
 
adali schrieb am 23.08.2010 um 11:43:58:
ich habe heute bei der visastelle in istanbul angerufen,


hatte Dein Mann schon den Termin zur Antragstellung?

[ ] ja
[ ] nein.

Falls ja:

Hat er einen Antrag gestellt?

[ ] ja
[ ] nein

Muleta
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Ich schreibe im Forum - alles was da hingehört, beantworte ich nicht per PN.
 
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Antwort #26 - 23.08.2010 um 11:54:46
 
er hat schon einen termin bekommen. den antrag wird er erst nächste woche beim termin stellen.

Eigentlich mit der Hoffnung, dass es auch genehmigt wird.
Aber wo ich auch nachfrage, bekomme ich immer zu ören, dass es vor der Entbindung nicht klappt.
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Antwort #27 - 23.08.2010 um 12:04:15
 
adali schrieb am 23.08.2010 um 11:43:58:
antrag auf ein turistenvisum stellen kann, um bei der entbindung dabei zu sein. ansonsten müsste er bis nach der entbindung warten.
Danach bin ich völlig durcheinander zur ABH gegangen. Da hat man mir auch das gleiche gesagt. Ich komm ja mittlerweile aus dem heulen gar nicht mehr raus.
Ich habe der Dame bei der ABH, diesen Auszug aus dem gemeinsamen Ministerialblatt gezeigt, weil ich das direkt mit ausgedruckt und mitgenommen hatte, sie hat da nicht mal drauf geschaut und hat einfach nur gesagt, dass mein Mann auf Glück dann versuchen soll vor der Geburt mit einer FZF einzureisen. Jedoch wäre sie sich sicher, dass dies nicht ginge.

Entweder bin ich völlig verrückt geworden und verstehe nicht was ich lese oder die ABH und die Visastelle wissen nichts von der VWV 28.1.4.

Ich bin jetzt völlig verzweifelt. Mein Mann hat zwar erst nächste Woche ein Termin, aber wenn die schon von den BEhörden sagen, dass es vor der Entbindung nicht klappt, dann möchte ich schon garnicht auf die Antwort für den Antrag warten.

Die Dame bei der ABH sagte zu mir, dass mein Mann unbedingt das A1 Zertifikat brauch um vor der Entbindung kommen zu können. Nach der Entbindung wird das Zertifikat nicht verlangt, aber vor der Entbindung schon.


A1 ist falsch, Touristenvisum ist auch falsch. Die betreffenden Mitarbeiter brauchen eine Nachschulung.

Dein Mann möge oben auf dem Antrag
"FZF 28.1.4."
vermerken.

Gruß, ULF
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Antwort #28 - 23.08.2010 um 12:16:14
 
werd ich ihm sagen. egal was ist, ich wende mich sofort hier her, weil ich echt nicht mehr weis wie ich mit der situation umgehen soll. denn es ist schon ziemlich stressig geworden und auch noch in der 33. ssw. wir haben da nicht mehr viel zeit, antrag, bearbeitung etc. etc. etc. das wird ja alles auch noch ein bisschen dauern.

Ich möchte jetzt nur noch, dass, mein Mann nach dem Termin, dann paar Tage später zu mir sagt,  ES HAT ENDLICH GEKLAPPT!

Nachdem er den antrag gestellt hat, wird sich in der ZEit der Bearbeitungsdauer, die ABH oder das Konsulat bei mir melden??
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Antwort #29 - 23.08.2010 um 12:26:04
 
ulf schrieb am 23.08.2010 um 12:04:15:
Dein Mann möge oben auf dem Antrag
"FZF 28.1.4."
vermerken.

Das allein hilft vielleicht nicht viel, wenn die Empfänger der Botschaft das dann nicht verstehen, weil sie vielleicht die AVwV nicht kennen.  Zwinkernd

"Antrag auf FZF zum ungeborenen deutschen Kind auf Grundlage des künftigen Anspruchs auf eine AE gem. § 28 Abs. 1 Nr. 3 AufenthG entsprechend der AVwV zum AufenthG, Ziffer 28.1.4" wäre meine Variante.
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