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Urkundenüberprüfung Geburtsurkunde (Gelesen: 5.054 mal)
repara
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Urkundenüberprüfung Geburtsurkunde
06.08.2010 um 14:02:53
 
hallo,
ich, ( deutscher staatsbürger ) habe meine gambianische frau im juni 09 in gambia standesamtlich geheiratet.

da meine frau im okt. 09 in deutschland unsere tochter geboren hat, bekam sie erstmal eine befristete aufenthaltsgenehmigung.
( wir sind mit einem touristenvisum eingereist, durch eine bescheinigte risikoschwangerschaft gab es ein ausreisehindernis, aus verschiedenen gründen war der weg über fzv für uns nicht möglich )

da wir nach deutschem recht noch nicht als verheiratet gegolten haben, habe sich sofort eine vaterschaftsanerkennung durchgeführt, das standesamt hat aber nur eine vorläufige geburtsbescheinigung f. meine tochter ausgestellt, da sie erst die urkundenüberprüfung ( unsere gambianische heiratsurkunde, gambianische geburtsurkunde meiner frau ) abwarten wollte.

da die überprüfung sehr lange dauerte ( und von mir auch erst spät eingeleitet wurde) hat meine frau mittlerweile eine jetzt noch 3 monate gültige fiktionsbescheinigung die die aufenthaltsbescheinigung verlängert, arbeitserlaubnis wurde erteilt.

die geburtsurkunde meiner frau wurde in gambia viele jahre nach ihrer geburt nachbeurkundet.

die überprüfung hat nun ergeben, das die geburtsurkunde unter der vermerkten nummer nicht im registrar aufzufinden ist, die heiratsurkunde wurde als echt bestätigt, hilft aber nun natürlich wegen nicht geklärter personalien auch erstmal nicht weiter.

wie kann ich weiter vorgehen ?

es existiert noch eine geburtsbescheinigung meiner frau aus dem gambianischen krankenhaus, wo sie geboren wurde.

wenn ihre mutter diese in gambia bei einem rechtsanwalt vorlegt, und eidesstattlich versichert, das sie die mutter ist und die angaben zur geburt stimmen, macht das sinn ?

wenn wir versuchen über einen rechtsanwalt eine neue geburtsurkunde in gambia ausstellen zu lassen( weiss nicht ob das möglich ist ) wird die wieder angezweifelt ?

sollte ich umgehend einen rechtsanwalt hinzuziehen ?

danke für die freundliche beachtung meiner fragen.





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reinhard
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
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Antwort #1 - 06.08.2010 um 14:13:53
 
Ihr könnt nur alles versuchen:

- eidesstattliche Versicherung der Mutter
- eidesstattliche Erklärung Deiner Frau zur Echtheit der Urkunde

- und dann natürlich Verzicht auf das Visum-Verfahren, also Sprung vom Touristenvisum zur AE (aber das scheint ja bei Euch nicht das Problem).

Ich würde es erst mal selbst, ohne RA versuchen, vielleicht zusammen mit einer engagierten Beratungsstelle (Migrationsberatung), wenn es die in Eurer Nähe gibt. In solch einem Fall kommt es nach meiner Erfahrung weniger auf ein Jurastudium an, sondern es geht um Hartnäckigkeit, systematisches Arbeiten, Ordnung...

Alles schriftlich machen, ordnen, Übersicht behalten...
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repara
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #2 - 06.08.2010 um 14:22:44
 
hallo reinhard,

danke f. die schnelle antwort.

werde mich montag umgehend mit einer migrationsberatungsstelle in verbindung setzen.

wenn wir es schaffen, die geburtsurkunde in gambia neu austellen zu lassen, wie wird das bewertet ?

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steini007
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Antwort #3 - 06.08.2010 um 14:50:58
 
repara schrieb am 06.08.2010 um 14:02:53:
die überprüfung hat nun ergeben, das die geburtsurkunde unter der vermerkten nummer nicht im registrar aufzufinden ist, die heiratsurkunde wurde als echt bestätigt, 

Das wäre aber ein glatter Widerspruch.

Bei Überprüfung der Heiratsurkunde muss auch die Echtheit der Geburtsurkunde festgestellt werden, sonst macht das ganze keinen Sinn.

repara schrieb am 06.08.2010 um 14:02:53:
wie kann ich weiter vorgehen ?

Frage doch einmal beim Standesamt nach, welche Unterlagen/Urkunden/Bezeugungen sie akzeptieren, wenn eine neue Geburtsurkunde ausgestellt werden muß.
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reinhard
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
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Antwort #4 - 06.08.2010 um 16:45:41
 
repara schrieb am 06.08.2010 um 14:22:44:
wenn wir es schaffen, die geburtsurkunde in gambia neu austellen zu lassen, wie wird das bewertet?


Von wem?

Wie das hier im Forum bewertet wird, ist für Euch doch gar nicht relevant. Du musst diese Frage der Behörde stellen, die die Urkunde angefordert hat.

Klar ist eben, dass man in bestimmten Ländern eine neue Urkunde auch für ein paar Geldscheine kaufen kann.
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repara
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #5 - 06.08.2010 um 17:20:10
 
steini007 schrieb am 06.08.2010 um 14:50:58:
Das wäre aber ein glatter Widerspruch.

Bei Überprüfung der Heiratsurkunde muss auch die Echtheit der Geburtsurkunde festgestellt werden, sonst macht das ganze keinen Sinn.


richtig, habe mich vielleicht falsch ausgedrückt.
die urkunde wird im beiliegenden schreiben als / original / echt bezeichnet, es wird aber eben auch festgestellt das sie wegen der fehlgeschlagenen überprüfung der geb.urkunde keinen wert hat.
reinhard schrieb am 06.08.2010 um 16:45:41:
Du musst diese Frage der Behörde stellen, die die Urkunde angefordert hat.

Klar ist eben, dass man in bestimmten Ländern eine neue Urkunde auch für ein paar Geldscheine kaufen kann. 


eben, deshalb meine frage.

mein gedanke ist: die mutter geht mit der vorhandenen geburtsbescheinigung des krankenhauses über die geburt ihrer tochter zu einem anwalt und gibt dort auch eine eidesstattliche erklärung ab.
sollte sie dann auch versuchen , gegebenfalls zusammen mit dem anwalt, die geburt nochmal nachzubeurkunden zu lassen ?

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franky_23
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #6 - 06.08.2010 um 17:27:56
 
repara schrieb am 06.08.2010 um 17:20:10:
richtig, habe mich vielleicht falsch ausgedrückt.
die urkunde wird im beiliegenden schreiben als / original / echt bezeichnet, es wird aber eben auch festgestellt das sie wegen der fehlgeschlagenen überprüfung der geb.urkunde keinen wert hat.

eben, deshalb meine frage.

mein gedanke ist: die mutter geht mit der vorhandenen geburtsbescheinigung des krankenhauses über die geburt ihrer tochter zu einem anwalt und gibt dort auch eine eidesstattliche erklärung ab.
sollte sie dann auch versuchen , gegebenfalls zusammen mit dem anwalt, die geburt nochmal nachzubeurkunden zu lassen ?




Frag dies am Besten die Auslandsvertretung im Heimatland der Frau, die wissen das am Besten.

wenn du ohne Rückfrage aktiv werden willst,  dann würde ich noch 2 eidestattliche Versicherungen von Tanten, dem Ortsvorsteher, von Freundinnen der Mutter ...  machen lassen.

Vielleicht bekommt man ja auch den Grund für das Fehlen der Urkunde raus,  Schlamperei, Flut, Brand, Unruhen wo dies Verlorenging, ...

Es heisst ja im Moment nur, dass die Urkunde unter dieser Reg. Nr. nicht existiert.
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steini007
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #7 - 06.08.2010 um 20:25:12
 
repara schrieb am 06.08.2010 um 17:20:10:
eben, deshalb meine frage.

mein gedanke ist: die mutter geht mit der vorhandenen geburtsbescheinigung des krankenhauses über die geburt ihrer tochter zu einem anwalt und gibt dort auch eine eidesstattliche erklärung ab.
sollte sie dann auch versuchen , gegebenfalls zusammen mit dem anwalt, die geburt nochmal nachzubeurkunden zu lassen ?


Deine Fragen und deine Gedanken solltest du mit der entsprechenden deutsche Behörde - nehme einmal an, dass das Standesamt eine Überprüfung angeregt hat - besprechen.

Nur sie entscheidet, was hinterher anerkannt wird und was nicht. Das Forum kann sich zwar deine Gedanken "anhören", aber keine rechtsverbindliche und zielsichere Stellungnahme abgeben. Dazu ist dein Fall viel zu einzelfallspezifisch, als dass man hier einen rundum Tipp weitergeben kann.
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