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Frau Russin -> Eltern nach Deutschland -> Immobilienkauf der Eltern in D? (Gelesen: 2.710 mal)
Marc53840
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Frau Russin -> Eltern nach Deutschland -> Immobilienkauf der Eltern in D?
06.08.2010 um 12:34:32
 
Hallo, vor einigen Jahren habe ich mich hier informiert über die Möglichkeiten von meiner Frau und mir wie wir gemeinsam in unsere Zukunft finden. Das hat wunderbar funktioniert und unser Sohn ist inzwischen fast 2,5 Jahre alt.

Nun leben ihre Eltern mitten in Moskau und sind beide Berufstätig. Haben Wohneigentum und brauchen noch ca. 4-5 Jahre bis zur Rente. Nun gibt es um Moskau herum dieses schwere Feuer und meine Frau macht sich große Sorgen um Ihre Eltern. Grundsätzlich hätte sie Ihre Eltern gerne bei sich.
Ihre Tante müsste zwangsweise mit nach Deutschland, da sie behindert ist und alleine nicht zurecht kommen würde.

Nun ist die Frage, welche Möglichkeiten gibt es?

Wenn sie Ihre Wohnungen verkaufen würden kämen sie auf eine stolze Summe. Man könnte sich hier ein Haus leisten und hätte wahrscheinlich noch 50000-100000 euro über.

Aber wie sieht es mit Visum aus? Wie sieht es aus mit einer gesetzlichen Versicherung.

Besteht überhaupt die Möglichkeit die Eltern inkl. Tante her zu holen?
Ob Ihre Rente auch in Deutschland ausgezahlt wird weiss ich leider auch nicht.

Ich stehe einfach vor einem riesen Berg und weiss nicht wo ich anfangen kann zu klettern.

Gruß und Dank Marc


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reinhard
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 06.08.2010 um 12:40:26
 
Es besteht faktisch keine Möglichkeit.

Das Nachholen "sonstiger Familienangehöriger" ist nur möglich, wenn für diese
1) der LU gesichert ist - das scheitert daran, dass für die drei monatlich ein fünfstelliger Euro-Betrag für die private KV zu zahlen wäre.
2) die Ablehnung des Visums und der AE müsste eine außergewöhnliche Härte darstellen. Die Situation der Eltern und der Tante müsste sich also sehr, sehr auffällig vom Schicksal Tausender anderer Rentner in der Russischen Förderation unterscheiden.

Guck Dir oben mal § 36 vom AufenthG an:
Zitat:
Sonstigen Familienangehörigen eines Ausländers kann zum Familiennachzug eine Aufenthaltserlaubnis erteilt werden, wenn es zur Vermeidung einer außergewöhnlichen Härte erforderlich ist.
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steini007
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Antwort #2 - 06.08.2010 um 12:44:20
 
Bevor du das Thema weiter durchdenkst, solltest du erst einmal eine KK finden, die deine Schwiegereltern zu einem bezahlbaren Monatsbeitrag aufnehmen wird, da zur Sicherung des LU auch KV Schutz bestehen muss.

Wenn das nicht gegeben ist, dann ist eine direkte Übersiedlung nach Deutschland nicht realisierbar.

reinhard schrieb am 06.08.2010 um 12:40:26:
Guck Dir oben mal § 36 vom AufenthG an:

Isoliert - ohne den Verwandtschaftsgrad zu berücksichtigen - käme auch § 7 AufenthG in Betracht. Die Hürde - LU Sicherung vorausgesetzt - dürfte allerdings sehr hoch sein.
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maki
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Antwort #3 - 06.08.2010 um 13:18:33
 
steini007 schrieb am 06.08.2010 um 12:44:20:
Isoliert - ohne den Verwandtschaftsgrad zu berücksichtigen - käme auch § 7 AufenthG in Betracht. Die Hürde - LU Sicherung vorausgesetzt - dürfte allerdings sehr hoch sein.

... und abgesehen davon darf der §7 nicht als "Ersatz" für einen Familiennachzug verwendet werden Zwinkernd
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Deutsche/r im Ausland
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Antwort #4 - 06.08.2010 um 13:50:16
 
steini007 schrieb am 06.08.2010 um 12:44:20:
solltest du erst einmal eine KK finden, die deine Schwiegereltern zu einem bezahlbaren Monatsbeitrag aufnehmen wird, 

Was ich meinen Fragestellern zu diesem Problem immer mit auf den Weg gebe:

Diese Krankenkasse sollte Dir ein "Verbindliches Angebot" machen.
Das bedeutet, daß sie nicht nur ein Angebot macht, sondern sich gleichzeitig verpflichtet, den Vertrag auch so abzuschließen, wie im Angebot steht.
Diese Verpflichtung gilt zwar nur für eine begrenzte Zeit, aber nur dadurch bekommst Du auch reelle Zahlen.
Anderenfalls wird da einfach eine Tabelle hergenommen, nach Eintrittsalter und Geschlecht geschaut - aber wenn Du dann so abschließen willst, kommt erstmal eine konkrete Gesundheitsprüfung. Und danach können die Zahlen völlig anders aussehen.
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„All that is necessary for the triumph of evil is that good men do nothing.“ (Edmund Burke)
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franky_23
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #5 - 06.08.2010 um 17:41:48
 
Marc53840 schrieb am 06.08.2010 um 12:34:32:
  Das hat wunderbar funktioniert und unser Sohn ist inzwischen fast 2,5 Jahre alt.

dazu war das Forum notwendig ?  Durchgedreht

Zitat:
Nun leben ihre Eltern mitten in Moskau und sind beide Berufstätig. Haben Wohneigentum und brauchen noch ca. 4-5 Jahre bis zur Rente. Nun gibt es um Moskau herum dieses schwere Feuer und meine Frau macht sich große Sorgen um Ihre Eltern.


Mitten in Moskau war gestern nach Fernsehberichten klare Luft, da der Wind drehte.  Weil ein Feuer hunderte Kilometer weiter die Wälder abbrennt?  Denke ein Argument das nicht zählt.


Zitat:
Grundsätzlich hätte sie Ihre Eltern gerne bei sich.
Ihre Tante müsste zwangsweise mit nach Deutschland, da sie behindert ist und alleine nicht zurecht kommen würde.


wenn die Eltern  Geld haben dürfte Schengen kein großes Problem sein.

ist die Tante überhaupt reisefähig?

Wo lebt ihr in D?  Eltern könnten evt. nach Polen oder in die Tschechei übersiedeln und von dort könten sie mit Aufenthaltserlaubnis nach Schengenrichtlinien zu euch nach D euch besuchen und ihr sie besuchen.

Eine nicht so eingefahrene Idee, könnte aber auch klappen. Wäre es nicht sinnvoll die 5 Jahre zu warten bis sie in Rente gehen?




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« Zuletzt geändert: 07.08.2010 um 00:37:25 von Ralf » 
Grund: Zitat geflickt 
 
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B.D.
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #6 - 06.08.2010 um 22:04:48
 
Zitat:
Wäre es nicht sinnvoll die 5 Jahre zu warten bis sie in Rente gehen? 


super, und dann ?
Sind sie immer noch nicht in D !

B.D.
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Marc53840
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Antwort #7 - 07.08.2010 um 09:48:15
 
Zitat:

dazu war das Forum notwendig ?  Durchgedreht

Wenn du meinen Beitrag suchst wirst du verstehen warum.




Mitten in Moskau war gestern nach Fernsehberichten klare Luft, da der Wind drehte.  Weil ein Feuer hunderte Kilometer weiter die Wälder abbrennt?  Denke ein Argument das nicht zählt.

1. Geht es beim dem Brand eher um die Symbolik. Es ist halt einfach eine große Entfernung und einem wird klar das man nicht helfen kann. Egal in welcher Situation. Zudem habe ich hier Fotos aus der Stadt. Dort ist in keinster Weise klare Luft. Ich kann sie dir gerne schicken wenn du mir deine Emailadresse schickst. Direkt aus Moskau von vorgestern. 35-40 grad bei verbrannter Luft. Sieht aus wie nebel. Nur das keine wolken da sind und die sonne scheinen sollte. Aber wenn du das ja im fehnsehen gesehen hast, werden die bilder der eltern wahrscheinlich falschs ein.


wenn die Eltern  Geld haben dürfte Schengen kein großes Problem sein.

ist die Tante überhaupt reisefähig?

Sicher ist die Tante reisefähig. Sie hat eine schwere KNochenkrankheit die irgendwann zur völligen versteifung führen wird.

Wo lebt ihr in D?  Eltern könnten evt. nach Polen oder in die Tschechei übersiedeln und von dort könten sie mit Aufenthaltserlaubnis nach Schengenrichtlinien zu euch nach D euch besuchen und ihr sie besuchen.

Wir wohnen im Rhein-Sieg-Kreis. Polen wäre da auch noch ein gutes STück entfernt.

Eine nicht so eingefahrene Idee, könnte aber auch klappen. Wäre es nicht sinnvoll die 5 Jahre zu warten bis sie in Rente gehen?

Was soll sich dann ändern?




Welche auswirkungen wird es haben wenn deutschland und russland die visumspflicht einstellen? Gesprochen wurde ja schon vor vielen jahren davon. Vor kurzem erneut angesprochen. Könnte ja sein das sich in den nächsten 2-3 jahren da was tut. Aber welche vorteile würde das mitsich bringen?

GRuß und Dank
Marc
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fons
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #8 - 07.08.2010 um 11:38:57
 
Die Grundfrage wurde schon mit Antwort # 1 beantwortet.

Das hier:

Die Marc53840 schrieb am 07.08.2010 um 09:48:15:
Welche auswirkungen wird es haben wenn deutschland und russland die visumspflicht einstellen?

ist dann hier nicht mehr ON_topic. Ggf. im Userforum fortsetzen

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