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Fzf zum Kind oder Ehegatten? (Gelesen: 2.088 mal)
matezori
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04.08.2010 um 19:05:58
 
Also ich haette eine Frage. İch bin momentan Schwanger und mein Mann moechte zu mir nach Deutschland zur Geburt kommen. Das Problem ist dass ich nicht weiss ob ich ein Fzf zum Kind oder zum Ehegatten beantragen soll. İch bin ja verheiratet mit ihm aber unsere Ehe ist momentan noch nicht anerkannt in der Türkei, dass muss ich noch erledigen.
Waere dankbar für eure Hilfe.
LG
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Mutly
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Fzf zum Kind oder Ehegatten?
Antwort #1 - 04.08.2010 um 19:43:54
 
matezori schrieb am 04.08.2010 um 19:05:58:
Das Problem ist dass ich nicht weiss ob ich ein Fzf zum Kind oder zum Ehegatten beantragen soll. 


Für die FZF zum Kind gibt es keinen A1-Sprachtest. Wenn dein Mann diesen Test jetzt bestehen könnte, könnte er gleich die FZF zum Ehegatten beantragen, wenn keine Regelausnahme vorliegen würde (Wort anklicken) und der LU nicht sichergestellt wäre. In dem Fall wäre die FZF zum Kind eine bessere Möglichkeit.

Für die FZF zum Kind, müsste die Geburt eher bald erfolgen, da lohnt sich eben die Forensuche zum Thema "FZF zum ungeborenen Kind".

matezori schrieb am 04.08.2010 um 19:05:58:
unsere Ehe ist momentan noch nicht anerkannt in der Türkei


Da du Deutsche bist, ist es nur entscheidend, dass eure Ehe in Deutschland gültig ist.

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steini007
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #2 - 04.08.2010 um 20:00:59
 
matezori schrieb am 04.08.2010 um 19:05:58:
İch bin ja verheiratet mit ihm aber unsere Ehe ist momentan noch nicht anerkannt in der Türkei,

Wo hast du denn geheiratet, dass die Ehe erst noch in der Türkei anerkannt werden muss?

Mutly schrieb am 04.08.2010 um 19:43:54:
Da du Deutsche bist, ist es nur entscheidend, dass eure Ehe in Deutschland gültig ist.

So wie die TS schreibt, müßte das auch noch in der Türkei gemacht werden.
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matezori
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Antwort #3 - 04.08.2010 um 23:05:47
 
steini007 schrieb am 04.08.2010 um 20:00:59:
Wo hast du denn geheiratet, dass die Ehe erst noch in der Türkei anerkannt werden muss?

So wie die TS schreibt, müßte das auch noch in der Türkei gemacht werden.



Sorry, fehler von mir. Unsere Ehe ist nicht anerkannt in Deutschland..

Aber, dass werde ich demnaechst anerkennen lassen.

nochmals Sorry

...

Es ist so, dass ich in der Türkei letztes Jahr, Juni geheiratet habe und momentan seit ein Jahr hier bin. Aber seitdem ich erfahren habe, dass ich Schwanger bin, habe ich  meine Meinung mit dem Leben hier in Deutschland geaendert,  das Leben hier für mein ungeborenen Kind viel schwerer wird. Deshalb möchte ich wieder zurück nach Deutschland, da das Leben hier uns viel schwerer faellt. Wird die Zeit die ich hier verbracht habe auch als eine von den Regelausnahmen gezaehlt? Wird es schwerer meinen Antrag zur Fzf zum Kind zu bewilligen?

lg

Tippis Änderung:
du kannst 15 Minuten dein Posting ergänzen oder ändern.
Bitte nutze die Gelegenheit.
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« Zuletzt geändert: 04.08.2010 um 23:28:37 von Tippi » 
Grund: Folgeposting eingefügt 
 
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Petersburger
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Antwort #4 - 04.08.2010 um 23:30:57
 
matezori schrieb am 04.08.2010 um 23:19:26:
Wird die Zeit die ich hier verbracht habe auch als eine von den Regelausnahmen gezaehlt?

Wenn Du nicht fließend türkisch sprichst nach dem einen Jahr, vermutlich eher nicht.

Unabhängig davon ist die FZF zum Kind vermutlich der einfachere, schnellere Weg.

Da die Ehe in Deutschland noch nicht anerkannt ist, solltet Ihr Euch beraten lassen, ob eine - bei anerkannter Ehe unnötige - vorgeburtliche Vaterschaftsanerkennung hilfreich sein kann.
Im Zweifelsfall kann man die möglicherweise abgeben, denn sie schadet keinesfalls.
Aber sie beseitigt die ggf. auftretende Frage, ob denn der als solcher in Deutschland noch nicht anerkannte Ehemann tatsächlich der Vater ist.
Wie gesagt: Von Fachleuten beraten lassen.
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Auf PN antworte ich nur dann per PN, wenn die Frage wirklich nicht ins Forum paßt.
 
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steini007
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #5 - 05.08.2010 um 06:07:38
 
Petersburger schrieb am 04.08.2010 um 23:30:57:
Da die Ehe in Deutschland noch nicht anerkannt ist,

Ein spezielles Anerkennungsverfahren gibt es ohnedies nicht, so dass es ausreicht, wenn die Urkunde der zivilrechtlich geschlossenen Ehe für den deutschen Rechtsverkehr verwendet werden kann.

http://www.konsularinfo.diplo.de/Vertretung/konsularinfo/de/03/Ehe/Eheschliessun...
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matezori
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Antwort #6 - 05.08.2010 um 12:09:23
 
Danke für die Antworten, ihr seid mir wirklich eine große Hilfe.
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