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FZF besser zum Kind oder zur Ehegattin? (Gelesen: 975 mal)
sigismunde
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i4a rocks!


Beiträge: 11
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag FZF besser zum Kind oder zur Ehegattin?
03.08.2010 um 18:44:07
 
Ich habe genau das gleiche Problem (ausser dass wir anerkannt verheiratet sind und deswegen die Vaterschaftsanerkennung meines Wissens überflüssig ist). Mir ist gerade ein Stein vom Herzen gefallen, als ich euer gesammeltes Wissen hier gesehen habe, was meine Fragen so wunderbar beantwortet, schon mal ganz vielen Dank!!! Noch eine Frage: Es ist also unbedingt geboten, Nachzug zum minderjährigen Kind zu beantragen, und nicht zur Ehegattin, ja? Und wie weist man denn dann die Schwangerschaft am besten nach - Erklärung vom Frauenarzt und Kopie vom Mutterpass? Sorry, ich hoffe ich verstosse jetzt nicht gegen die Netiquette wenn ich mich mit meiner Frage an dieses Thema sozusagen "anhänge"...


Daddys' Änderung:
sigismunde schrieb am 03.08.2010 um 18:44:07:
Sorry, ich hoffe ich verstosse jetzt nicht gegen die Netiquette

Eher weniger, aber uns ist jeder Fall einen eigenen Thread wert. Von daher ... neue (wenn auch ähnliche) Frage = neuer Thread... Zwinkernd
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« Zuletzt geändert: 03.08.2010 um 20:47:30 von Daddy »  
 
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steini007
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i4a rocks!


Beiträge: 3.172

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: FZF besser zum Kind oder zur Ehegattin?
Antwort #1 - 03.08.2010 um 19:17:27
 
sigismunde schrieb am 03.08.2010 um 18:44:07:
Es ist also unbedingt geboten, Nachzug zum minderjährigen Kind zu beantragen, und nicht zur Ehegattin, ja?

Die Vorteile (auszugsweise) sind:
- LU muss nicht gesichert sein
- keine A1 Sprachkenntnisse müssen nachgewiesen werden

sigismunde schrieb am 03.08.2010 um 18:44:07:
Und wie weist man denn dann die Schwangerschaft am besten nach

Du gibst dir die Antwort bereits selber:
sigismunde schrieb am 03.08.2010 um 18:44:07:
Erklärung vom Frauenarzt und Kopie vom Mutterpass?

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Ulf
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 04.08.2010 um 11:25:25
 
sigismunde schrieb am 03.08.2010 um 18:44:07:
Noch eine Frage: Es ist also unbedingt geboten, Nachzug zum minderjährigen Kind zu beantragen, und nicht zur Ehegattin, ja?


Sogar Zuzug zum ungeborenen Kind wenige Wochen vor Geburtstermin, bei Problemen der Schangeren auch früher, ist möglich. Bis zum Geburtstermin allerdings auf Duldungsbasis.

Gruß, ULF
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