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Ermessenseinbürgerung nach § 8 StAG und Bildungskredit (Gelesen: 1.621 mal)
Xander
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02.08.2010 um 18:58:47
 
Hallo Ihr alle,

ich wohne in BW und habe am 15.06.2010 ein Antrag auf Einbürgerung gestellt. Bei mir handelt es um ein Ermessenseinbürgerung nach § 8 StAG, weil die Studienzeiten in BW nicht als rechtsmäßig und gewöhnlich angerechnet werden, d.h. nur die Einbürgerung nach § 8 StAG kommt in Frage.

Mein monatliches Einkommen liegt durchschnittlich bei ca. 1100 Euro im Monat (ich arbeite teilzeit als Werkstudent). Die Sachbearbeiterin meinte das reicht als LU-Sicherung § 8 StAG.

Am 30.07.2010 wurde mir der Bildungskredit genehmigt.

Der Bildungskredit wird von der Bundesverwaltungsamt bewilligt, das Geld kommt von der KfW-Bank. Der Kredit ist 100%-ig tilgbar, man zahlt also das Ganze zurück (nicht wie BaföG).

Nun meine Frage: ist die Annahme des Bildungskredits für die Ermessenseinbürgerung schädlich?

Meines Erachtens, ist es kein Bezug von öffentlichen Mitteln oder irre ich mich da?

Noch eine Frage: muss ich die Bewilligung meines Bildungskredits bei der EBH melden?
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« Zuletzt geändert: 02.08.2010 um 19:10:07 von Xander »  
 
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Xander
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Antwort #1 - 13.08.2010 um 13:43:20
 
Weißt niemand ob für der Bildungskredit eine Mitteilungspflicht gegenüber der EBH besteht?
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Ralf
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Antwort #2 - 14.08.2010 um 22:48:09
 
Ich kenne keine Vorschrift, wonach ein Kredit bei der EBH
anzuzeigen wäre.
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Xander
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Antwort #3 - 23.09.2010 um 20:23:06
 
Ich bin seit heute deutscher Staatsangehöriger!

Vielen Dank an Alle!

Es ist wirklich eine Super-Sache was ihr hier macht!

Danke nochmal!

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