Hallo Ihr alle,
ich wohne in BW und habe am 15.06.2010 ein Antrag auf Einbürgerung gestellt. Bei mir handelt es um ein Ermessenseinbürgerung nach § 8
StAG, weil die Studienzeiten in BW nicht als rechtsmäßig und gewöhnlich angerechnet werden, d.h. nur die Einbürgerung nach § 8
StAG kommt in Frage.
Mein monatliches Einkommen liegt durchschnittlich bei ca. 1100 Euro im Monat (ich arbeite teilzeit als Werkstudent). Die Sachbearbeiterin meinte das reicht als LU-Sicherung § 8
StAG.
Am 30.07.2010 wurde mir der Bildungskredit genehmigt.
Der Bildungskredit wird von der Bundesverwaltungsamt bewilligt, das Geld kommt von der KfW-Bank. Der Kredit ist 100%-ig tilgbar, man zahlt also das Ganze zurück (nicht wie BaföG).
Nun meine Frage: ist die Annahme des Bildungskredits für die Ermessenseinbürgerung schädlich?
Meines Erachtens, ist es kein Bezug von öffentlichen Mitteln oder irre ich mich da?
Noch eine Frage: muss ich die Bewilligung meines Bildungskredits bei der
EBH melden?