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eine freundin von mir ist schwanger hat keinen aufenthalt (Gelesen: 3.927 mal)
Themen Beschreibung: schwanger kein aufenthalt hier aber verheiratet
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag eine freundin von mir ist schwanger hat keinen aufenthalt
29.07.2010 um 20:51:24
 
Hallo es geht darum eine freundin von mir ist schwanger und hat keinen aufenthalt hier, aber wenn sie ihr Kind hier in Deutschland bekommt, bekommt es dann einen Deutschen Pass das interessiert mich???

Würde mich freuen über eure antworten

Änderung:
Es wird letztlich auf eine AE aus familiären Gründen hinauslaufen,
daher passt das hier besser
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« Zuletzt geändert: 29.07.2010 um 21:22:14 von N/V » 
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reinhard
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
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Antwort #1 - 29.07.2010 um 21:02:52
 
Es kommt sicherlich auch darauf an, warum sie kein Aufenthaltsrecht hat – Besuchsvisum überzogen? Studium abgebrochen? Asylantrag abgelehnt? Illegal eingereist, weil sie FZF-Visum nicht bekommen hat?

Wenn das Kind deutsch wird, bekommt sie nach der Geburt eine Aufenthaltserlaubnis als Familienangehörige eines Deutschen (§ 28 Aufenthaltsgesetz). Bis zur Geburt kann sie eine Duldung erhalten.

Bei einer (werdenden) Mutter wird in der Regel darauf verzichtet, dass sie ausreist und mit richtigem Visum wieder einreist.

Aber, wie gesagt: Wenn es mehr Infos gäbe, könnte man sicher genauer antworten.
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 29.07.2010 um 21:08:11
 
Sie ist zu besuch gekommen für drei monate und müsste jetzt eigentlich wieder zurück gehen aber sie bleibt hier ohne aufenthalt? ohne garnix!! und bekommt ihr kind warscheinlich hier!! sie möchte nicht zurück
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reinhard
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #3 - 29.07.2010 um 21:13:21
 
Sie sollte das mit der Ausländerbehörde besprechen.

Problem ist: Wenn sie jetzt eine Straftat begeht (illegaler Aufenthalt), dann bekommt sie später Probleme, wenn sie nach der Geburt eine AE bekommen könnte: Ausweisungsgründe heißt das im Gesetz.

Nicht-zurück-Wollen ist kein Grund. Nicht-zurück-können, aus medizinischen Gründen, wäre einer.

Jetzt aus Bequemlichkeit gegen Gesetze verstoßen, und später langen Ärger haben, vielleicht bis zu einem bestimmten Alter des Kindes nur eine Duldung oder AE nach § 25,5 bekommen, dann doch ausreisen müssen (um mit Visum wieder einzureisen) – das ist weit mehr Streß als jetzt die Gesetze einhalten.

Sie sollte das jetzt mit der ABH klären. Wenn sie Angst hat, soll der Vater des Kindes dort anrufen.
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maki
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Antwort #4 - 29.07.2010 um 21:15:30
 
s schrieb am 29.07.2010 um 20:51:24:
wenn sie ihr Kind hier in Deutschland bekommt, bekommt es dann einen Deutschen Pass das interessiert mich???

Nein, ausser der Vater ist deutscher Staatsbürger oder Ausländer mit NE und seit mind. 8 Jahren in D.
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steini007
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #5 - 29.07.2010 um 21:19:39
 
s schrieb am 29.07.2010 um 20:51:24:
wenn sie ihr Kind hier in Deutschland bekommt, bekommt es dann einen Deutschen Pass das interessiert mich???

Dass das Kind nicht aufgrund einer Geburt in Deutschland die deutsche Staatsangehörigkeit erhält, wurde ja bereits erörtert.

Die deutsche Staatsangehörigkeit würde das Kind  dann erhalten, wenn ein Deutscher die Vaterschaft anerkennt.
Sofern die junge Dame ledig ist, wäre eine Vaterschaftsanerkennung problemlos möglich.
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Daddy
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Bundespolizei
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Antwort #6 - 29.07.2010 um 22:13:13
 
Ich würd' einfach mal sagen... Butter bei die Fische...

Lebt der Vater des zukünftigen Kindes in D?
Wenn ja, welchen Aufenthaltsstatus hat er hier?
Von welchem Stadium der Schwangerschaft reden wir überhaupt?

usw usw....

Also alles in allem... ein wenig mehr Input würde aussagekräftigere Antworten nach sich ziehen... ansonsten werden hier noch ziemlich viele (überflüssige) Spekulatius gebacken... Zwinkernd


steini007 schrieb am 29.07.2010 um 21:19:39:
wenn ein Deutscher die Vaterschaft anerkennt

Samal geht's noch??? Das ist ziemlich dünnes Eis, auf dem du solche Tipps gibst...

Daddy
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fons
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #7 - 29.07.2010 um 22:26:10
 
@
Daddy

Danke ich hatte das übersehen. Geh aber noch weiter.

@
steini007

Für den schrägen unangebrachten Hinweis und quasi Wink
mit dem Zaunpfahl gibt es ne klare

...
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Eduard
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
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Antwort #8 - 30.07.2010 um 11:02:16
 
maki schrieb am 29.07.2010 um 21:15:30:
Nein, ausser der Vater ist deutscher Staatsbürger oder Ausländer mit NE und seit mind. 8 Jahren in D.


Der Vollständigkeit halber - wurde hier noch nicht explizit gesagt - wenn der Vater deutscher Staatsbürger ist, ist das Kind auf jeden Fall Deutscher, auch wenn es im Ausland geboren wird. In der Regel (Ausnahme eben der Fall, dass ein Elternteil eine NE hat und mindestens schon 8 Jahre in D lebt - das gibt es auch erst seit einigen Jahren) ist der Geburtsort für die Frage, ob deutscher Staatsbürger oder nicht, irrelevant.
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Stefan-TR
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #9 - 30.07.2010 um 11:08:25
 
steini007 schrieb am 29.07.2010 um 21:19:39:
Sofern die junge Dame ledig ist, wäre eine Vaterschaftsanerkennung problemlos möglich. 

Ist sie nicht Smiley

Zitat:
Themen Beschreibung:       schwanger kein aufenthalt hier aber verheiratet
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Saxonicus
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #10 - 30.07.2010 um 12:16:37
 
s schrieb am 29.07.2010 um 21:08:11:
Sie ist zu besuch gekommen für drei monate und müsste jetzt eigentlich wieder zurück gehen aber sie bleibt hier ohne aufenthalt? ohne garnix!! und bekommt ihr kind warscheinlich hier!! sie möchte nicht zurück

Dann darf sich der Verpflichtungsgeber/Einlader neben den anderen zu erwartenden Kosten schon mal über die Entbindungskosten informieren, denn die Reisekrankenversicherung wird diese Kosten mit Bestimmtheit nicht übernehmen.
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Wer den Weg der Wahrheit geht, stolpert nicht.
 
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Ulf
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #11 - 04.08.2010 um 11:22:33
 
Moin,

s schrieb am 29.07.2010 um 21:08:11:
Sie ist zu besuch gekommen für drei monate und müsste jetzt eigentlich wieder zurück gehen aber sie bleibt hier ohne aufenthalt? ohne garnix!! und bekommt ihr kind warscheinlich hier!! sie möchte nicht zurück


Drei Monate mit Visum, als Positivstaaterin visafrei oder mit AE eines fremden Schengenstaats?

Das Kind wird bis auf weitere Veranlassung als das ihres Ehegatten gelten.

Gruß, ULF
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