Sie sollte das mit der Ausländerbehörde besprechen.
Problem ist: Wenn sie jetzt eine Straftat begeht (illegaler Aufenthalt), dann bekommt sie später Probleme, wenn sie nach der Geburt eine
AE bekommen könnte: Ausweisungsgründe heißt das im Gesetz.
Nicht-zurück-Wollen ist kein Grund. Nicht-zurück-können, aus medizinischen Gründen, wäre einer.
Jetzt aus Bequemlichkeit gegen Gesetze verstoßen, und später langen Ärger haben, vielleicht bis zu einem bestimmten Alter des Kindes nur eine Duldung oder
AE nach § 25,5 bekommen, dann doch ausreisen müssen (um mit Visum wieder einzureisen) – das ist weit mehr Streß als jetzt die Gesetze einhalten.
Sie sollte das jetzt mit der
ABH klären. Wenn sie Angst hat, soll der Vater des Kindes dort anrufen.