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Ärger mit dem Standesamt (Gelesen: 2.379 mal)
li-ly
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i4a rocks!


Beiträge: 8

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Ärger mit dem Standesamt
27.07.2010 um 14:27:16
 
Hallo!
Ich werde versuchen unsere lange, schreckliche Geschichte so kurz wie möglich zusammenzufassen: Vor zwei Jahren stellte ich im deutschen Standesamt einen Antrag auf Eheschließung mit meinem nepalesischen Verlobten. Und damit begann der Streß. Ich musste zunächst eine große Menge Papiere besorgen (Geburtsurkunde, Ledigkeisbescheinigung, eidesstaatliche Erklärung über seine Leidigkeit...) Die Papiere meines Verlobten wurden zur Prüfung nach Nepal geschick. Zunächst gab es viel Ärger, da sein Paß nicht anerkannt wurde. Das regelte schließlich ein Anwalt. Jetzt haben wie Ärger, weil seine Leidkeitsbescheinigung nicht anerkannt wird. Erst wurde so lange gewartet bis sie abgelaufen war, dann wurde sie als auf Zuruf erstellt abgelehnt. Eine mit Hilfe einer nepalessichen Anwältin besorgte wurde nicht anerkannt, da das Vordokument fehle. Jetzt haben wir das Vordokument auffindig gemacht und gemeldet wo es liegt und hören nun gar nichts mehr. Mein Anwalt ruft immer wieder im Standesamt an und erfährt, dass es nichts Neues gibt. Dazu kommen sehr dubiose Geschichten. Der Standenbeamte erzählte dem Anwalt die Botschaft habe gesagt, das die Familie meines Verlobten nicht mitwirke bei der Prüfung. Als ich mit dem Anwalt darauf ins Amt ging, kam raus, dass das der Beamte monatelang keinen Kontakt zur Botschaft aufgenommen hatte und die Aussage nicht stimmen konnte. Es folgt ein Ärger auf den nächsten und ich habe das Gefühl es geht nur noch darum Zeit zu schinden damit wir endlich aufgeben und uns trennen. Nun meine Frage: Muß ich mir so etwas gefallen lassen oder kann ich mich irgendwie wehren? Gibt es irgendeine Stelle, an die man sich mit diesem Problem wenden kann?
Liebe Grüße, Lilly.
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erne
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 28.07.2010 um 00:15:18
 
li-ly schrieb am 27.07.2010 um 14:27:16:
Gibt es irgendeine Stelle, an die man sich mit diesem Problem wenden kann?

Dafür gibt es eine Standesamtaufsicht.

aber wieso kennt Dein Anwalt nicht die Möglichkeiten?

Wenn das STandesamt der Verwaltungsgerichtsbarkeit unterliegt (das weiss ich eben leider nicht), kommt eine Untätigkeitsklage in Betracht.
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Richter
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 28.07.2010 um 07:55:42
 
erne schrieb am 28.07.2010 um 00:15:18:
Dafür gibt es eine Standesamtaufsicht.

Diese hat jedoch nicht die Möglichkeit, dem Standesamt Weisungen zu erteilen! "Lediglich" Beratung und Unterstützung sind drin.

erne schrieb am 28.07.2010 um 00:15:18:
Wenn das STandesamt der Verwaltungsgerichtsbarkeit unterliegt (das weiss ich eben leider nicht), ...

Wenn es um Amtshandlungen des Standesamtes geht, ist der Zivilrechtsweg (Amtsgerichte) gegeben. Man kann bei Gericht beantragen, dass das Standesamt zur Durchführung einer bestimmten Amtshandlung (z.B. Eheschließung) angewiesen wird.

erne schrieb am 28.07.2010 um 00:15:18:
aber wieso kennt Dein Anwalt nicht die Möglichkeiten?

Gute Frage...

Gruß,
Richter
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li-ly
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #3 - 28.07.2010 um 12:48:03
 
Erst mal vielen Dank für die Antworten!!! Mit Anwälten habe ich in den zwei jahren schon meine ganz speziellen Erfahrungen gemacht! Dieser ist der dritte. Der erste erzählte mir jedes Mal das Gleiche, der zweite glaubte mir nichs von dem, was ich sagte. Gib es in Hamburg auch eine Standesamtsaufsicht? Habe da bisher im Netz nichts gefunden.
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Donna Krawalla
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #4 - 28.07.2010 um 14:50:16
 
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dagobu
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #5 - 28.07.2010 um 16:48:25
 
Falls dein Verlobter in Deutschland lebt, vorher nie verheiratet war und eine Aufenthaltserlaubnis für das Schengengebiet hat könntet ihr doch schlicht nach Dänemark fahren und dort heiraten? Dafür reicht die deutsche Meldebescheinigung, auf der der Familienstand mit "ledig" eingetragen ist und ein Pass.
2 Jahre sind ja grausam, das klingt wirklich nach einer Odyssee..
Viel Glück!
dagobu
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steini007
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #6 - 28.07.2010 um 17:14:42
 
dagobu schrieb am 28.07.2010 um 16:48:25:
Dafür reicht die deutsche Meldebescheinigung, auf der der Familienstand mit "ledig" eingetragen ist und ein Pass.

Wenn es (vielleicht) bei dem ein oder anderen Standesamt heute noch ausreicht, wird bei den mir bekannten Standesämtern eine Melde- und Ledigkeitsbescheinigung mit entsprechender Legalisation oder Apostille verlangt.

In der Vergangenheit wurde mit der deutschen Meldebescheinigung alleine zu viel Missbrauch getrieben.
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