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probleme mit der Auslanderbehorde (EU Sperre) (Gelesen: 9.380 mal)
Mrki
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27.07.2010 um 10:09:23
 
hallo,

also ich habe vor gut halbem jahr meiner auslanderbehorde befristungsantrag geschickt wegen der deutschlandssprre die haben mir auch geantwortet das ich ne gewisse summe bezhalen mus und dan befristet wird

dan habe ich hier im forum gelesen wen ich unbefristet deutschlandsprre hab dan ist meine eu sperre 3jahre die jetzt im november auch vorbei sind, also habe ich mir ne bescheinigung von der firma geholt die fur mich garantiert das die arbeit hat in der eu, ein fuhrungszeugniss und einen schonen brief hab ich geschrieben und abgeschickt und nach paar monaten habe ich dort angerufen weil keine antwort kam da meinte der nette her das ich erst meine abschiebe kosten bezhalen mus und das erst dan entschieden wird wie lange meine eu sperre und deutschland sprre ist das hat doch keine logik dan meinte ich zu ihn ja was ist wen kroatien jetzt 2012 in die eu rein kommt da meint er ja was fur gesetze dan raus kommen weis ich nicht

jetzt meine frage wer ist im recht der von der auslander behorde oder stimmt das mit den 3jahren?

ich bedanke mich im vorraus
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B.D.
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Antwort #1 - 27.07.2010 um 10:43:24
 
Mrki schrieb am 27.07.2010 um 10:09:23:
wer ist im recht der von der auslander behorde 



Hi,

im Zweifel die ABH. Diese wird entscheiden. Der Klageweg steht Dir dann offen.


B.D.
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Stefan-TR
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Antwort #2 - 27.07.2010 um 11:06:30
 
Mrki schrieb am 27.07.2010 um 10:09:23:
dan habe ich hier im forum gelesen wen ich unbefristet deutschlandsprre hab dan ist meine eu sperre 3jahre die jetzt im november auch vorbei sind

Eine EU Sperre gibt es nicht, maximal eine Schengen Sperre. Diese kann von der ABH auch verlaengert werden, das kommt ein bisschen drauf an was du dir zu Schulden hast kommen lassen. Hol dir im Zweifel eine Selbstauskunft, dann siehst du ob die Schengen Sperre noch besteht oder nicht.
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Mrki
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Antwort #3 - 27.07.2010 um 12:05:49
 
ja ich meine ja auch die schengensperre, ja aber ich verteh nicht warum er mir sagt das ich erst die abschiebe kosten bezhalen mus die haben doch mit dem schengen nix zu tun mit deutschland schon aber doch net mit schengen
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Beppo
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Antwort #4 - 27.07.2010 um 12:38:54
 
Hallo Mrki,

die Schengeneinreiseverweigerung ist vermutlich auf Grund deiner Ausweisung/Abschiebung aus Deutschland erfolgt. Die Ausweisung oder Abschiebung (auch die Zurückschiebung) hat grundsätzlich zur Folge, dass Du eine Wiedereinreisesperre nach Deutschland bekommst. Gleichzeit kann diese als Gurndlage für eine Schengeneinreiseverweigerung dienen. Während die nationale Deutsche Wiedereinreisesperre zunächst unbefristet ist, gilt die Schengeneinreiseverweigerung für drei Jahre. Diese kann entsprechend verlängert werden. Solltest Du also die Abschiebungskosten nicht begleichen, wird deine nationale Sperre nicht befristet. Dies kann zur Folge haben, dass deine Schengeneinreiseverweigerung entsprechend verlängert wird.

Gruß
Beppo
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Antwort #5 - 27.07.2010 um 12:49:21
 
Mrki schrieb am 27.07.2010 um 10:09:23:
dan meinte ich zu ihn ja was ist wen kroatien jetzt 2012 in die eu rein kommt da meint er ja was fur gesetze dan raus kommen weis ich nicht


Auch wenn Kroatien 2012 Mitglied der EU wird,
darfst du hier nicht einreisen, wenn du deine Probleme mit der ABH nicht geklärt hast,
deine Einreisesperre hat dann immer noch Bestand
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Mutly
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Antwort #6 - 27.07.2010 um 13:04:29
 
ghana2008 schrieb am 27.07.2010 um 12:49:21:
Auch wenn Kroatien 2012 Mitglied der EU wird,
darfst du hier nicht einreisen, wenn du deine Probleme mit der ABH nicht geklärt hast,
deine Einreisesperre hat dann immer noch Bestand 


Wenn der Themenersteller Unionsbürger wird, gelten die Bestimmungen der Richtlinie 2004/38, und da sind die Hürden für eine Einreisesperre höher.

Das heißt nicht, dass die Einreisesperre unbedingt wegfällt, es kommt nämlich darauf an, warum sie besteht. Aber es ist nicht unmöglich, dass sie wegfällt.

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Mrki
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Antwort #7 - 27.07.2010 um 15:51:33
 
danke leute ihr seit die besten

bis da hin geh ich ans meer in kroatien das ist ja auch der einzigste an den ich darf  Laut lachend
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Mrki
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Antwort #8 - 27.07.2010 um 20:56:52
 
so ich habe uberlegt und hoffe ihr konnt mir eine antwort geben also ich bin bereit die tage 4500€ an die auslander behorde zu bezahlen aber darf ich dan nach den 3jahren rein oder wird es da wieder probleme geben? das dan die deutschland sperre befristet wird das weis ich aber ich meine wegen schengenersperre
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B.D.
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Antwort #9 - 28.07.2010 um 11:01:07
 
Mrki schrieb am 27.07.2010 um 20:56:52:
ich dan nach den 3jahren rein 



Hi,

das kommt auf Deinen spezielen Sachverhalt an, den hier keiner kennt.


B.D.
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Antwort #10 - 28.07.2010 um 14:43:52
 
Mrki schrieb am 27.07.2010 um 20:56:52:
so ich habe uberlegt und hoffe ihr konnt mir eine antwort geben also ich bin bereit die tage 4500€ an die auslander behorde zu bezahlen aber darf ich dan nach den 3jahren rein oder wird es da wieder probleme geben?


Das entscheidet die ABH, die deinen Antrag auf Befristung bearbeitet. Sollte die Befristung über die drei Jahre hinausgehen, wird vermutlich auch die Schengeneinreiseverweigerung bestehen bleiben. Nach drei Jahren, sofern die nationale Wiedereinreisesperre weiterhin besteht, ist die Schengeneinreiseverweigerung erneut zu prüfen.

Wird die nationale Wiedereinreisesperre aufgehoben, so wird auch die Schengeneinreiseverweigerung aufgehoben, sofern nicht andere Gründe für eine Schengeneinreiseverweigerung bestehen.

Es kommt also auf die Laufzeit/Befristungszeitraum der nationalen Wiedereinreisesperre an!

MfG
Beppo
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Antwort #11 - 28.07.2010 um 23:38:17
 
Mrki schrieb am 27.07.2010 um 20:56:52:
aber ich meine wegen schengenersperre 


Eine Befristung für andere Schengenländer aber nicht für Deutschland wäre unter Umständen möglich, wenn es einen besonderen Grund dafür gibt, z.B. du bist/wirst Ehegatte eines Staatsangehörigen eines anderen Schengenlandes und es um die Familienzusammenführung dort geht.

Das ist allerdings nur ein Beispiel, es kommt immer auf den spezifischen Fall an, es würde ein Konsultationsverfahren zwischen Deutschland und dem anderen Schengenland geben.

Wenn ein besonderer Grund (nicht etwa Tourismus) vorliegt, soll dieser erwähnt werden bzw. auch mit den Behörden des relevanten Schengenlandes diskutiert werden.

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Mrki
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Antwort #12 - 29.07.2010 um 19:33:46
 
danke fur die vielen antworten als das forum ist einfach klasse

ich habe eine jugendstraffe von 2jahren und 3monaten bekommen
hab fast meine 2/3 abgessen wegen diebstahl  und bin jetzt in kroatien 4jahre seit meiner abschiebung

ja keine ahung wie die das einsehn aber ich glaube 2,3jahre sagen ja fast schon alles das es eine kleinigkeit war
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fons
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Antwort #13 - 29.07.2010 um 19:43:55
 
Mrki schrieb am 29.07.2010 um 19:33:46:
aber ich glaube 2,3jahre sagen ja fast schon alles das es eine kleinigkeit war 


Hä? eine oder keine?

wenn du das wirklich so meinst wie du es schreibst, dann hast
du schon ein eher seltsames Rechtsverständnis  Cool

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Antwort #14 - 29.07.2010 um 20:33:59
 
Mrki schrieb am 29.07.2010 um 19:33:46:
ich habe eine jugendstraffe von 2jahren und 3monaten bekommen
hab fast meine 2/3 abgessen wegen diebstahlund bin jetzt in kroatien 4jahre seit meiner abschiebung 

Selbst wenn du die Abschiebekosten bezahlst und einen guten Grund vorweisen könntest um wieder nach D zu kommen (hört sich nicht danach an), würde die ABH nicht auf sofort befristen, das kann immer noch Jahre dauern, und dann ist immer noch deine Reststrafe offen die abgesessen werden müste, ausser natürlich sie wäre mittlerweile verjährt.
Lies dir doch mal die FAQ zum Thema durch, solltest auch die Forumssuche nutzen, ähnliche Sachverhalte gab es hier schon.

Wenn Kroatien der EU Betritt, ist die Schengensperre aufgehoben, für Deutschland gilt das nicht.

Wie Fons bereits sagte, 2,3 Jahre Jugendstrafe ist keine Kleinigkeit...
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