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probleme mit der Auslanderbehorde (EU Sperre) (Gelesen: 9.373 mal)
Mrki
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Antwort #15 - 29.07.2010 um 21:43:05
 
ja das ist ja auch das problem weil in diesen board einer meinte es konnte sein das wen kroatien in die eu kommt ich trotzdem nicht in die schengenerstatten einreisen kan. das hat mich durcheinander gebracht kan ich in die schengenerlander wen kroatien in die eu kommt oder nicht?

ja 2.3 jahr jugendstrafe ist schon eine kleinigkeit weil maximal straffe 10jahre ist und alles was unter 2jahre ist auf bewehrung aufgesetzt wird wen man das erste mal verurteil wird und da haben die mir 2.3jahre gegeben damit ich keine bewehrung bekomme weil ich das erste mal in meinen leben verurteilt wurde schon mal aus dieser sicht gekuckt?
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fons
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #16 - 29.07.2010 um 22:00:46
 
[OT_on]

Ist zwar jetzt langsam nicht mehr zielführend, aber die naive
Einstellung will ich nicht so stehn lassen.

Du bist echt locker Junge. So nach dem Motto: 25% der Maxi-
malstrafe is ja nen klacks  unentschlossen

Annersrum gesehen: gerade weil du gleich beim 1. mal keine
Bewährung bekommen hast, war es eben keine Kleinigkeit.

[OT_off]

So nun - falls noch was offen ist

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reinhard
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Antwort #17 - 30.07.2010 um 12:36:11
 
Mrki schrieb am 29.07.2010 um 21:43:05:
und da haben die mir 2.3jahre gegeben damit ich keine bewährung bekomme


Und genau das muss die Ausländerbehörde eben berücksichtigen.

Wenn das Gericht sagt, dass Du so schwere Straftaten begangen hast, dass Du auch als Ersttäter auf keinen Fall mit einer Bewährungsstrafe davon kommst, dann wird danach auch die Länge der Sperre entschieden (immer im Vergleich mit den Gründen, weshalb Du ein Visum haben willst). Danach wird auch entschieden, ob die Sperre für die übrigen Schengen-Länder nach drei, sechs oder neun Jahren ebenfalls verlängert wird.

Für Dich würde eben sprechen, wenn Du seit der Abschiebung keine neuen Straftaten begangen hast, wenn Du die Abschiebekosten bezahlt hast, wenn Du wichtige Gründe für ein Visum hast. Das solltest Du entsprechend in Deinen Anträgen (Befristung, Aufhebung der Schengen-Sperre) auch aufzählen.
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Mrki
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Antwort #18 - 01.09.2010 um 18:02:11
 
wie schon in paar themen hier beschrieben wurde ich vor 3-4jahren abgeschoben nach einer jugendstrafe von 2,3jahren die ich fast zu ende abgessen habe

vor paar monaten habe ich einen befristungsantrag geselt da kam eine rechnung von 4500€ wegen der abschiebung nun hab ich das geld zusammen und hab mir gedacht da ruf ich doch mal die ausländerbeörde an und da ging keine sekräterin dran sondern genau die frau die mich abgeschoben hat aus der jva da hab ich mit der geredet und sie hat zu mir gemeint wen man aus deutschland abgeschoben wird hat man automatische 6jahre sperre fur die EU (schengenerländer) und wen ich die abschiebekosten bezhale ihr meine führungszeugniss zuschicke und unbefristeten arbeitsvertrag von der firma wird das auf jeden fall weniger

da hab ich sie gefragt wegen §5 SDÜ 3jahre usw die sagt das stimmt aber in der regel sind 6jahre fur EU

ich hoffe ich hab paar leuten geholfen


schweitzers Änderung:
Habe Dein Post an Deinen alten thread gehängt, so wird der Zusammenhang gewahrt. Ist besser als wenn der erst mühsam gesucht werden muss.
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« Zuletzt geändert: 02.09.2010 um 07:59:40 von schweitzer »  
 
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Antwort #19 - 27.10.2010 um 18:43:48
 
hab heute meinen anwalt angerufen, der meinte zu mir der hat genau heute post von meiner ABH bekommen eine anhörung wo die planen meine eu und deutschland sperre zu befristen

ja kan dan wen es wirklich bewristet wird viel von den genanten datum abweichen oder wird es dieser datum der in der anhörung steht


Daddys' Änderung:
Ich blick' bei deiner Fragestellung zwar so langsam nicht mehr durch, da es sich aber um deinen alten Fall handeln dürfte, hab ich deinen neuen Thread mal an deinen alten angehängt...
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« Zuletzt geändert: 27.10.2010 um 20:26:30 von Daddy »  
 
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Antwort #20 - 27.10.2010 um 19:13:50
 
Mrki schrieb am 27.10.2010 um 18:43:48:
wird viel von den genanten datum



Welches Datum ? Warum Ausweisung ? Warum Wiedereinreise ?

Dein Post sagt gar nichts aus ! Wer soll da antworten können ?

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Antwort #21 - 27.10.2010 um 19:17:08
 
diese Frage dürfte dir hier niemand beantworten können (wie denn auch). Die Zeit wird es klären. Wobei wenn die ABH ein Datum vorschlägt und der Anwalt darauf eingeht es in der Regel auch bei diesem Datum bleiben wird.
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Antwort #22 - 27.10.2010 um 20:44:37
 
Mrki schrieb am 27.10.2010 um 18:43:48:
hab heute meinen anwalt angerufen, der meinte zu mir der hat genau heute post von meiner ABH bekommen eine anhörung wo die planen meine eu und deutschland sperre zu befristen

ja kan dan wen es wirklich bewristet wird viel von den genanten datum abweichen oder wird es dieser datum der in der anhörung steht


Die Anhörung ist dazu da, dass Du nochmal alles aktuell schildern kannst:

Du solltest unbedingt nachweisen, dass Du seit der Abschiebung keine neue Straftat begangen hast (Führungszeugnis oder so aus Kroatien). Du kannst dann auch dazu schreiben, dass Du Dir auf jeden Fall vorgenommen hast, nicht wieder gegen Gesetze zu verstoßen.

Und dann solltest Du ausführlich schreiben (vielleicht auch zusammen mit Deinem Anwalt), warum Du wieder einreisen möchtest – nur so, um mal wieder hier zu sein, oder hast Du hier Freunde, Familie, Job, Arbeitsvertrag...

Eine Befristung ist nie automatisch, sondern sie meinte nur "normalerweise 6 Jahre" oder "normalerweise 3 Jahre". Wenn Du besondere Gründe hast, kann es auch kürzer sein – wenn Du in Kroatien Straftaten begangen hast, kann es auch länger sein.

Wenn Du die Haftstrafe nicht ganz abgesessen hast, musst Du den Rest noch absitzen, wenn Du herkommst – Du kannst dann nicht gleich anfangen zu arbeiten.
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Antwort #23 - 15.03.2011 um 12:53:44
 
also das ich mich noch mals melde nach ner langen zeit

meine verfügung ist da, und ab dem 31.03.2011 darf ich vereisen wohin ich will, mus nur noch die reststrafe von 7monanten bei der staatsanwaltschaft klären

wurde nach §54 regelausweisung abgeschoben normalerweise sieht es das gericht vor 7jahre zu sperren da mein führungszeugniss sauber ist ich arbeite und einen unbefristeten arbeitsvertrag hab und meine abschiebe kosten von 4500€ bezahlt hab und es eine jugendstrafe war ist die sperre 3 1/2 jahre
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Antwort #24 - 15.03.2011 um 16:30:28
 
Siehst Du, geht doch.

Es gibt bei solch einer Abschiebung und Sperre immer eine "normale" Zeit, für die die Sperre gilt – und dann wird sie doch für jeden einzelnen neu ausgerechnet und kürzer oder länger.

Falls Du die Reststrafe mit der Staatsanwaltschaft nicht klärst, wirst Du bei einer Einreise verhaftet. Darum solltest Du Dich also auf jeden Fall noch kümmern (Du selbst oder Dein Anwalt).
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