Hallo zusammen
Ich suche ganz dringend guten Rat! Unsere Situation ist folgende:
Meine Frau kommt aus Bulgarien (Eu) und wir haben am 1.7.2010 in Deutschland geheiratet. Aufgrund einer drastischen Notlage heraus (wir haben zur Zeit nur ein sehr geringes Einkommen) sind wir leider auf das Geld der Arge angewiesen und soweit ich weiß steht uns das auch zu nur um alle Unterlagen abzugeben, brauchen wir halt die Aufenthaltserlaubniss, Sozialversicherungsnummer und Arbeitserlaubniss für meine Frau und eben da hängt das Dach schief.
Bei der Ausländerbehörde hat man im ersten Anlauf versucht einen Gehaltsnachweis von mir zu bekommen, was ich abgelehnt habe, da dies ja nicht notwendig sein sollte und nun will man ihr keine Aufenthaltsgenehmigung erteilen, weil sie kein deutsch spricht.
Nachdem ich mal das Aufenthaltsgesetz im Internet nachgelesen habe, komme ich zu dem Schluss, dass das Gesetzwidrig ist - § 30 verweisst auf § 44 in dem steht, dass wenn sie bisher keinen Anspruch auf einen Integrationssprachkurs gehabt hat, sie auch nicht nachweisen muss deutsch sprechen zu können.
Nach ettlichem Hin und Her will man uns nun einen "fiktive Aufenthaltserlaubniss" (bin mir nicht sicher dass das genau so heisst) ausstellen - dies hilft uns bei der Arge aber nicht viel (soweit ich weiß) - für drei Monate und dann soll sie wohl noch einmal nachweisen dass sie deutsch
A1 spricht (haben wir mit diesem Schein den überhaupt einen Anspruch auf einen Sprachkurs? Anders finanzieren können wir den nämlich gar nicht).
Ist meine Sachbearbeiterin den im Recht uns die Aufenthaltserlaubnis zu enthalten?
Ich sollte vielleicht noch erwähnen, dass wir uns auf unser Kind freuen (sie ist schwanger) und ich gebürtiger Deutscher bin.
Ich danke allen schon einmal im Vorraus und hoffe, dass der richtige Rat kommt, der uns weiterhilft.
Nackor
ps: das nächste Treffen mit ihr ist in 2 Tagen schnelle Hilfe kommt also sehr gelegen!