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abschibung (Gelesen: 8.687 mal)
kalic
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: bosnien und herzegovina
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24.07.2010 um 21:13:50
 
hallo an alle ich hab mall parr fragen darf  ein kind mit 16 jahren abgeschoben werden aus deuschtland one eltern danke in voraus
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maura
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 24.07.2010 um 21:18:37
 
Kommt sicher auf die Umstände an.
aber z.b bei ständigen Straftaten geht das schon,
bestes Beispiel dafür ist wohl Mehmet der von Deutschland in die
Türkei abgeschoben wurde als minderjähriger ohne seine Eltern.
weil er immer wieder Straffällig wurde.
wie gesagt kommt auf die Umstände an
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kalic
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: bosnien und herzegovina
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Antwort #2 - 24.07.2010 um 21:25:11
 
nein er hatt nicht geklut und er war in jugendamt dort haben seine elter in ab gegiben und er ist alliene abgeschoben worden hatt nichts gemacht und ja jezt ist er hir in bosnien und will zurck nach deutschland
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fons
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #3 - 24.07.2010 um 21:35:31
 
Sry, aber ohne konkrete Infos kann man da kaum was
dazu sagen. Eine ABH kann jemand nicht grad so mir
nichts dir nicht abschieben weil ihr sein Gesicht nicht
passt. Einer Abschiebung muss eine entsprechende
ordnungsrechtliche Verfügung vorausgegenagen sein
(Ausreiseaufforderung und Abschiebungsandrohung).
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kalic
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: bosnien und herzegovina
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Antwort #4 - 24.07.2010 um 21:38:04
 
da schtet in seine papire nur abschibung er hatt nicht gemacht was mit kriminalitet zu tun hatt meine frage ist nur dar sie ihn ab schiben mit 16 jahren allien one nimanden
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fons
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #5 - 24.07.2010 um 21:42:58
 
Nochmal: das kommt auf die Umstände an - die wir hier
alle nicht kennen. Offensichtlich weißt du auch nicht
alles.

Pauschale Antwort ja/nein gibt es nicht. Grundsätzlich
ist es eben je nach Sachverhalt möglich.
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reinhard
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
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Antwort #6 - 24.07.2010 um 21:56:51
 
kalic schrieb am 24.07.2010 um 21:38:04:
da schtet in seine papire nur abschibung er hatt nicht gemacht was mit kriminalitet zu tun hatt meine frage ist nur dar sie ihn ab schiben mit 16 jahren allien one nimanden


Hatte er denn irgendwann ein Aufenthaltsrecht / Aufenthaltstitel hier in Deutschland? Ist er aufgefordert worden, bis zu einem bestimmten Termin Deutschland zu verlassen? Was wurde als Grund angegeben?
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ghana2008
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #7 - 25.07.2010 um 14:38:01
 
kalic schrieb am 24.07.2010 um 21:25:11:
nein er hatt nicht geklut und er war in jugendamt dort haben seine elter in ab gegiben und er ist alliene abgeschoben worden hatt nichts gemacht und ja jezt ist er hir in bosnien und will zurck nach deutschland 


Wenn ich das hier richtig verstehe, dann haben seine Eltern ihn wohl in die Heimat zurückgeschickt.
Ob er ohne deren Zustimmung zurück darf, halte ich für fraglich, die werden wohl trifftige Gründe gehabt haben ihn in die Heimat zu schicken.
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kalic
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: bosnien und herzegovina
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Antwort #8 - 04.08.2010 um 15:21:42
 
nein seine elter haben kein kontakt zu ihn sie haben ihn in jugend amt geschikt und er hatt ihn jugend zimer gehabt mit seine famile hatt er nichts gehabt und in seine passport schtet das er freiwilig deutschland verlassen mochte aber er wollte das nicht und ja jezt ist er hir die sprache kann er auch nicht gut was kann er jezt machen?? das er zurck gehn kann
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B.D.
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #9 - 05.08.2010 um 10:50:23
 
kalic schrieb am 04.08.2010 um 15:21:42:
was kann er jezt machen?? das er zurck gehn kann 



Wo sind denn seine Eltern jetzt ? Haben sie einen Aufenthaltstitel ? Wollen sie ihn zurück ?

Wenn dem nicht so ist, stehen die Chancen auf eine Rückkehr nach D derzeit von sehr schlecht bis unmöglich.


B.D.


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reinhard
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Antwort #10 - 05.08.2010 um 11:33:11
 
kalic schrieb am 04.08.2010 um 15:21:42:
nein seine elter haben kein kontakt zu ihn sie haben ihn in jugend amt geschikt und er hatt ihn jugend zimer gehabt mit seine famile hatt er nichts gehabt und in seine passport schtet das er freiwilig deutschland verlassen mochte aber er wollte das nicht und ja jezt ist er hir die sprache kann er auch nicht gut was kann er jezt machen?? das er zurck gehn kann


Also ist das Sorgerecht den Eltern entzogen worden?
Ist das Sorgerecht auf das deutsche Jugendamt übertragen worden? Gibt es eine Amtsvormundschaft?
Ist das Sorgerecht dann auf ein bosnischen Jugendamt oder eine vergleichbare Behörde übertragen worden?

Es ist sehr schwer, Dir Fragen zu beantworten, solange die Informationen über den Stand der Dinge nicht klar sind. Wichtig wäre, dass Du erst mal klärst, was überhaupt ist.

Auch die Frage der Abschiebung ist wichtig. Ist er freiwillig ausgereist, z.B. durch Entscheidung eines Vormunds? Oder ist er abgeschoben und gegen Wiedereinreise gesperrt?

Es geht hier um die schriftlichen Bescheide, nicht das "Gefühl, abgeschoben worden zu sein".

Es gibt es "Recht auf Wiederkehr" unter ganz bestimmten Bedingungen. Ob diese für ihn gelten, kann man so noch überhaupt nicht sagen.

Kann er deutsch, hat er Zugang zum Internet? Kann er sich hier anmelden und fehlende Informationen selbst geben?
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Saxonicus
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Antwort #11 - 05.08.2010 um 12:20:40
 

reinhard schrieb am 05.08.2010 um 11:33:11:
Kann er deutsch


kalic schrieb am 04.08.2010 um 15:21:42:
die sprache kann er auch nicht gut 
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reinhard
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
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Antwort #12 - 05.08.2010 um 12:40:54
 
... wobei kalic die bosnische Sprache meinte.

Ich habe nach der deutschen Sprache gefragt, die zumindest ausreichend beherrt werden müsste, um hier im Forum Auskünfte zu ausländerrechtlichen Fragen geben zu können.

Insofern hilft es nichts, dass Du zwei Zitate aneinanderhängst, die nichts miteinander zu tun haben.
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kalic
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Antwort #13 - 05.08.2010 um 20:56:00
 
Sorgerecht den Eltern entzogen worden ja ist entzogen worden weil seine muter ihn selber gegiben hatt ins jugendheim und sie ist dann abgehaun und ja dann hatt das jugend amt nach 2jahren ihn nach bosnien geschikt die meinten er muss deutschland verlassen das ist alles und jezt ist er hir was kann er denn machen mechr kann ich nicht sagen viel dank
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reinhard
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Antwort #14 - 05.08.2010 um 21:11:43
 
kalic schrieb am 05.08.2010 um 20:56:00:
mechr kann ich nicht sagen


Solange Du nicht mehr Informationen hast, ist auch keine Antwort möglich.

Entweder Du bekommst von dem Jungen die nötigen Informationen, oder er meldet sich selbst im Forum an und gibt die Informationen.

Frag ihn bitte:
- von wann bis wann er in DE gelebt hat
- was für einen Aufenthaltstitel er hatte
- welchen Schulabschluss er hat
- ob es Straftaten gibt
- wer das Sorgerecht (im Moment) hat
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