Eduard schrieb am 28.07.2010 um 11:18:05:Seit wann sind Versprechen nicht einklagbar? Insbesondere wenn ein solches Versprechen die Grundlage dafür war, dass die Ehefrau nach D umgezogen ist.
Vielleicht ist dir ein Urteil bekannt, das den in Deutschland lebenden Ehegatten dazu verpflichtet, so ein Versprechen einzuhalten. Im Familienrecht werden oftmals Versprechen gegeben, deren Einklagung schlichtweg unmöglich ist.
Sogar ein Eheversprechen - sprich Verlobung - muß nicht eingehalten werden, unabhängig davon, dass daraus entstandene Schäden zu ersetzen sind.
Ob und inwieweit hieraus ein Schaden ermittelbar ist, wäre eine Aufgabe von Juristen.
Eduard schrieb am 28.07.2010 um 11:18:05:Allerdings steht der Ehefrau auch ein Mitspracherecht an der Verwendung der übrigen 95% zu.
Ist dir die entsprechende Rechtsgrundlage bekannt?
Sofern keine Gütergemeinschaft besteht, hat jeder das Recht, über sein Vermögen selbständig zu entscheiden. Somit wäre nach Erfüllung der Unterhaltspflicht der Rest des Geldes als Vermögen des Verdienenden anzusetzen, über das er alleine entscheiden kann.
Aber nochmals!
Ob eine völlig eigene Betrachtungsweise des deutschen Ehegatten durch Ausschluss der persönlichen Anliegen seiner ausländischen Ehefrau für einen dauerhaften Familienfrieden von Vorteil sind, vermag ich zu bezweifeln.
Und ehe es zu einer Einklagung von Versprechen oder Mitspracherechten über die Verwendung von Einkommen und Vermögen kommt, dürfte das Ende der ehelichen
LG wohl schneller erreicht sein, als sie begonnen hat.
Somit dürften die von dir angesprochenen Rechte - sofern sie wirklich existieren - eher theorischer Natur sein.