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Kindesnachzug (Gelesen: 6.285 mal)
Themen Beschreibung: wie das Kind nach Deutschland holen, wenn der Ehemann dagegen ist?
Eduard
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Beiträge: 1.796

Deutschland, Bayern, Germany
Deutschland
Bayern
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutscher
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Antwort #15 - 28.07.2010 um 11:18:05
 
Mutly schrieb am 27.07.2010 um 18:49:11:
Gemäß welchem Gesetz müsste ein Ehegatte direkt für den Unterhalt der Kinder des anderen Ehegatten aufkommen? So eine Unterhaptspflicht ist nicht im BGB vorgesehen.


Das ist richtig, aber sozialrechtlich sieht die Sache seit der Änderung von §9 SGB II vor ein paar Jahren so aus, dass das Einkommen des mit den Stiefkinder in familiärer Gemeinschaft lebenden Stiefvaters voll angerechnet wird. Verdient der Stiefvater genug, gelten die Stiefkinder als nicht bedürftig und bekommen weder Sozialhilfe noch ALG2.

Indirekt wird damit eine de-facto-Unterhaltspflicht des Stiefvaters erzeugt. Wenn er nicht für die Kinder seiner Frau/Lebensgefährtin aufkommen will (wozu er nach BGB das Recht hat), bleibt im Grunde nur die Trennung als Alternative. Wenn er das nicht will, muss er wohl oder übel zahlen...

steini007 schrieb am 27.07.2010 um 23:03:12:
Auch wenn es Zeugen und schriftliche Beweise gibt, ist diese Zusage - nicht Vertrag -  höchstens ein Versprechen, nicht einklagbar.

Seit wann sind Versprechen nicht einklagbar? Insbesondere wenn ein solches Versprechen die Grundlage dafür war, dass die Ehefrau nach D umgezogen ist. Es handelt sich hier m. E. auch nicht um einen Ehevertrag (es wurden keine Rechtsfolgen der Ehe geregelt), deswegen kommt es auf eventuelle Formvorschriften für Eheverträge nicht an.

steini007 schrieb am 27.07.2010 um 23:03:12:
In einer aktiven LG wird der Unterhalt des Mannes bereits durch die Versorung der Familie geleistet. Du kannst hier nicht die Berechnungsformel heranziehen, die bei getrenntlebend/geschieden gilt. Der Ehefrau steht höchstens ein sog. Taschengeld IMHO 5 % vom Nettoeinkommen zu.

Mag sein. Allerdings steht der Ehefrau auch ein Mitspracherecht an der Verwendung der übrigen 95% zu. Immerhin ist das Stiefkind auch "Familie".
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steini007
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Beiträge: 3.172

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #16 - 28.07.2010 um 12:01:18
 
Eduard schrieb am 28.07.2010 um 11:18:05:
Seit wann sind Versprechen nicht einklagbar? Insbesondere wenn ein solches Versprechen die Grundlage dafür war, dass die Ehefrau nach D umgezogen ist.

Vielleicht ist dir ein Urteil bekannt, das den in Deutschland lebenden Ehegatten dazu verpflichtet, so ein Versprechen einzuhalten. Im Familienrecht werden oftmals Versprechen gegeben, deren Einklagung schlichtweg unmöglich ist.

Sogar ein Eheversprechen - sprich Verlobung - muß nicht eingehalten werden, unabhängig davon, dass daraus entstandene Schäden zu ersetzen sind.

Ob und inwieweit hieraus ein Schaden ermittelbar ist, wäre eine Aufgabe von Juristen.

Eduard schrieb am 28.07.2010 um 11:18:05:
Allerdings steht der Ehefrau auch ein Mitspracherecht an der Verwendung der übrigen 95% zu.

Ist dir die entsprechende Rechtsgrundlage bekannt?

Sofern keine Gütergemeinschaft besteht, hat jeder das Recht, über sein Vermögen selbständig zu entscheiden. Somit wäre nach Erfüllung der Unterhaltspflicht der Rest des Geldes als Vermögen des Verdienenden anzusetzen, über das er alleine entscheiden kann.

Aber nochmals!

Ob eine völlig eigene Betrachtungsweise des deutschen Ehegatten durch Ausschluss der persönlichen Anliegen seiner ausländischen Ehefrau für einen dauerhaften Familienfrieden von Vorteil sind, vermag ich zu bezweifeln.

Und ehe es zu einer Einklagung von Versprechen oder Mitspracherechten über die Verwendung von Einkommen und Vermögen kommt, dürfte das Ende der ehelichen LG wohl schneller erreicht sein, als sie begonnen hat.

Somit dürften die von dir angesprochenen Rechte - sofern sie wirklich existieren - eher theorischer Natur sein.
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mujaga
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Beiträge: 1

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #17 - 01.08.2010 um 18:51:50
 
Der Teufel liegt im Detail bei diesem Thema. Ich würde hier ohne Anwalt gar nichts machen. Sich über die Möglichkeiten im Forum zu informieren ist ok, aber dann Schritte zu machen, ohne dies z.B. mit einem Anwalt für Familienrecht zu klären, finde ich nicht klug, denn so kann man Schaden anrichten, welchen auch ein Fachanwalt nacher nicht so leicht ausbügeln kann.

Deshalb würde ich dir raten, besonders weil es hier um Fleisch&Blut geht und nicht über Geld, dass du einen Anwalt konsultierst.

fons Änderung:
Mag ja sein, aber den kommerzeillen link hab ich mal entfernt.
Sowas lassen wir hier nicht zu
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« Zuletzt geändert: 01.08.2010 um 19:42:25 von N/V »  
 
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ryka
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #18 - 02.08.2010 um 11:31:51
 
Es mag ja alles richtig sein, was ihr hier an rechtlichen Möglichkeiten aufgezeigt habt aber denkt hier wirklich jemand, dass der Ehemann das Stiefkind sich vom Gericht unterschieben lässt? Sobald er erfährt, dass seine Frau beim Anwalt ist, trennt er sich von der Frau.

Sie kann nichts anderes machen als abzuwarten bis sie selbst eine eigenständige AE hat, Arbeit zu suchen um den LU zu sichern und dann das Kind nachkommen zu lassen oder sie bekommt ein Kind vom deutschen Ehemann.

Ryka


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