Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seiten: 1 2 
Thema versenden Drucken
Kindesnachzug (Gelesen: 6.273 mal)
Themen Beschreibung: wie das Kind nach Deutschland holen, wenn der Ehemann dagegen ist?
Ericius
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 17

Mainz, Rheinland-Pfalz, Germany
Mainz
Rheinland-Pfalz
Germany

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Kindesnachzug
22.07.2010 um 17:17:48
 
Hallo,

meine Frage habe ich in der Beschreibung schon weitgehend beschrieben.

Also, da ist eine Frau aus Kenia, die seit einem Jahr mit einem Deutschen verheiratet ist.
Ihr Ehemann ist auf einmal dagegen, dass ihr Kind nach Deutschland kommt.

Welche Möglichkeiten hat sie um ihre 12 jährige Tochter, gegen den Willen des Ehemannes, nach Deutschland zu holen?


Vielen Dank im Voraus für Eure Antworten.  Smiley
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
ghana2008
Senior Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 143

zuhause, Germany
zuhause
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Kindesnachzug
Antwort #1 - 22.07.2010 um 17:54:04
 
sie hat so gut wie keine Chance, wenn der hier lebende Ehemann dagegen ist ein "fremdes" Kind aufzunehmen.

Es müsste auch die Zustimmung des leiblichen Vaters vorliegen
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
steini007
Gold Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 3.172

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Kindesnachzug
Antwort #2 - 23.07.2010 um 07:28:09
 
ghana2008 schrieb am 22.07.2010 um 17:54:04:
sie hat so gut wie keine Chance, wenn der hier lebende Ehemann dagegen ist ein "fremdes" Kind aufzunehmen.


Auch wenn der Stiefvater gegenüber der ABH kundtut, dass er das Stiefkind nicht in seinem Haushalt haben möchte, wäre deshalb eine Visumsablehnung nicht rechtens.

Das Nachholen des eigenen - ausländischen - Kindes hängt nicht vom Gutdünken des deutschen Ehegatten ab, sondern ob die ausländerrechtlich relevanten Voraussetzungen erfüllt sind oder nicht.

Der LU müßte gesichert sein und die Kindsmutter müßte die alleinige Sorgeberechtigung für das Kind haben und es müßte die familiäre LG seitens der Mutter mit dem Kind gepflegt werden.

Da für den Nachzug eines ausländischen Kindes oftmals eine VE gefordert wird, dürfte es wohl an dieser Hürde scheitern, sofern die Kindmutter kein entsprechendes Einkommen zur Sicherung des LUs hat.

Ob es dem Familienfrieden dienlich ist, wenn das Kind nach Deutschland geholt wird, ist wiederum eine ganz andere Sache.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
B.D.
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Kindesnachzug
Antwort #3 - 23.07.2010 um 09:53:47
 
steini007 schrieb am 23.07.2010 um 07:28:09:
Auch wenn der Stiefvater gegenüber der ABH kundtut, dass er das Stiefkind nicht in seinem Haushalt haben möchte, wäre deshalb eine Visumsablehnung nicht rechtens.



Hi,

grundsätzlich richtig, aber vordergründig ist das Wohl des Kindes zu berücksichtigen. D.h. dass das Kind nach Einreise in ein vertrautes Umfeld kommt, dürfte klar sein.
In diesem Fall müsste das Kind irgendwo anders untergebracht werden müssen und sieht die Mutter u.U. nicht regelmäßig. Hinzu kommt dann noch die Sicherstellung des LU des Kindes.
Daraus folgt meistens eine Ablehnung, da das Kindeswohl stark gefährdet erscheint.


B.D.

Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
ghana2008
Senior Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 143

zuhause, Germany
zuhause
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Kindesnachzug
Antwort #4 - 23.07.2010 um 11:21:16
 
Da die Kindesmutter nur eine Ae hat, die an die führung der ehelichen Lebensgemeinschaft gebunden ist, sollte es gegen den Willen des Ehemanns unmöglich sein.
Die Mutter müsste ja eine eigene Wohnung anmieten um dort mit dem Kind zu leben. Dann würde aber ihre AE hinfällig.
Das 12 jährige Kind kann ja hier nicht alleine wohnen.

Des weiteren muss erstmal das afrikanische Recht überwunden werden.

In Kenia und den meisten afrikanischen Ländern "gehören" die Kinder dem Vater.
Es ist dort absolut üblich, das wenn die Frau sich vom Mann trennt, das sie die Kinder einfach zurück lässt.
Die werden dann in der Familie des Mannes unter gebracht.
Solange der Vater nicht zustimmt, dürfte eine legale Ausreise des Kindes aus Kenia fast unmöglich sein, selbst wenn die Botschaft wider Erwarten ein Visum erteilt.
Durch so ein Visum verliert der Vater ja nicht seine Rechte
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Ericius
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 17

Mainz, Rheinland-Pfalz, Germany
Mainz
Rheinland-Pfalz
Germany

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Kindesnachzug
Antwort #5 - 26.07.2010 um 21:24:33
 
Danke für die Informationen - ich werde es weiter leiten.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
steini007
Gold Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 3.172

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Kindesnachzug
Antwort #6 - 26.07.2010 um 23:39:40
 
ghana2008 schrieb am 23.07.2010 um 11:21:16:
In Kenia und den meisten afrikanischen Ländern "gehören" die Kinder dem Vater.

Das stimmt defacto nicht, wenn du von Kenia redest.

Deine Aussagen sind nur Mutmaßungen, obwohl über den Vater, die Beziehung der Kindsmutter zum Vater in der Vergangenheit überhaupt nichts bekannt ist.

War die Mutter verheiratet, wurde das Kind ledig geboren, lebt der Kindsvater noch, alles unbekannt.

Wenn die Mutter einen Job hat, ist es nicht unüblich, dass sie alleinerziehend ist und  für die Kinderbetreuung eine entsprechende Hilfe  engagiert.

Sofern das Kind ledig geboren wurde, kann die Mutter auch das alleinige Sorgerrecht haben, womit eine Zustimmung des biologischen Vaters nicht notwendig ist.

Damit müßte dem Kind auch das Visum erteilt werden (die anderen Voraussetzungen vorausgesetzt).

Zitat:
In diesem Fall müsste das Kind irgendwo anders untergebracht werden müssen und sieht die Mutter u.U. nicht regelmäßig.

Da die Kindsmutter das gleiche Recht hat - und somit auch ihr Kind - in der Ehewohnung zu leben, käme es auch die Entscheidung des Familiengerichtes an, ob der Stiefvater den Zuzug in seine Wohnung verweigern kann.

Mit letzter Konsequenz müßte er die eheliche LG beenden, womit die aufenthaltrechtlichen Aspekte wieder die Rolle rückwärts machen.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Eduard
Silver Member
****
Offline


Laie, denkt manchmal etwas
quer


Beiträge: 1.796

Deutschland, Bayern, Germany
Deutschland
Bayern
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutscher
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Kindesnachzug
Antwort #7 - 27.07.2010 um 13:35:50
 
ghana2008 schrieb am 22.07.2010 um 17:54:04:
Es müsste auch die Zustimmung des leiblichen Vaters vorliegen


Um das (auch in Bezug auf das Posting von ghana2008) klarzustellen:

Nein.

Nur wenn der leibliche Vater das Sorgerecht hat. Das ist bei einer nichtehelichen Geburt des Kindes regelmäßig nicht der Fall. In vielen Fällen steht der leibliche Vater nicht mal in der Geburtsurkunde - eine ledige Mutter hat in Kenia, anders als bei uns, nicht die Möglichkeit, den Vater per Gerichtsbeschluss feststellen zu lassen.
(Google mal nach "Kenya Affiliation Act")
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
ghana2008
Senior Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 143

zuhause, Germany
zuhause
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Kindesnachzug
Antwort #8 - 27.07.2010 um 14:07:46
 
Da hier seitens des TS keine Ausagen betreff des Kindesvaters gemacht wurden,
gehe ich vom Normalfall aus, sprich eheliches Kind und gemeinsame Sorge.

Auch wenn es hier rein rechtlich möglich wäre, ohne Einverständnis des deutschen Ehemannes das Kind in die Eheliche Wohnung zu holen, so dürfte es doch praktisch unmöglich sein, da es wohl das Ende der ehelichen Lebensgemeinschaft zur Folge haben wird.
Somit wären die Vorraussetzungen für die AE der Ehefrau, als auch die ihres Kindes hinfällig
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
B.D.
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Kindesnachzug
Antwort #9 - 27.07.2010 um 14:46:28
 
steini007 schrieb am 26.07.2010 um 23:39:40:
ob der Stiefvater den Zuzug in seine Wohnung verweigern kann.



Das ist ja mal interessant.

Ich hoffe doch, dass das bei Gericht auch als Witz behandelt wird.


B.D.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
ghana2008
Senior Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 143

zuhause, Germany
zuhause
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Kindesnachzug
Antwort #10 - 27.07.2010 um 16:05:27
 
Der "Stiefvater" muss doch nur der ABH erklären das er für den LU des in Kenia lebenden Kindes nicht aufkommt, damit wäre eine Einreise doch schon fast unmöglich.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Eduard
Silver Member
****
Offline


Laie, denkt manchmal etwas
quer


Beiträge: 1.796

Deutschland, Bayern, Germany
Deutschland
Bayern
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutscher
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Kindesnachzug
Antwort #11 - 27.07.2010 um 17:50:06
 
ghana2008 schrieb am 27.07.2010 um 14:07:46:
Da hier seitens des TS keine Ausagen betreff des Kindesvaters gemacht wurden,
gehe ich vom Normalfall aus, sprich eheliches Kind und gemeinsame Sorge.

Das ist auch in D (zumindest im Osten) schon lange nicht mehr der Normalfall. Aber wie steini schon gesagt hat, wir wissen nichts Genaues. Jedenfalls scheint das Problem nicht die fehlende Erlaubnis des leiblichen Vaters zu sein, sondern die fehlende Zustimmung des Stiefvaters.

ghana2008 schrieb am 27.07.2010 um 16:05:27:
Der "Stiefvater" muss doch nur der ABH erklären das er für den LU des in Kenia lebenden Kindes nicht aufkommt, damit wäre eine Einreise doch schon fast unmöglich.

Dazu folgende Überlegungen:

1. Nur weil ein Ehepartner das Familieneinkommen erwirtschaftet, hat er deswegen nicht das Recht, allein über die Verwendung des Familieneinkommens zu entscheiden. Jedenfalls dann, wenn der der Ehefrau geschuldete Unterhalt ausreicht, neben ihrem eigenen auch den LU des Kindes sicherzustellen, sind die Einwände des Ehemannes irrelevant.

2. Bei der Berechnung des LUs wird in der Regel darauf abgestellt, ob jemand (hier das Kind) ALG2-berechtigt wäre. Dies ist aber bei ausreichendem Einkommen des Stiefvaters wegen §9 Abs. 2 SGB II zu verneinen - sozialrechtlich ist der Stiefvater auch gegenüber dem Stiefkind unterhaltsverpflichtet. Dazu bedarf es keiner VE, und auch eine Erklärung des Ehemannes, nicht für das Stiefkind aufkommen zu wollen, ändert daran nichts.

3. Falls der Ehemann vor der Eheschließung zugesagt hat, auch das Kind nach D zu holen, besteht ein zivilrechtlicher Vertrag, dessen Einhaltung bei Gericht einklagbar ist. Allerdings wird man hierzu Zeugen oder schriftliche Beweise (z. B Briefe, E-Mails) beibringen müssen.

Natürlich steht es dem Ehemann frei, sich von seiner Frau zu trennen und damit alles Weitere zu stoppen.



Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Mutly
Silver Member
****
Offline




Beiträge: 1.399

Schweiz, Switzerland
Schweiz
Switzerland

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Kindesnachzug
Antwort #12 - 27.07.2010 um 18:49:11
 
Eduard schrieb am 27.07.2010 um 17:50:06:
Nur weil ein Ehepartner das Familieneinkommen erwirtschaftet, hat er deswegen nicht das Recht, allein über die Verwendung des Familieneinkommens zu entscheiden.


Er ist für den Unterhalt seiner Frau verantwortlich (und sie umgekehrt auch). Dadurch könnte der Ehemann in der Praxis gezwungen werden, indirekt für das Kind seiner Ehefrau aufzukommen, da sein Einkommen für die Mutter des Kindes relevant ist.

Eduard schrieb am 27.07.2010 um 17:50:06:
sozialrechtlich ist der Stiefvater auch gegenüber dem Stiefkind unterhaltsverpflichtet.


Wenn man heiratet wird man nicht in der Weise für das Kind des Ehegatten verantwortlich, wie man für eigene Kinder verantwortlich ist, der andere Elternteil muss nach wie vor Unterhalt zahlen.

§1360a BGB

Zitat:
(1) Der angemessene Unterhalt der Familie umfasst alles, was nach den Verhältnissen der Ehegatten erforderlich ist, um die Kosten des Haushalts zu bestreiten und die persönlichen Bedürfnisse der Ehegatten und den Lebensbedarf der gemeinsamen unterhaltsberechtigten Kinder zu befriedigen.


§1601

Zitat:
Verwandte in gerader Linie sind verpflichtet, einander Unterhalt zu gewähren.


Gemäß welchem Gesetz müsste ein Ehegatte direkt für den Unterhalt der Kinder des anderen Ehegatten aufkommen? So eine Unterhaptspflicht ist nicht im BGB vorgesehen.



Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
steini007
Gold Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 3.172

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Kindesnachzug
Antwort #13 - 27.07.2010 um 23:03:12
 
Eduard schrieb am 27.07.2010 um 17:50:06:
3. Falls der Ehemann vor der Eheschließung zugesagt hat, auch das Kind nach D zu holen, besteht ein zivilrechtlicher Vertrag, dessen Einhaltung bei Gericht einklagbar ist. Allerdings wird man hierzu Zeugen oder schriftliche Beweise (z. B Briefe, E-Mails) beibringen müssen.

Auch wenn es Zeugen und schriftliche Beweise gibt, ist diese Zusage - nicht Vertrag -  höchstens ein Versprechen, nicht einklagbar. Welchen  § des BGBs möchtest du heranziehen?

Eduard schrieb am 27.07.2010 um 17:50:06:
1. Nur weil ein Ehepartner das Familieneinkommen erwirtschaftet, hat er deswegen nicht das Recht, allein über die Verwendung des Familieneinkommens zu entscheiden. Jedenfalls dann, wenn der der Ehefrau geschuldete Unterhalt ausreicht, neben ihrem eigenen auch den LU des Kindes sicherzustellen

In einer aktiven LG wird der Unterhalt des Mannes bereits durch die Versorung der Familie geleistet. Du kannst hier nicht die Berechnungsformel heranziehen, die bei getrenntlebend/geschieden gilt. Der Ehefrau steht höchstens ein sog. Taschengeld IMHO 5 % vom Nettoeinkommen zu.

Mutly schrieb am 27.07.2010 um 18:49:11:
Gemäß welchem Gesetz müsste ein Ehegatte direkt für den Unterhalt der Kinder des anderen Ehegatten aufkommen?

Sozialrecht und Familienrecht definieren die Unterhaltspflicht gegenüber dem Stiefkind anders, deshalb sind beide Rechtsbereiche nicht einfach zu vergleichen.

Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Petersburger
Experte
****
Offline




Beiträge: 6.465

RUS, Russia
RUS
Russia
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Deutsche/r im Ausland
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Kindesnachzug
Antwort #14 - 28.07.2010 um 08:36:05
 
steini007 schrieb am 27.07.2010 um 23:03:12:
Auch wenn es Zeugen und schriftliche Beweise gibt, ist diese Zusage - nicht Vertrag -höchstens ein Versprechen, nicht einklagbar.

Deine Aussage gilt nur dann, wenn ein Ehevertrag nach anwendbarem Recht zwingende Formerfordernisse erfüllen muß und diese nicht erfüllt sind.
Zum Seitenanfang
  

„All that is necessary for the triumph of evil is that good men do nothing.“ (Edmund Burke)
„Für den Triumph des Bösen reicht es, wenn die Guten nichts tun.“

Auf PN antworte ich nur dann per PN, wenn die Frage wirklich nicht ins Forum paßt.
 
IP gespeichert
 
Seiten: 1 2 
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema