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asylpass (Gelesen: 3.723 mal)
Themen Beschreibung: blauepass
luis49
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bayer 04


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20.07.2010 um 17:10:30
 
hallo ihr lieben.hab ne frage u zwar.....habe vor kurzem ein asylpass bzw blauenpass bekommen.da meinem vater nicht gesehen habe seit über 10 jahren,möchte eigentlich hin fahren weil er 63 jahre alt ist und auch wenn ich einladung schicke darf er nicht fliegen aus ges.gründen.MEINE FRAGE IST:was passiert wenn ich dort fahre???bedanke mich für jede antwort schon im vorraus  Zwinkernd












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Thread verschoben und die sinnfreie Umfrage entfernt.
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« Zuletzt geändert: 20.07.2010 um 17:41:02 von Ralf »  
 
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reinhard
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Antwort #1 - 20.07.2010 um 17:43:51
 
Wenn Du nicht mehr verfolgt wirst und zurückkehrst, wird der blaue Pass ungültig. Du müsstest dann dort Deinen Nationalpass beantragen und dort bleiben.

Den blauen Pass hast Du ja bekommen, weil Du verfolgt wirst. Solange das so ist, kannst Du überhaupt nicht hinfahren.
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Zak
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Antwort #2 - 20.07.2010 um 18:13:08
 
Hi luis49,

hast Du eventuell einen Reiseausweis für
Ausländer ausgestellt bekommen, weil Dir
eine AE (wenn ja, welche)erteilt worden ist und Du zur Zeit
keinen kosovarischen Nationalpass erhalten
kannst oder bist Du tatsächlich anerkannter
Flüchtling?

Ende
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luis49
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Antwort #3 - 21.07.2010 um 19:11:21
 
erstens,danke für's antworten.Ja ich bin anrkannter flüchtling.
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Zak
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Antwort #4 - 21.07.2010 um 19:14:50
 
Hi again,

dann müsste in Deinem Pass stehen, dass
er für Reisen in den Kosovo nicht gültig ist.

Somit wäre eine Reise in Deine Heimat mit den
Folgen verbunden, die reinhard angeführt hat.

Ende
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luis49
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Antwort #5 - 21.07.2010 um 19:28:40
 
danke zak.....werd ich eh sein lassen,ist es besser.
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reinhard
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Antwort #6 - 23.07.2010 um 15:45:10
 
luis49 schrieb am 21.07.2010 um 19:28:40:
danke zak.....werd ich eh sein lassen,ist es besser.


Was Du darfst, ist die Reise in andere Länder. Zum Beispiel darfst Du als anerkannter Flüchtling in ein Nachbarland (Mazedonien, Montenegro...) fahren und dort Urlaub machen. Wenn Du ein Land findest, in das Deine Familie mit oder ohne Visum fahren darf, kannst Du sie dort treffen.

Nur bei einer Reise ins Verfolgerland selbst, also das Land, vor dem dein Asyl Dich schützen soll, wird der Pass ungültig.
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