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Einen Vietnamesen geholfen jetzt Strafanzeige am Hals geht das? (Gelesen: 1.735 mal)
tdoly
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: vietnamesisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Einen Vietnamesen geholfen jetzt Strafanzeige am Hals geht das?
20.07.2010 um 03:23:23
 
Hallo,

mir ist heute was echt Dummes passiert, vielleicht kann mir jemand aus dem Forum weiterhelfen.
Ich war heute in Trier gewesen, ich wollte mich mit einem Freund treffen und außerdem etwas entspannen. Als ich aus dem Zug ausstieg hatte mich ein Asiate angesprochen und zwar auf vietnamesisch, ich selber bin auch Vietnamese. Er wollte wissen was er zu tun hätte, er wäre nach Deutschland eingeschleust worden und man habe ihn in Trier stehen lassen.
Ich habe ihn geraten sich im Asylantenheim zu melden um dort Asyl zu beantragen, bei mir war es vor knapp 20 Jahren auch gleich gewesen, als wir mit der ganzen Familie nach Deutschland eingereist waren. Ich sprach noch kurz mit ihm und habe auch mit ihm zusammen eine Zigarette geraucht, da er aber absolut kein Deutsch konnte bot ich ihm an mit ihm ins Asylantenheim zu fahren um notfalls noch für ihn zu übersetzen.
Dort angekommen wurden wir von zwei Polizisten kontrolliert und natürlich wurde der andere mit aufs Revier genommen, man hatte ihn einige Fragen gestellt und diese musste ich für die Polizisten übersetzen und dann fragte man mich ob ich nicht noch Zeit hätte um für sie weiter zu übersetzen. Dies habe ich dann auch getan. Nach der Überprüfung des Vietnamesen kam ein Polizist zu mir und sagte, dass man gegen mich auch eine Anzeige machen wird und zwar wegen Beihilfe zur illegalen Aufenthalt in Deutschland. Ich dachte ich falle aus allen Wolken, wie kann man mir sowas anlasten, ich wollte nur jemanden, der mein Landsmann ist helfen und dann passiert mir sowas. Zu meiner Person ich studiere momentan, werde meinen Abschluss in kürze machen. Ich lebe seit 20 Jahren in Deutschland, habe mir sonst auch nichts zur Schulden kommen lassen. Kann man mich anzeigen, weil ich jemanden geholfen habe Asyl zu beantragen, damit er sich nicht mehr illegal in Deutschland aufhält? Ich habe keine Gegenleistung von der Person erhalten, ich kannte ihn nicht, er hatte mich einfach angesprochen und aus Gutmütigkeit  habe ich ihm geholfen und nun passiert mir sowas. Ah eins vergaß ich zu erwähnen, einer der Polizisten hatte bei der Durchsuchung seiner Sachen scheinbar etwas gefunden, das darauf hinweist, dass die Person aus der Stadt kommt in der ich wohne und dann wollte er von mir ein Geständnis haben. Ich war so perplex, dass ich mir gesagt habe, egal was ich denen jetzt erzähle, die werden es mir ja eh nicht glauben. Ich habe meine Aussage aber zu Papier gebracht und es der Polizei noch heute zurückgeschickt. Vor 20 Jahren als meine Familie nach Deutschland eingereist war wurde uns von freundlichen Vietnamesen auf ähnlicher weise geholfen. Man zeigte uns was man in Deutschland zu tun hatte um nicht illegal zu leben und dies habe ich heute auch getan und werde dafür angezeigt. Geht denn sowas? Ich wollte mich ende des Jahres einbürgern lassen, wenn eine Anzeige zustande kommt kann ich meine Einbürgerung gleich vergessen.. aber für die Tat müsste ich doch belohnt werden, oder? Griesgrämig Hilfe...
Für eine Antwort aus dem Forum wäre ich sehr dankbar.

Der, der sich nicht mehr traut zu helfen.. heul*
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steini007
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i4a rocks!


Beiträge: 3.172

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 20.07.2010 um 06:58:00
 
Wenn die Polizei einen Verdacht hat (und den kann man sehr schnell kreieren), dann ist sie sogar verpflichtet, ein Ermittlungsverfahren einzuleiten.

Ob das nach deiner Stellungnahme von der Staatsanwaltschaft weiter verfolgt oder eingestellt wird, ist wiederum eine andere Sache.

Hier scheinen wohl - aus Sicht der Polizei - Indizien vorhanden zu sein, dass du jemanden bei einer Straftat verholfen hast.

Ich würde mir hier noch keine großen Sorgen machen.

Das negative an dieser Angelegenheit ist aber, dass man einige Zeit - auch wenn das Verfahren eingestellt wird - im Computer der Polizei gespeichert bleibt.
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Stefan-TR
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i4a rocks!


Beiträge: 1.229

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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #2 - 20.07.2010 um 08:13:01
 
tdoly schrieb am 20.07.2010 um 03:23:23:
Ich wollte mich ende des Jahres einbürgern lassen, wenn eine Anzeige zustande kommt kann ich meine Einbürgerung gleich vergessen.. 

Nein, so ist das nicht. Eine Anzeige bedeutet rein gar nichts. Du kannst z.B. jetzt sofort, auch ohne Grund, deinen Nachbarn wegen Mordes anzeigen. Die Polizei wird das ganze dann ueberpruefen muessen. Deswegen ist dein Nachbar dann aber noch lange kein schlechter Mensch Smiley

Fuer deine Einbuergerung waere eine Verurteilung negativ. (Nach deiner Schilderung wuerde ich mir da tendenziell eher keine Sorgen machen.) Ein schwebendes Verfahren kann hoechstens die Einbuergerung bis zur Klaerung des Verfahrens ein bisschen verzoegern. Mehr aber nicht.

P.S. Du hast den Neuankoemmling ja sogar indirekt via Asylantenheim bei den Behoerden vorstellen lassen. Das finde ich sehr gut von dir und ich hoffe du laesst dich durch das Geschene nicht zu sehr einschuechtern.
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tdoly
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #3 - 20.07.2010 um 18:50:46
 
Vielen Dank für diese Antworten, ich hoffe mir passiert da nichts.. muss noch zum Jahresende meinen Aufenthalt verlängern lassen Durchgedreht hehe wollte nie eine NE beantragen Durchgedreht da ich direkt einbürgern lassen wollte.. vielen Dank
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