Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seiten: 1 2 
Thema versenden Drucken
Nicht-EU Ausländerin schwanger von deutschem Freund (Gelesen: 11.591 mal)
mat_e
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 8
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: D
Zeige den Link zu diesem Beitrag Nicht-EU Ausländerin schwanger von deutschem Freund
19.07.2010 um 10:58:32
 
Ein liebes Hallo zunächst einmal an alle! Ich bin neu hier im Forum und ganz begeistert von der Hilfsbereitschaft hier. Ihr seid einfach klasse! knuddel

So nun zu meiner Frage:

Folgendes Szenario:

Ein junger deutscher Mann verliebt sich halsüberkopf in eine Russin. Sie ist allerdings verheiratet mit einem Italiener in Italien. Aufgrund der Ehe besitzt sie eine italienische Aufenthaltserlaubnis wegen familiären Gründen - (permesso di soggiorno).  Da sie mit Ihrer Ehe in Italien nicht glücklich ist beschließt das junge Paar  es zusammen zu versuchen. Und es kommt wie es kommen muss: Sie wird schwanger von ihrem deutschen Freund.

Dank der italienischen Aufenthaltserlaubnis darf sie sich 3 Monate legal in Deutschland aufhalten. Das glückliche Paar möchte für sich selbst und natürlich im Sinne des ungeborene Babys nun einen Weg finden eine "legale" Familie zu werden un dies natürlich in Deutschland, da er hier arbeitet und Geld verdient.

Kann sie sich während ihrer Schwangerschaft legal in Deutschland aufhalten?
Welche behördlichen Schritte (in Deutschland) sind hierfür notwendig?
Wie bekommt Sie einen Aufenthaltstitel und welchen Aufenthaltstitel könnte Sie bekommen?
Wie bekommt Sie eine Krankenversicherung in Deutschland, damit sie das Baby hier zur Welt bringen kann?

Vielen Dank für eure hilfreichen Ratschläge und rechtlichen Hinweise!
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Stefan-TR
Silver Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 1.229

London, United Kingdom
London
United Kingdom
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Nicht-EU Ausländerin schwanger von deutschem Freund
Antwort #1 - 19.07.2010 um 11:10:30
 
mat_e schrieb am 19.07.2010 um 10:58:32:
Sie ist allerdings verheiratet mit einem Italiener in Italien.

Ich kenne die Details in Italien und Russland nicht. Aber in Deutschland ist es auf jeden Fall so: Wenn eine verheiratete Frau ein Kind bekommt, so ist der (rechtliche) Vater des Kindes automatisch der Ehemann.

Um hier ueberhaupt eine Moeglichkeit fuer die Dame und ihren Freund zu finden sollten sich die beiden schleunigst um die Klaerung der Vaterschaft kuemmern. Dazu sollten sie sich mal nach den Moeglichkeiten zur Vaterschaftsanerkennung und Vaterschaftsanfechtung in den betroffenen Staaten informieren.

Solange das nicht geklaert ist, wird man ueber fragen nach AE etc. gar nicht nachzudenken brauchen.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
mat_e
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 8
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: D
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Nicht-EU Ausländerin schwanger von deutschem Freund
Antwort #2 - 19.07.2010 um 12:36:05
 
Stefan-TR schrieb am 19.07.2010 um 11:10:30:
Dazu sollten sie sich mal nach den Moeglichkeiten zur Vaterschaftsanerkennung und Vaterschaftsanfechtung in den betroffenen Staaten informieren.


Für die Vaterschaftsanerkennung des tatsächlichen Vaters (hier der deutsche Freund) ist also eine urkundliche Zustimmung des rechtlichen Vaters (hier der italienische Ehemann) notwendig? Falls eine solche Zustimmung vorliegt kann also die Vaterschaftsanerkennung bei einem deutschen Jugendamt durchgeführt werden oder ist dies in Italien zu erledigen?

Angenommen, die Vaterschaft wurde anerkannt. Wie wäre das folgende Prozedere?

Danke für die Antworten! Smiley

Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Eduard
Silver Member
****
Offline


Laie, denkt manchmal etwas
quer


Beiträge: 1.796

Deutschland, Bayern, Germany
Deutschland
Bayern
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutscher
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Nicht-EU Ausländerin schwanger von deutschem Freund
Antwort #3 - 19.07.2010 um 14:18:40
 
mat_e schrieb am 19.07.2010 um 12:36:05:
Für die Vaterschaftsanerkennung des tatsächlichen Vaters (hier der deutsche Freund) ist also eine urkundliche Zustimmung des rechtlichen Vaters (hier der italienische Ehemann) notwendig? Falls eine solche Zustimmung vorliegt kann also die Vaterschaftsanerkennung bei einem deutschen Jugendamt durchgeführt werden oder ist dies in Italien zu erledigen?


So einfach geht es leider nicht.

§1592 BGB sagt:
Vater eines Kindes ist der Mann,
1. der zum Zeitpunkt der Geburt mit der Mutter des Kindes verheiratet ist,
2. der die Vaterschaft anerkannt hat oder
3. dessen Vaterschaft nach § 1600d oder § 182 Abs. 1 des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit gerichtlich festgestellt ist.


und §1594:
(2) Eine Anerkennung der Vaterschaft ist nicht wirksam, solange die Vaterschaft eines anderen Mannes besteht.


D.h. eine Änderung einer bereits bestehenden Vaterschaft (nämlich der des Ehemanns) lässt sich nur auf gerichtlichem Wege, durch ein Vaterschaftsanfechtungsverfahren erreichen. Ein solches Verfahren kann aber erst nach der Geburt des Kindes initiiert werden und dauert sicher einige Zeit.

Es gibt zwar eine Ausnahmeregelung (§1599 BGB): Wenn ein Scheidungsantrag gestellt wird, bevor das Kind geboren ist, ist eine Vaterschaftsanerkennung in der beschriebenen Form möglich. Diese wird aber erst mit der Rechtskraft des Scheidungsurteils wirksam und nicht sofort!

Aufenthaltsrechtlich gesehen wäre es das beste, sie würde sich blitzschnell scheiden lassen und dann den Vater des Kindes heiraten. Das würde auch das Krankenversicherungsproblem lösen, sofern der Vater in der GKV ist. Ich habe aber meine Zweifel, ob es in Italien so eine Blitzscheidung gibt ...
Zum Seitenanfang
« Zuletzt geändert: 19.07.2010 um 14:29:11 von Eduard »  
 
IP gespeichert
 
sigi-n
Silver Member
****
Offline


i love i4a


Beiträge: 1.046

NRW, Nordrhein-Westfalen, Germany
NRW
Nordrhein-Westfalen
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Nicht-EU Ausländerin schwanger von deutschem Freund
Antwort #4 - 19.07.2010 um 14:43:50
 
Eduard schrieb am 19.07.2010 um 14:18:40:
§1592 BGB sagt:


Das dürfte hier wohl nicht relevant sein! Ehepaar ist italienisch und ein Besuch in D unterwirft das ganze nicht dem BGB
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
mat_e
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 8
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: D
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Nicht-EU Ausländerin schwanger von deutschem Freund
Antwort #5 - 19.07.2010 um 15:50:17
 
Im Falle die Vaterschaft nach italienischem Recht zu klären ist und diese dem biologischen Vater anerkannt wird, könnte dann eine Vaterschaftsanerkennung in Deutschland erfolgen? Also, ab zum Standesamt oder Jugendamt mit allen Papieren und fertig?  hä?
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Eduard
Silver Member
****
Offline


Laie, denkt manchmal etwas
quer


Beiträge: 1.796

Deutschland, Bayern, Germany
Deutschland
Bayern
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutscher
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Nicht-EU Ausländerin schwanger von deutschem Freund
Antwort #6 - 19.07.2010 um 17:31:02
 
sigi-n schrieb am 19.07.2010 um 14:43:50:
Das dürfte hier wohl nicht relevant sein! Ehepaar ist italienisch und ein Besuch in D unterwirft das ganze nicht dem BGB


Ja, aber der biologische Vater ist Deutscher - und das Kind soll in D geboren werden. Und für die Frage, ob das Kind bei der Geburt die deutsche Staatsangehörigkeit erwirbt, m. E. die einzige Möglichkeit für die Mutter für ein Aufenthaltsrecht in D, kommt es letzten Endes ausschließlich auf das deutsche Recht an.

Ich habe nochmal nachgeforscht und das folgende gefunden.

Art. 19 BGBEG  (Erläuterung für mat_e: Dieses Gesetz regelt, in welchen Fällen nichtdeutsches Recht anzuwenden ist):

Die Abstammung eines Kindes unterliegt dem Recht des Staates, in dem das Kind seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. Sie kann im Verhältnis zu jedem Elternteil auch nach dem Recht des Staates bestimmt werden, dem dieser Elternteil angehört.


D. h., wenn ich das richtig verstehe, wenn das Kind in D geboren wird, ist in jedem Fall deutsches Recht auf die Beziehung zum biologischen Vater anzuwenden. Wird das Kind in Italien geboren, kann auch italienisches Recht angewendet werden. In der Praxis dürfte das so aussehen, wenn die Mutter eine italienische Geburtsurkunde vorlegt, aus der hervorgeht, dass ein Deutscher der Vater ist, werden die deutschen Behörden das vermutlich akzeptieren...

Im Übrigen würde ich mich sehr wundern, wenn es in Italien leichter wäre, die Vaterschaft eines Kindes zu ändern... auf der Webpage der deutschen Botschaft in Rom kann man lesen:

Gem. den Bestimmungen des italienischen Gesetzes zur Familienrechtsreform Nr. 151 vom 19. Mai 1975 ist eine Anerkennung oder gerichtliche Feststellung der Vaterschaft nicht möglich,
...
a) wenn das Kind schon den Status eines ehelichen oder für ehelich erklärten Kindes einer anderen Person besitzt oder
...
Zum Seitenanfang
« Zuletzt geändert: 19.07.2010 um 17:41:48 von Eduard »  
 
IP gespeichert
 
Eduard
Silver Member
****
Offline


Laie, denkt manchmal etwas
quer


Beiträge: 1.796

Deutschland, Bayern, Germany
Deutschland
Bayern
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutscher
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Nicht-EU Ausländerin schwanger von deutschem Freund
Antwort #7 - 19.07.2010 um 18:00:59
 
@mat_e:

Nochmal zusammengefasst, mal eben die Vaterschaft anerkennen, das wird hier wegen der bestehenden Ehe der Mutter nicht funktionieren. Dann ist das ungeborene Kind für die deutschen Behörden aber auch kein zukünftiger Deutscher und die Mutter kann daraus keinerlei Aufenthaltsrecht ableiten.

Das ist natürlich  Ärgerlich

... aber nicht zu ändern.

Es könnte darauf hinauslaufen, dass die Mutter bis zur endgültigen Klärung erst mal nach Italien zurückkehren muss, dort hat sie ja dank des "italienischen" Kindes ein Aufenthaltsrecht.

Vielleicht hat jemand hier im Forum noch eine gute Idee?

Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
erne
Gold Member
****
Offline


I love i4a


Beiträge: 6.706

., Bayern, Germany
.
Bayern
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Nicht-EU Ausländerin schwanger von deutschem Freund
Antwort #8 - 19.07.2010 um 18:14:02
 
Eduard schrieb am 19.07.2010 um 18:00:59:
Vielleicht hat jemand hier im Forum noch eine gute Idee?

Freizügigkeit abgeleitet vom italieneischen Kind?
§2.4 Zitat:
"Unionsbürger als Empfänger von Dienstleistungen,"

oder §4
Zitat:
§ 4 Nicht erwerbstätige Freizügigkeitsberechtigte
Nicht erwerbstätige Unionsbürger, ihre Familienangehörigen und ihre Lebenspartner, die den Unionsbürger begleiten oder ihm nachziehen, haben das Recht nach § 2 Abs. 1, wenn sie über ausreichenden Krankenversicherungsschutz und ausreichende Existenzmittel verfügen. Hält sich der Unionsbürger als Student im Bundesgebiet auf, haben dieses Recht nur sein Ehegatte, Lebenspartner und seine Kinder, denen Unterhalt gewährt wird.


(die Frage nach der Finazierung des Aufenthalts bleibt natürlich)
Zum Seitenanfang
  

"wer Schreibfehler/Tippfehler findet, kann sie behalten" (Zitat von unbekannt)
ich hasse Facebook  
IP gespeichert
 
Eduard
Silver Member
****
Offline


Laie, denkt manchmal etwas
quer


Beiträge: 1.796

Deutschland, Bayern, Germany
Deutschland
Bayern
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutscher
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Nicht-EU Ausländerin schwanger von deutschem Freund
Antwort #9 - 19.07.2010 um 19:23:35
 
erne schrieb am 19.07.2010 um 18:14:02:
(die Frage nach der Finazierung des Aufenthalts bleibt natürlich) 


Etwas unfair zwar, aber ... solange die Vaterschaft nicht geändert wurde, bliebt der rechtliche Vater unterhaltspflichtig für Mutter und Kind.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
mat_e
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 8
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: D
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Nicht-EU Ausländerin schwanger von deutschem Freund
Antwort #10 - 20.07.2010 um 09:54:46
 
erne schrieb am 19.07.2010 um 18:14:02:
§ 4 Nicht erwerbstätige Freizügigkeitsberechtigte
Nicht erwerbstätige Unionsbürger, ihre Familienangehörigen und ihre Lebenspartner, die den Unionsbürger begleiten oder ihm nachziehen, haben das Recht nach § 2 Abs. 1, wenn sie über ausreichenden Krankenversicherungsschutz und ausreichende Existenzmittel verfügen. Hält sich der Unionsbürger als Student im Bundesgebiet auf, haben dieses Recht nur sein Ehegatte, Lebenspartner und seine Kinder, denen Unterhalt gewährt wird. 


§ 4 FreizügG-EU ist meiner Meinung nach hier leider nicht anwenbar, da sich der italienische Ehemann in Italien aufhält und nicht in Deutschland. Seine russische Ehefrau zieht ihm ja nicht nach. Diese Rechtsnorm wäre also nur anwendbar, wenn sich der italienische Ehemann in Deutschland z.B. zwecks Arbeit aufhalten würde. Ist hier leider nicht der Fall.

Doch nun zurück zur Praxis. Wie sollte sich unser verliebtes Pärchen denn nun verhalten? (Nebenbei: der italienische Ehemann hat absolut kein Interesse an einer Vaterschaft des Kindes und ist ein sehr zugänglicher Mensch.)

a) Zu einem dt. Jugendamt gehen und versuchen eine Vaterschaftsanerkennung machen zu lassen?
    -> Nach dem Motto: "Mal sehen was passiert".

b) Zunächst vom italienischen Ehemann eine Dokument machen lassen, in dem er von einer Vaterschaft absieht un dann zum Jugendamt in D. (Ein bereits erfolgter Scheidungsantrag wäre hier natürlich Voraussetzung)

c) Die Vaterschaft zunächst vollständig in Italien abklären und dann in D.

Ich bin dankbar für alle Ratschläge und Hinweise.

Es muss doch irgendeine humane Lösung in diesem Fall geben! Alle Beteiligten haben das selbe Interesse. Zumal auch die beteiligten nationalen Rechtssysteme die Aufgabe haben sollten das Wohl des Kindes und der werdenden Mutter zu schützen.  Traurig

Danke für eure Mühen!
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
B.D.
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Nicht-EU Ausländerin schwanger von deutschem Freund
Antwort #11 - 20.07.2010 um 10:06:11
 
Hi,

zuerst c:)
dann b:)
zuletzt a:)

.

Die Rechtssysteme der Länder gefährden in diesem Falle nicht das Wohl des Kindes , sondern schützt es bereits vor der Geburt. Deshalb ist auch geregelt, wer gesetzlich der Vater ist.

Der vorliegende Fall ist erstmal rechtlich eindeutig. Der werdende Vater muss zunächst seine Vaterschaft anerkennen. Dazu muss der Ehemann sein Einverständnis geben. Erst dann ist auch ein Zuzug nach D möglich.
Bleibt nur noch, dass das Kind als Gegenstand des Aufenthaltes, noch nicht geboren ist. D.h. es besteht noch kein Aufenthaltsrecht für die Mutter.

B.D.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
mat_e
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 8
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: D
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Nicht-EU Ausländerin schwanger von deutschem Freund
Antwort #12 - 20.07.2010 um 10:27:04
 
Zitat:
Die Rechtssysteme der Länder gefährden in diesem Falle nicht das Wohl des Kindes , sondern schützt es bereits vor der Geburt. Deshalb ist auch geregelt, wer gesetzlich der Vater ist.


Meiner Meinung nach ist es absolut nicht zum Wohle des ungeborenen Kindes und der Mutter diese dazu zu zwingen sich in einem Umfeld aufzuhalten in dem sie sich nicht aufhalten will und kann - sprich in der häuslichen Umgebung des Noch-Ehemanns. Schwangere Frauen bedürfen besonderer Zuneigung und Schutz. Dies scheint der Gesetzgebung absolut keine Rolle zu spielen! Wie bitteschön stellt sich die Judikatur das bitteschön vor??? Statt eine angehende Familie zu schützen und zu unterstützen werden altbackene eheliche Strukturen gegen den Willen der Beteiligten geschützt!  Ärgerlich

Trotzdem danke für deine Antwort B.D.!
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
erne
Gold Member
****
Offline


I love i4a


Beiträge: 6.706

., Bayern, Germany
.
Bayern
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Nicht-EU Ausländerin schwanger von deutschem Freund
Antwort #13 - 20.07.2010 um 19:18:14
 
mat_e schrieb am 20.07.2010 um 09:54:46:
§ 4 FreizügG-EU ist meiner Meinung nach hier leider nicht anwenbar, da sich der italienische Ehemann in Italien aufhält

ich meinte die Ableitung vom Kind (dann natürlich schon geboren) und nicht vom Ehemann.


mat_e schrieb am 20.07.2010 um 10:27:04:
werden altbackene eheliche Strukturen gegen den Willen der Beteiligten geschützt!

Tja, es gibt nun mal einen grundsätzlichen Schutz der Ehe. Wenn die Beteiligten keine Ehe mehr wollen, müssen sie sich scheiden lassen. Nenne das ruhig "altbacken", aber eine "modernere" Variante kenne ich nicht .... und bedenke, dass FZF sich eben von der Ehe ableitet.
Zum Seitenanfang
  

"wer Schreibfehler/Tippfehler findet, kann sie behalten" (Zitat von unbekannt)
ich hasse Facebook  
IP gespeichert
 
mat_e
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 8
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: D
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Nicht-EU Ausländerin schwanger von deutschem Freund
Antwort #14 - 21.07.2010 um 14:54:13
 
Konkret in diesem Fall werden jedoch die Interessen aller Beteiligten von der Gesetzgebung übergangen:
- der italienische "rechtliche" Vater will gar nicht Vater sein
- die Mutter möchte das ihr deutscher Freund der Vater des Kindes ist und
- der dt. Freund möchte es auch.
=> Alle sind dazu gewillt, dass das Kind bei seinen leiblichen Eltern aufwächst und diese auch wirklich als Eltern hat.

Ärgerlich
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Seiten: 1 2 
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema