Nur als Anhaltspunkt
Befristeter Arbeitsvertrag könnte u.U. Probleme machen.
ALB vor Ort fragen.
Grundüberlegungen für das notwendige Einkommen
eigenes Kind und der Anspruch
könnte evt. gegen eins der anderen 4 Kinder gegengerechnet werden?
Bleiben mindestens noch 3 Kinder
dann schaust in die Düsseldorfer Tabelle und addierst die Mindestzahlbeträge für die (3) Kinder bei der Ex und ziehst die Hälfte des Kindergeldanspruchs davon ab, denn das ist Einkommen des Mannes auch wenn es die Ex bekommt.
Das ist dann der Mindestzahlbetrag für die Kinder
Hinzu kommt dann der
LU für die neue Frau und ihn selbst, Miete ( + nebenkosten wenn die angegebene Miete die Kaltmiete war) und ggf. der
LU für das Neugeborene, wenn sich der Antrag hinzieht.
das ergibt dann den Mindestlebensunterhalt.
Dann nimmst einen Nettolohnrechner und gibst das Bruttoeinkommen und die Steuerklasse 3 und die Kinderfreibeträge ein. Zu dem Ergebnis addierst das hälftige Kindergeld für die 15 Jährige (denn die Hälfte steht ja der Mami zu und ggf das Kindergeld für das Neugeborene wenn es zu Verzögerungen kommt und das nächste Kind bereits geboren ist) Das dürfte dann ca. dem Einkommen entsprechen.
Wenn dieses Einkommen dann ca. 15 % über dem
LU liegt, dürfte es evt. klappen.
Teilweise werden nämlich vom Einkommen noch bestimmte Beträge wie Werbungskostenpauschalen etc. abgezogen. Doch dies ist nicht unbedingt einheitlich von
ALB zu
ALB Du siehst, dass dir vermutlich kaum jemand klare Aussagen geben kann.