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Geburtsurkunde (Gelesen: 996 mal)
chilli-lava
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Geburtsurkunde
16.07.2010 um 16:31:35
 
Hallo zusammen,

meine Partnerin (Ausländerin) und ich (Deutscher) haben vor kurzem ein Kind bekommen. Heute hat sich das Standesamt bei uns gemeldet, dass sie keine Geburtsurkunde ausstellen werden, da eine Apostille der Geburtsurkunde fehlt.
Die Beschaffung einer Apostille dauert laut Botschaft min. 6 Monate.
Ist die Forderung des Standesamts nach einer Apostille rechtens bzw. in wie weit ist dies Ermessenssache?

Vielen Dank.


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erne
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Antwort #1 - 16.07.2010 um 17:28:10
 
chilli-lava schrieb am 16.07.2010 um 16:31:35:
da eine Apostille der Geburtsurkunde fehlt.

Auf welcher Geburtsurkunde? Der der Mutter ?!
Aus welchem Land kommt die Mutter?

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Stefan-TR
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Antwort #2 - 16.07.2010 um 17:42:39
 
chilli-lava schrieb am 16.07.2010 um 16:31:35:
Heute hat sich das Standesamt bei uns gemeldet, dass sie keine Geburtsurkunde ausstellen werden, da eine Apostille der Geburtsurkunde fehlt.

Das kann so schon richtig sein, wenn die auslaendische Geburtsurkunde der Mutter eine Apostille braucht. Aber das ist auch nicht weiter schlimm.

Sieh mal diesen Beitrag von Eduard bzw direkt in die PStV. Ihr koennt also einen beglaubigten Registerausdruck des Geburtseintrags bekommen.
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