Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seiten: 1 2 
Thema versenden Drucken
Welche Folgen für die ABH? (Gelesen: 4.754 mal)
ryka
Themenstarter Themenstarter
Full Top-Member
***
Offline


I love i4a


Beiträge: 403
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Welche Folgen für die ABH?
16.07.2010 um 11:33:07
 
Hallo,

mir wurde immer wieder gesagt, dass es keine NE geben kann, wenn vorher der Status eine Duldung war. Was ist, wenn es diese NE nun doch gibt, nachdem dem Ausländer enorme Kosten für einen Anwalt entstanden sind. Kann man diese Kosten von der ABH fordern?

Weiters entstand Schaden, weil Kindergeld, Unterhaltsvorschuss, Wohngeld usw. nicht beantragt werden durften. Dies sind Leistungen auf die Ausländer mit einer AE einen Rechtsanspruch haben. Um überhaupt überleben zu können wurden von Freunden, Bekannten, Familie Darlehen genommen.

Daddys' Änderung:
Ich hab mir lang' über legt ob User oder hier... Fakt ist, es geht nicht ums AuslR, sondern um die ggf. rechtlichen Folgen verwaltungsrechtlichen Handelns... also lassen wir es mal hier... Zwinkernd
Zum Seitenanfang
« Zuletzt geändert: 17.07.2010 um 18:13:45 von Daddy »  
 
IP gespeichert
 
Stefan-TR
Silver Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 1.229

London, United Kingdom
London
United Kingdom
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Welche Folgen für die ABH?
Antwort #1 - 16.07.2010 um 14:01:51
 
ryka schrieb am 16.07.2010 um 11:33:07:
Was ist, wenn es diese NE nun doch gibt, nachdem dem Ausländer enorme Kosten für einen Anwalt entstanden sind. Kann man diese Kosten von der ABH fordern? 

Kam es zu einem Gerichtstermin? Wurde dort ein Vergleich ausgehandelt oder ein Urteil gefaellt?

Zumidnest in Visaangelegenheiten ist es meist so, dass das AA vor einem Urteil einen Vergleich anbietet. So kommt der Betroffene schneller zum Visum, dafuer bleibt er aber auch auf seinen eigenen Anwaltskosten sitzen und das AA spart Geld. Nicht gerade schoen, aber ueblich.

Falls es in dem betroffenen Fall aehnlich ablief, dann waere die ABH nicht zur Zahlung der Antwaltskosten verpflichtet.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
ryka
Themenstarter Themenstarter
Full Top-Member
***
Offline


I love i4a


Beiträge: 403
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Welche Folgen für die ABH?
Antwort #2 - 16.07.2010 um 18:07:05
 
Hier wurde kein Prozess geführt. Es gibt keinen Vergleich.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
sigi-n
Silver Member
****
Offline


i love i4a


Beiträge: 1.046

NRW, Nordrhein-Westfalen, Germany
NRW
Nordrhein-Westfalen
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Welche Folgen für die ABH?
Antwort #3 - 16.07.2010 um 19:48:33
 
ryka schrieb am 16.07.2010 um 11:33:07:
mir wurde immer wieder gesagt, dass es keine NE geben kann, wenn vorher der Status eine Duldung war. Was ist, wenn es diese NE nun doch gibt, 


Für gesagt gibt es nichts!
Antrag gestellt, rechtswidrig abgelehnt (schriftlich beides) dann kann man nachdenken so kannst du nur die Darlehn zurückzahlen
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
ryka
Themenstarter Themenstarter
Full Top-Member
***
Offline


I love i4a


Beiträge: 403
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Welche Folgen für die ABH?
Antwort #4 - 16.07.2010 um 22:01:20
 
sigi-n schrieb am 16.07.2010 um 19:48:33:
Für gesagt gibt es nichts!
Antrag gestellt, rechtswidrig abgelehnt (schriftlich beides) dann kann man nachdenken so kannst du nur die Darlehn zurückzahlen 


Doch, es gibt 2 oder 3 Schreiben vom Sachbearbeiter und sogar vom Chef des Amtes, dass die Duldung richtig sind und es gibt eine NE. Nichts dazwischen.

22
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
maki
Gold Member
****
Offline


laie!


Beiträge: 4.510

Sydney, New South Wales, Australia
Sydney
New South Wales
Australia
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Welche Folgen für die ABH?
Antwort #5 - 17.07.2010 um 21:04:45
 
ryka schrieb am 16.07.2010 um 22:01:20:
Doch, es gibt 2 oder 3 Schreiben vom Sachbearbeiter und sogar vom Chef des Amtes, dass die Duldung richtig sind und es gibt eine NE. Nichts dazwischen.

22

Waren das rechtsmittelfähiger Bescheide oder nur "Prosa"?
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
ryka
Themenstarter Themenstarter
Full Top-Member
***
Offline


I love i4a


Beiträge: 403
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Welche Folgen für die ABH?
Antwort #6 - 17.07.2010 um 22:18:56
 
Zumindest waren das die einzigen Antworten auf die Schreiben einen rechtsmittelfähigen Bescheid zu erstellen.

Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
franky_23
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Welche Folgen für die ABH?
Antwort #7 - 18.07.2010 um 13:56:50
 
Das kann dein Anwalt wesentlich besser beantworten.
Vermutlich müsste erst mal eine Feststellungsklage gemacht werden. Der Erfolg dürfte zweifelhaft sein.

abhaken das Ganze. ...

auf der politischen Ebene Druck machen, dass sowas nicht mehr passiert, an die Öffentlichkeit RTL und co suchen teilweise und bieten auch ein paar Euro.



Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
ryka
Themenstarter Themenstarter
Full Top-Member
***
Offline


I love i4a


Beiträge: 403
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Welche Folgen für die ABH?
Antwort #8 - 18.07.2010 um 14:13:05
 
Es geht nicht um mich. Ich heiratete vor fast 50 Jahren bereits einen Deutschen und wurde von sofort eingebürgert.  22

Es handelt sich um Bekannte und deren hier geborenen Kinder, denen ich gerne die von mir gemachten Erfahrungen erspart hätte: Nicht zu wissen, wo man hingehört. Es ist für Kinder belastend als "heimatlose Ausländer" zu gelten.

fluecht
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Tippi
i4a-team
*****
Offline




Beiträge: 4.464

Friedrichsdorf/Hessen, Hessen, Germany
Friedrichsdorf/Hessen
Hessen
Germany
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Sozialamt
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Welche Folgen für die ABH?
Antwort #9 - 18.07.2010 um 14:54:44
 
Gedanken-Erfahrungsaustausch bitte ins Unser verlagern.

Noch offene rechtliche Fragen?
Zum Seitenanfang
  

Ich bin nicht kompliziert, sondern eine Herausforderung...
Homepage  
IP gespeichert
 
B.D.
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Welche Folgen für die ABH?
Antwort #10 - 20.07.2010 um 00:35:06
 
ryka schrieb am 16.07.2010 um 22:01:20:
Doch, es gibt 2 oder 3 Schreiben vom Sachbearbeiter und sogar vom Chef des Amtes, dass die Duldung richtig sind und es gibt eine NE



Wie jetzt ?  hä?

Duldung ist rechtmäßig und trotzdem gibt es eine NE oder Duldung rechtmäßig und es gibt natürlich keine NE (was auch logich wäre !) ?

B.D.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
ryka
Themenstarter Themenstarter
Full Top-Member
***
Offline


I love i4a


Beiträge: 403
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Welche Folgen für die ABH?
Antwort #11 - 20.07.2010 um 09:01:21
 
Was rechtmäßig ist oder nicht, weiß ich nicht. Tatsache ist, dass die Frau bisher eine Duldung hatte und jetzt eine NE bekommt.

Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
reinhard
Global Moderator
****
Offline




Beiträge: 15.358

Kiel, Schleswig-Holstein, Germany
Kiel
Schleswig-Holstein
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Welche Folgen für die ABH?
Antwort #12 - 20.07.2010 um 11:05:25
 
ryka schrieb am 20.07.2010 um 09:01:21:
Was rechtmäßig ist oder nicht, weiß ich nicht.


Dann ist Deine Frage nach der Schadenersatzpflicht der Ausländerbehörde auch unsinnig.

Die Frage stellt sich erst, wenn Du irgend etwas weißt.

Generell scheint es so zu sein: Jemand hat eine Duldung (Du weißt nicht warum), beantragt irgendwann eine NE und bekommt nach einigem Hin und Her eine NE. Die Person hat Schulden.

Ob die ABH Fehler gemacht hat oder die betroffene Person oder beide, weißt Du nicht.

Dann gilt generell: Für die Schulden ist zunächst die Person verantwortlich, die das Geld schuldet. Wenn Du jemanden anderes, z.B. eine Behörde für verantwortlich hältst, brauchst Du klare Beweise.
Zum Seitenanfang
  
Homepage https://www.facebook.com/reinhard.pohl.16  
IP gespeichert
 
ryka
Themenstarter Themenstarter
Full Top-Member
***
Offline


I love i4a


Beiträge: 403
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Welche Folgen für die ABH?
Antwort #13 - 20.07.2010 um 12:55:36
 
@Reinhard

meine Antwort auf die Rechtmäßigkeit kann ich deshalb nicht beantworten, weil es kein Urteil gibt. Meine Auffassung ist, dass die ABH sich falsch verhalten hat.

Die ABH hat eine von einem anderen Bundesland vergebene AE in eine Duldung umentschieden. Auf alle Schreiben gab es nur die Anwort, dass dies die Meinung der ABH ist und die ist nun mal so.

Die ABH änderte ihre Meinung erst nachdem ein Anwalt sich einschaltete und dann gab es die NE.




Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
reinhard
Global Moderator
****
Offline




Beiträge: 15.358

Kiel, Schleswig-Holstein, Germany
Kiel
Schleswig-Holstein
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Welche Folgen für die ABH?
Antwort #14 - 20.07.2010 um 13:36:33
 
Aber gesetzlich ist für Schulden der verantwortlich, der das Geld geliehen und die Rückzahlung versprochen hat.

Wenn Du jemand anderen in die Haftung nehmen willst, reicht es nicht der "Auffassung" zu sein, es habe einen Fehler gegeben.

Kannst Du dem Sachbearbeiter der ABH Vorsatz nachweisen, dass er in Kenntnis der Rechtslage absichtlich falsch entschieden hat?

Das Problem ist: Der Betroffene muss die ABH auf Schadenersatz verklagen, und der Betroffene muss beweisen, dass eine gesetzwidrige Entscheidung einen bezifferbaren Schaden verursacht hat – die ABH kann zunächst abwarten, sie muss nicht beweisen, dass sie richtig gehandelt hat, sie muss nur die Klageschrift abwarten.
Zum Seitenanfang
  
Homepage https://www.facebook.com/reinhard.pohl.16  
IP gespeichert
 
Seiten: 1 2 
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema