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Namensänderung Sohne meiner Frau (Gelesen: 1.740 mal)
Themen Beschreibung: Er ist Thai und in Detuschland über die Familienzusammenführung.
Uwe971
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15.07.2010 um 09:28:11
 
Hallo,

der Sohn meiner Frau hätte gern meinen Nachnahmen und evtl einen Deutschen Vornamen.

Wo kann er den Namen ändern lassen, beim Deutschen Standesamt nicht oder? Es wäre deutlich unbürokratischer es in Thailand machen zu lassen, droht uns da in Deutschland dann ärger, evtl mit dem Aufenhaltstitel oder so?

Vielen Dank

Uwe
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Richter
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Antwort #1 - 15.07.2010 um 15:50:50
 
Hallo Uwe,

da ich deinen familiären Hintergrund nicht genau kenne, deute ich nur aus dem obigen Post: Deine Frau ist Thailänderin. Euer gemeinsamer Ehename ist dein Geburtsname. Der Sohn ist auch Thailänder und nicht euer gemeinsames Kind.

Für den Nachnamen des Kindes könnte eine Rechtswahl nach Art. 10 Abs. 3 Nr. 2 EGBGB in das deutsche Namensrecht und dann eine Einbenennung nach § 1618 BGB zum Ehenamen in Betracht kommen.
Wichtig hierfür ist die Frage des Sorgerechts für das Kind. Davon ist abhängig, wer die oben genannten Erklärungen abgeben darf/muss. Die Erklärungen können beim Standesamt abgegeben werden.

Eine Änderung des Vornamens wird in Deutschland nicht möglich sein, solange das Kind nicht die deutsche Staatsangehörigkeit hat.

Gruß,
Richter
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Uwe971
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Antwort #2 - 15.07.2010 um 20:51:09
 
Ja genau, das Kind ist Thailänder und nicht mit mir verwandt. Gibt es in deutschland eine Regel dagegen, dass er seinen Namen in Thailand ändern lässt? Es wäre einfach viel viel unbürokratischer.  Und schlussendlich auch preiswerter.
Meine Frau hat das alleinige Sorgerecht, der Vater würde aber zustimmen.

Vielen Dank

Uwe
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Stefan-TR
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Antwort #3 - 15.07.2010 um 22:43:51
 
Wenn er seinen Namen in der Heimat ändert, dann macht das für Deutschland nichts aus. Einfach danach mit neuem Pass und Nachweis der Namensänderung zur ABH gehen, damit er einen neuen AE Aufkleber bekommt.
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Richter
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Antwort #4 - 16.07.2010 um 07:20:28
 
Uwe971 schrieb am 15.07.2010 um 20:51:09:
Gibt es in deutschland eine Regel dagegen, dass er seinen Namen in Thailand ändern lässt?

In Ergänzung der Antwort von Stefan-TR:
Namensrecht ist grundsätzlich Sache des Staates, dessen Staatsangehörigkeit man besitzt. Wenn ein Thailänder in Thailand seinen Namen ändern läßt, ist dies in Deutschland anzuerkennen. Ausnahmen können da entstehen, wo neben der (z.B.) thailändischen Staatsangehörigkeit auch die deutsche Staatsangehörigkeit besteht, aber das ist hier ja nicht der Fall.

Die konkrete Antwort auf deine konkrete Frage ist also: Nein!

Gruß,
Richter
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Uwe971
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Antwort #5 - 16.07.2010 um 18:11:43
 
Super,

vielen Dank für die Antworten.

Uwe
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