Hallo,
Tripledot schrieb am 02.10.2010 um 03:15:25:...
Ich hatte meine Standesbeamtin gefragt, ob man nicht deutsches Namensrecht hätte anwenden und den Mittelnamen einfach weglassen können. Aber die Standesbeamtin meinte, das ginge nicht.
Da hat die Standesbeamtin auch recht. Wenn bei einer Eheschließung deutsches Namensrecht gewählt wird, wirkt sich das lediglich auf den "Familiennamen" aus. (philippinische) Mittelnamen und Vornamen sind nicht davon betroffen.
Zitat:Nach dem, was malmal schreibt, wäre es aber doch gegangen, wenn wir das irgendwie erklärt hätten. Und die Hinweise des BMI zum Namensrecht (Link in 1. Antwort von Richter) deuten auch darauf hin.
Das deutsche Namensrecht ändert einen Mittelnamen nicht. Die Ausführungen des BMI sind zum philippinischen Recht und zeigen nicht an, wie der Ehename nach deutschem Recht gebildet werden.
Zitat:Die Namensführung auf der Eheurkunde hat ja sicherlich Auswirkungen. Wenn meine Frau irgendwann mal eingebürgert werden sollte und eine deutschen Pass erhält, und da dann so ein Unfug wie "Helga Schmidt Müller (Familienname und Mittelname)" drin steht, was nach meinen jetzigen Kenntnissen weder nach deutschem, noch nach phlippinischem Namensrecht passt - sorry, absolutes NoGo.
Mir scheint es rechtlich schon zu passen. Die Bezeichnung "Mittelname" wird nicht im Pass oder Personalausweis stehen. Wenn deine Frau eingebürgert ist, kann sie den Mittelnamen ablegen.
Zitat:Daher bin ich, wie der
TS, auch daran interessiert, die Namensführung meiner Frau in Deutschland "so deutsch wie möglich" zu machen.
Das wird spätestens nach der Einbürgerung der Fall sein. Durch eine Namenserklärung bei der Eheschließung und Wahl zum deutschen Namensrecht kann nur der "Familienname" geändert werden.
Nach der Rechtswahl zum deutschen Recht ist der Mittelname, (der sich aus dem Pass oder der Geburtsurkunde ergibt) in den deutschen Registern mit einem Hinweis (Mittelname) aufzunehmen (siehe auch
§ 23 PStV).
Zitat:Vielleicht kann sich Blaise als Mitarbeiterin der Standesamtsaufsicht nochmal etwas genauer dazu äußern. Wäre toll.
Vorsicht ... dem würde ich nix glauben
Wenn deine Frau erst mal deutsche Staatsangehörige ist, kann der Mittelname durch eine Erklärung deiner Frau wegfallen. Und überhaupt, alles wird gut!
Blaise