bulbul schrieb am 15.07.2010 um 12:29:24:Mich wundert es trotzdem weshalb es bei einigen 'durchgegangen' ist. Muss wahrscheinlich an der 'Ermessens'-Lage der
ABH liegen!
oft genug ist es auch nicht "durchgegangen", sondern die "neue" Ehefrau hätte eigentlich nach dem Ende der Visagütligkeit ausreisen müssen, ist aber nicht, sondern hat Antrag auf
AE gestellt, ggf. der Versagung widersprochen und ist dann während dieses Zeitraums schwanger geworden. Und aufgrund der Schwangerschaft, sofern weit genug fortgeschritten, dann eine Duldung und nach Geburt eine
AE §28.1.3 -- nicht §28.1.1 -- bekommen (dann auch kein
A1 mehr notwendig).
Aber das ist auch ein Glücksspiel, wenn deine Frau nicht sowieso schwanger ist, kann man das
FZF Visum nachholen. Ihr habt einen gesetzlichen Anspruch auf ein FZF-Visum, also sollte es keine Probleme geben.
Wenn man davon ausgeht, dass Deine Frau jetzt sowieso einen anderen Famileinnamen hat (mutmaße mal), dann wird die
ABH sowieso, selbst wenn sie es dürfte und wollte, keinen
AE in einen Pass kleben, der auf einen "falschen" Namen ausgestellt ist.
Deine Frau könnte zwar den Pass im Konsulat/Botschaft neu ausstellen lassen, aber dafür bräuchte sie einen bereits geänderten Inlandspass, und dieser wird AFAIK nur in RU geändert.
Also müsste sie sowiese alleine deswegen zurück.
Und da sie nur mit einem Visum hier ist, wird sie auch anderes in RU zu erledingen habe (Haushalt auflösen, weitere Sachen holen) etc ..
Ist also alles im Rahmen und dieses Nachholen des
FZF in Eurem Fall wohl überhaupt kein Beinbruch
Nachtrag: bitte nicht falsch verstehen und nur den Inlandspass in RU ändern, sonder auch gleich den Reisepass dort (und nicht erst im Konsulat hier, das würde in der REgel nur gehen, wenn sie kein Visum mehr bräuchte, sondern eine
FB auf den "alten" Pass hätte)