bulbul schrieb am 03.08.2010 um 09:41:59:Ach ja, eins kann ich es mir nicht verkneifen: mich stört dass 'man' mein Fall instrumentalisiert um andere zu belehren oder ermahnen. Aus pedagogischer Sicht u. o. um Redundanzen zu meiden Schön und gut. Dafür ist m. E.
FAQ Tipps von .. etc Rubren geeigneter! Nun mal als Verbesserungsvorschlag für Beitragende
Du solltest auch die andere Seite sehen:
Dass jemand mit Touristen-Visum oder etwas Vergleichbarem einreist, heiratet und am liebsten gleich hierbleiben will. kommt öfters vor. Das geht ja auch manchmal über § 39
AufenthG, aber öfters auch nicht.
Auf einen wie Dich, der fragt, kommen mit der Zeit zehn oder zwanzig andere, die erstmal nur durch lesen versuchen, ihr Problem einzukreisen und ggf. schon Antworten zu finden. Insofern ist es manchmal sinnvoll, etwas ausführlicher zu antworten, um damit fünf andere gleich mit zu "bedienen".
Normal ist eben:
C-Visum zum Besuch, Einreise / Ausreise
D-Visum zum Daueraufenthalt / Einwanderung
Mit C-Visum zur Einwanderung über § 39 ist eine Ausnahme – letztlich entscheidet Deine Ausländerbehörde, wenn Deine Frau einen Antrag stellt, hier gibt es nur Einschätzungen, ob es bei Deiner Frau klappen könnte.
Und ein pädagogischer Unterton oder so ist in jedem Forum Glückssache, damit kommst Du am besten zurecht, indem Du nicht sofort antwortest, sondern am nächsten Tag.