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humanitärer aufenthalt (Gelesen: 9.846 mal)
Themen Beschreibung: schwer krank, freundin in philippinen, wie welches visum
wolferhard
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Antwort #30 - 19.11.2010 um 13:43:11
 
Danke, eine klare Aussage.
Dann bleibt mir nur die Hoffnung, das meine noch Ehefrau von einem anderen Mann schwanger wird, denn das hat eine sofortige Scheidung zu folge, das hatte ich schon. Härteklausel, da ich ja sonst der rechtlicher Vater wäre, der natürliche aber nicht.
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Ulf
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #31 - 21.11.2010 um 19:44:15
 
ryka schrieb am 16.07.2010 um 10:39:16:
Für das Kind müsste auf jeden Fall eine VE abgegeben werden.


32.0.5 beschreibt das anders. Die Noch-Gattin möge sich übrigens die Idee aus dem Kopf schlagen, aufgrund ihrer Noch-Ehe, aber ohne aktuelle oder beabsichtigte LG, ein Visum für D zu erhalten.

Gruß, ULF
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wolferhard
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Antwort #32 - 30.11.2010 um 16:55:20
 
Danke Ulf.
Die Aussagen  ( 32.0.5 ) sind sehr hilfreich.
Die andere Aussage ist auch gut, denn Sie geht davon aus. Gut zu wissen.
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