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humanitärer aufenthalt (Gelesen: 9.851 mal)
Themen Beschreibung: schwer krank, freundin in philippinen, wie welches visum
wolferhard
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13.07.2010 um 23:33:23
 
die reine wahrheit, bin verheiratet mit einer philippina, anulierung läuft seit 1 jahr, habe 13 monate auf den philippinen gelebt, freundin kennengelernt, leistenbruch, arztuntersuchung, op ausgeschlossen wegen herzfehler, vor 6 wochen völlig mittellos zurück gekommen, harz 4, untersuchung vor op leistenbruch, ausgeschlossen wegen herzfehler, rente empfohlen vom arzt. freundin noch immer auf den philippinen, wir sind seit 1 jahr zusammen.
FRAGE: gibt es eine möglichkeit meine freundin unter diesen umständen nach deutschland zu holen, und wenn wie?
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 14.07.2010 um 00:18:27
 
wolferhard schrieb am 13.07.2010 um 23:33:23:
FRAGE: gibt es eine möglichkeit meine freundin unter diesen umständen nach deutschland zu holen, und wenn wie? 

Kurz und knapp: ich sehe keine. Null Chance.

Und jetzt komme mir keiner und argumentiere mit Sprachkurs
oder sonstwas um das zu tricksen!


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wolferhard
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Antwort #2 - 14.07.2010 um 00:30:10
 
Zitat:
Kurz und knapp: ich sehe keine. Null Chance.


diese Antwort ist unbefriedigend, es gibt immer eine Möglichkeit. mein Herzinfarktrisiko ist 80%; d.h. es kann morgen oder wann immer vorbei sein, oder ich ein pflegefall werden, wie auch immer, weiß ich nun.
Härtefallregelung? muß doch was geben.
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fons
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #3 - 14.07.2010 um 00:38:23
 
wolferhard schrieb am 14.07.2010 um 00:30:10:
diese Antwort ist unbefriedigend,

Für dich sicher.

wolferhard schrieb am 14.07.2010 um 00:30:10:
es gibt immer eine Möglichkeit

Ich seh eben keine.

Will ja keine Hoffnungen wecken, sondern sagen wie es ist!

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wolferhard
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Antwort #4 - 14.07.2010 um 00:46:44
 
hallo fons, ich verstehe das. was ich meine: in holland z.b. gibt es visum aupair für pflegebedürftige, rentner, ect. gibt es eine ähnliche möglichkeit in deutschland?
meine freundin hat 1 kind, leider nicht von mir, adoption des kindes? somit das kind deutsch, mutter begleitrecht des 3 jährigen kindes
Smiley sprachkurs ist auch nicht schlecht.
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Mutly
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #5 - 14.07.2010 um 01:07:37
 
wolferhard schrieb am 13.07.2010 um 23:33:23:
wir sind seit 1 jahr zusammen.


Wenn ihr zusammen gewohnt habt, und eine ausreichende Betreuung auf den Phillipinen nicht möglich ist, könnte es sich lohnen, den Fall mit einem Anwalt, der sich im humanitären Bereich gut auskennt zu besprechen (§8 EMRK, Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens evtl. i.V.m. §2, Recht auf Leben; sowie UNO-Menschenrechte).

Allerdings wäre die Chance ziemlich klein, und möglicherweise wäre ein langer Rechtsstreit nötig, ohne Garantien. Aber lediglich ein Gespräch darüber mit einem Anwalt zu führen wäre möglich.
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wolferhard
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Antwort #6 - 14.07.2010 um 01:13:24
 
Zitat:
Wenn ihr zusammen gewohnt habt, und eine ausreichende Betreuung auf den Phillipinen nicht möglich ist, könnte es sich lohnen, den Fall mit einem Anwalt, der sich im humanitären Bereich gut auskennt zu besprechen (§8 EMRK, Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens evtl. i.V.m. §2, Recht auf Leben; sowie UNO-Menschenrechte).

haben wir, nachweislich, 1 jahr, auch nach drohung der noch ehefrau die polizei zu holen.
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #7 - 14.07.2010 um 01:19:09
 
Mutly schrieb am 14.07.2010 um 01:07:37:
und eine ausreichende Betreuung auf den Phillipinen nicht möglich ist


Hey: er muss/will betreut werden nicht sie?

Und in D gibt es sowas wie eine medizinische Mindestver-
sorgung für Deutsche. Und auch Pflegekräfte.

Also war der Ansatz nix

Mutly schrieb am 14.07.2010 um 01:07:37:
§8 EMRK, Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens evtl. i.V.m. §2, Recht auf Leben; sowie UNO-Menschenrechte).

Das soweit herzuleiten weil eine Freundschaftsbeziehung
im Ausland nicht möglich ist und daher nur in D möglich
wäre... aua das tut weh im Kopf.


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wolferhard
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Antwort #8 - 14.07.2010 um 01:24:25
 
idee: wir haben eine eheähnliche gemeinschaft mit gemeinsamen haushalt geführt. das kind sagt papa german zu mir. ist das ein ansatz?
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #9 - 14.07.2010 um 01:25:49
 
nein!

Konstruiere das weiter. Es fehlt an einer grundlegenden
Rechtsgrundlage für einen (Familien-) Nachzug.

Da gibt es eben keinen.

Ich habe fertig
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Antwort #10 - 14.07.2010 um 01:31:19
 
die realität kann schon hart sein,
also heißt es einen ansatz zu finden.
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Antwort #11 - 14.07.2010 um 01:39:57
 
Es klingt vielleicht hart. Aber das ist hier das was wir
vordergründig wollen/können: die Realität aufzuzeigen.

Wünsche, Hoffnungen werden da dann zwangsweise
zerstört.

Wir können da nix dafür: wir versuchen aufzuklären,
warum was wo wie ist. Die Grundlagen/Gesetze ma-
chen nicht wir.


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Antwort #12 - 14.07.2010 um 01:41:36
 
Zitat:
Das soweit herzuleiten weil eine Freundschaftsbeziehung
im Ausland nicht möglich ist und daher nur in D möglich
wäre... aua das tut weh im Kopf.


Das wäre eine Frage für die Richter. Wie ich sagte, die Chance ist ziemlich klein aber ein Gespräch mit einem Anwalt könnte sich lohnen. Mehr habe ich nicht behauptet.

wolferhard schrieb am 14.07.2010 um 01:31:19:
die realität kann schon hart sein,
also heißt es einen ansatz zu finden. 


Wenn du wieder heiraten kannst, könnte deine Freundin ein Heiratsvisum beantragen. Behalte die Nachweise des gemeinsamen Wohnsitzes auf den Phillipinen falls eine Scheinehe wegen der andauernden Trennung der Wohnorte vorgeworfen wird.

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wolferhard
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Antwort #13 - 14.07.2010 um 01:43:11
 
zitat wikipedia:  In dieser Entscheidung BVerfGE 87,234 definiert das BVerfG genau, wann eine eheähnliche Gemeinschaft vorliegt:

Eine eheähnliche Gemeinschaft liegt nur vor, wenn zwischen den Partnern so enge Bindungen bestehen, dass von ihnen ein gegenseitiges Einstehen in den Not- und Wechselfällen des Lebens erwartet werden kann (Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft).
Damit eine eheähnliche Gemeinschaft vorliegt, müssen also folgende Kriterien erfüllt sein:

    * Es muss eine Lebensgemeinschaft von Mann und Frau (keine gleichgeschlechtliche Gemeinschaft) sein.
    * Die Gemeinschaft muss erkennbar auf Dauer angelegt sein.
    * Sie darf keine weiteren Gemeinschaften gleicher Art zulassen (damit sind insbesondere keine Wohngemeinschaften gemeint, da derartige Gemeinschaften beliebig ausgeweitet werden können).
    * Es müssen innere Bindungen vorhanden sein, die eine gegenseitige Verantwortung der Partner begründen. In einem Grundsatzurteil vom 9. Juli 2008 (Az.: XII ZR 179/05) hat der Bundesgerichtshof die Rechte von Unverheirateten in eheähnlichen Gemeinschaften gestärkt.

zitat ende

das das der fall ist wird wohl keiner bestreiten.
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Antwort #14 - 14.07.2010 um 01:53:14
 
wolferhard schrieb am 13.07.2010 um 23:33:23:
bin verheiratet mit einer philippina, anulierung läuft seit 1 jahr


Mutly schrieb am 14.07.2010 um 01:41:36:
Wenn du wieder heiraten kannst,


Wenn ? was soll das. Derzeit geht eben ned. Amen. Was soll
der Quatsch aktuell?  unentschlossen

wolferhard schrieb am 14.07.2010 um 01:43:11:
das das der fall ist wird wohl keiner bestreiten. 


Mag sein, nur kannst du eben daraus nix ableiten.


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