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Visum aus Finland (Gelesen: 20.639 mal)
sukasuka
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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13.07.2010 um 17:13:28
 
Eine Bekannte von mir (Russin) hat über ein Reisebüro ein Schengen Visum bekommen. Sie wollte 3 Wochen Ihre Freundin in Finnland besuchen.
Visumdaten: Schengen-Valtiot
Gültig von XXX-XXXX (6Monate) Einreisen : MULT Aufenthalt 30 Tage Ausgestell in PIETARI , Aiusstellungsdatum,Passnumer, Name ,keine weiteren Einträge.
Jetzt hat man Ihr  tatsächlich 2 Tage vor Abflug den Urlaub gestrichen und sie kann nur von einem Freitag bis Montag  (4 Tage) kommen (sie kann die Schicht tauschen mit einem Kolegen)
Sie würde gerne von RUS nach Helsinki fliegen, Freitag Samstag bei Ihrer Freundin verbringen und dann Sontags zu mir nach D kommen und Montag von D aus nach RUS zurückfliegen.
Im Reisebüro hat man ihr gesagt, Sie dürfe nur dann in andere Schengen starten reisen, wenn sie vorher mindestens 15 Tage in Finnland war. Kann das sein ? oder ist das was sie vorhat legal machbar ?
Da sie ja ein Mult Visum hat, kann sie doch innerhalb der 6 Monaten Gültigkeit noch ein zweites mal kommen  oder sehe ich das falsch ? Ich würde sie gerne zu Weihnachten einladen.
Sofern das möglich ist, muss Sie dann beim 2. Mal über Finnland fliegen, oder kann sie dann direkt nach D kommen ?
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Mutly
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 13.07.2010 um 17:23:09
 
sukasuka schrieb am 13.07.2010 um 17:13:28:
Im Reisebüro hat man ihr gesagt, Sie dürfe nur dann in andere Schengen starten reisen, wenn sie vorher mindestens 15 Tage in Finnland war. Kann das sein ?


Nein.

sukasuka schrieb am 13.07.2010 um 17:13:28:
oder ist das was sie vorhat legal machbar ?


Auf dem Visum steht "gültig für:". Wenn da nur Finnland steht, kann sie nur Finnland besuchen. Wenn der ganze Schengenraum erwähnt ist, kann sie dich in Deutschland besuchen.

sukasuka schrieb am 13.07.2010 um 17:13:28:
Da sie ja ein Mult Visum hat, kann sie doch innerhalb der 6 Monaten Gültigkeit noch ein zweites mal kommenoder sehe ich das falsch ?


Ja, aber nur für insgesamt 30 Tage während der sechs Monate.

sukasuka schrieb am 13.07.2010 um 17:13:28:
Sofern das möglich ist, muss Sie dann beim 2. Mal über Finnland fliegen, oder kann sie dann direkt nach D kommen ? 


Finnland muss das Hauptziel sein, also wenn sie mit dem Visum mehr Zeit in Deutschland verbringt als in Finnland kann es Probleme geben.
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sukasuka
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Antwort #2 - 13.07.2010 um 17:31:19
 
Danke für die schnelle Antwort und noch eine Nachrage:

Im Visum steht unter Valid vor : Schengen-Valtiot  damit ist das Visum dann Schengenweit gültig ,richtig ?

Wie kann Sie im Zweifel nachweisen, dass Sie mehr Zeit in Finnland als z.B. in D oder F verbracht hat ? Innerhalb Schengen gibt es doch üblicherweise keine Stempel ?
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janetm
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Antwort #3 - 13.07.2010 um 17:37:59
 
sukasuka schrieb am 13.07.2010 um 17:31:19:
Wie kann Sie im Zweifel nachweisen, dass Sie mehr Zeit in Finnland als z.B. in D oder F verbracht hat ? Innerhalb Schengen gibt es doch üblicherweise keine Stempel ?


z.B. Flugtickets aufheben

sukasuka schrieb am 13.07.2010 um 17:13:28:
Sofern das möglich ist, muss Sie dann beim 2. Mal über Finnland fliegen, oder kann sie dann direkt nach D kommen ? 


Grundsätzlich kann sie direkt einreisen, wenn sie allerdings 2 Tage in Finnland war und dich dann 26 Tage in D besuchen will, kann es wie Mustermann schreibt Fragen geben, warum sie kein deutsches Visum beantragt hat, wenn D Hauptreiseziel ist.

Liebe Grüße
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reinhard
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Antwort #4 - 13.07.2010 um 20:48:14
 
sukasuka schrieb am 13.07.2010 um 17:31:19:
Danke für die schnelle Antwort und noch eine Nachrage:

Im Visum steht unter Valid vor : Schengen-Valtiot  damit ist das Visum dann Schengenweit gültig ,richtig ?

Wie kann Sie im Zweifel nachweisen, dass Sie mehr Zeit in Finnland als z.B. in D oder F verbracht hat ? Innerhalb Schengen gibt es doch üblicherweise keine Stempel ?


Es kann sein, dass das "Reisebüro" vorab die Information gegeben hat, dass die Freundin nur Finnland besuchen will. Sowas speichern die Finnen. Wenn Sie versucht, über Helsinki auszureisen (z.B. nach DE), könnte die dortige Grenzpolizei das Visum wegen Falschangaben ungültig stempeln.

Sie sollte sich an das halten, was sie über das Reisebüro vorab mitgeteilt hat.

(Ich habe hier gerade eine dreiseitige finnische Verfügung über solch einen Fall – die sind da manchmal streng.)
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sukasuka
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Antwort #5 - 13.07.2010 um 22:56:35
 
Das verstehe ich jetzt nicht. Wenn ich von Helsinki nach FFM fliege komme ich doch garnicht mit der finnischen Grenzpolizei in Berührung. Innerhalb Schengen wird doch nicht kontroliert. Zumindest bin ich selbst in Helsinki noch keiner Grenzpolizei begegnet. (FFM-HEL und zurück.
Und warum wird dann ein Schengen Visum erteilt, wenn Sie nur Finnland besuchen darf ? Müsste dann nicht ein Vermerk im Visum sein ? Nur in Finnland gültig ?
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C_Devil
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Antwort #6 - 13.07.2010 um 23:56:14
 
sukasuka schrieb am 13.07.2010 um 22:56:35:
Das verstehe ich jetzt nicht. Wenn ich von Helsinki nach FFM fliege komme ich doch garnicht mit der finnischen Grenzpolizei in Berührung. Innerhalb Schengen wird doch nicht kontroliert. Zumindest bin ich selbst in Helsinki noch keiner Grenzpolizei begegnet. (FFM-HEL und zurück.

Wenn es sich seit meinem letzten Flug nicht geändert hat, dann gibt es an allen Schengen-Flughäfen EU- und Non-EU-Durchgänge zu den Gates.

Ich (dt.) nehme den EU-Weg und habe keine Kontrolle durch die Grenzpolizei.
Als Russin muss sie den Non-EU-Weg nehmen und da wird meines Wissens nach weiterhin kontrolliert und gestempelt.


@ Daddy
Korrigier mich, wenn ich falsch liege.


Gruß
C_Devil
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sukasuka
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Antwort #7 - 14.07.2010 um 00:23:42
 
Das gibt es bei der Einreise nach " Schengen " Aber nicht bei Flüge innerhalb Schengen. Durch die Passkontrolle geht man nur bei der Ein und Ausreise aus "Schengen" Bitte korrigiert mich, wenn ich falsch liege.
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Antwort #8 - 14.07.2010 um 07:45:07
 
Mutly schrieb am 13.07.2010 um 17:23:09:
Auf dem Visum steht "gültig für:". Wenn da nur Finnland steht, kann sie nur Finnland besuchen. Wenn der ganze Schengenraum erwähnt ist, kann sie dich in Deutschland besuchen. 


Das möchte ich denn doch noch mal hinterfragen. Nach dem neuen Visakodex gilt das IMHO so nicht mehr. Ich verweise u.a. auf
diese Antwort
von Daddy in diesem Kontext - der
thread insgesamt
bestätigt dies m.E. auch.

Oder habe ich da was falsch verstanden?

=schweitzer=
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Daddy
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Antwort #9 - 14.07.2010 um 08:23:24
 
Morgen... Zwinkernd

Da wird ja einiges vermischt, was nicht vermischt werden dürfte...

1.
Innerhalb der Schengenstaaten gibt es keine Grenzkontrollen mehr... man kommt also bei einem Flug von Finnland nach Deutschland nicht mehr mit den Grenzbehörden in Kontakt...
Was du meinst Teufelchen sind die unterschiedlich gekennzeichneten Kontrollpositionen für EU- und Nicht-EU- Bürger bei Flügen ins Schengenausland.

2.
Mein Finnisch ist nicht besonders gut, aber laut Google bedeutet "Valtiot" "Staaten", demzufolge ist das Visum für den gesamten Schengenbereich gültig.

3.
@schweitzer... das von dir zitierte Post bezieht sich auf nationale Visa Typ D (langfristiger Aufenthalt). Sofern es ein Visum Typ C (kurzfristiger Aufenthalt) ist, welches räumlich auf Finnland beschränkt ist, darf man sich tatsächlich nur in Finnland aufhalten.

4.
@sukasuka... wie das Reisebüro auf die 15 Tage kommt kann ich nur mutmaßen. Es könnte sein, da das Visum für 30 Tage gültig ist und das Hauptreisezielland Finnland ist, dass man 15 Tage als Hauptreisezeit ansieht.
Aber so wie ich die Reisepläne oben lese, dürfte alles ohne Komplikationen funktionieren.

Daddy
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« Zuletzt geändert: 14.07.2010 um 09:29:23 von Daddy » 
Grund: "nicht" eingefügt... macht sonst keinen Sinn ;) 

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sukasuka
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Antwort #10 - 14.07.2010 um 09:45:22
 
@ daddy ... vielen Dank für die klaren Worte...
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Daddy
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Antwort #11 - 14.07.2010 um 10:04:41
 
Ich sehe gerade, dass ich 2 Fragen übersehen habe...

sukasuka schrieb am 13.07.2010 um 17:13:28:
Da sie ja ein Mult Visum hat, kann sie doch innerhalb der 6 Monaten Gültigkeit noch ein zweites mal kommen  oder sehe ich das falsch ? Ich würde sie gerne zu Weihnachten einladen.
Sofern das möglich ist, muss Sie dann beim 2. Mal über Finnland fliegen, oder kann sie dann direkt nach D kommen ?


Ein Multi- Visum berechtigt sicherlich zur mehrmaligen Einreise in das Schengengebiet, aber die Gesamtaufenthaltsdauer, in diesem Fall 30 Tage, gilt für das gesamte Halbjahr und nicht je Einreise... also gut rechnen!

Bei der 2. Direkteinreise nach Deutschland sollte es im Regelfall keine Probleme geben, eine Einreisebefragung ist aber nicht auszuschließen...
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Antwort #12 - 14.07.2010 um 22:30:55
 
Noch ein paar Kleinigkeiten von mir:

Die Finnen werfen in Pietari=St. Petersburg mit Multivisa nur so um sich. Durch die Grenznähe ist das ein richtig gutes Einkaufspotential, was da so über die Grenze kommt.

Nun haben die ein paar Eigenheiten, die den Russen immer mal auf die Füße fallen.

Zum Beispiel gibt es dort die Regel "Die erste Reise muß nach Finnland führen." Es wurde schon mal einer alle zwei Wochen nach FIN fahrenden Universitätsprofessorin an der Grenze das funkelnagelneue Jahresvisum gestrichen, weil sie mit diesem am Vortag erhaltenen Visum an der finnischen Grenze aufschlug und die Standardfrage nach dem Wohin wahrheitsgemäß mit "Berlin" (Kongreßteilnahme) beantwortete.

Seit 01.02. werden keine Einreisen mit Visa mehr zugelassen, die - noch gültig - im alten, annullierten Reisepaß eingeklebt sind (natürlich mit einem zweiten, gültigen Reisepaß als Reisedokument).

Und sie annullieren jetzt ihre eigenen Visa nicht mehr, wenn jemand seine Pläne ändert und nun zum Beispiel nach Spanien oder Deutschland will.

Nicht immer leicht nachzuvollziehen ...
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Antwort #13 - 14.07.2010 um 22:57:46
 
@petersburger
Habe ich das richtig verstanden: Die erste Reise muss nach Finnland führen und man muss von Finnland erst wieder nach Russland. Beim 2. Mal kann man hinreisen wohin man möchte ?
Bedeutet das also, meine Bekannte darf beim Ersten mal nicht von Finnland aus zu mir und dann über D zurück nach RUS ?
Wie oben beschrieben ist das ja nach Schengenrecht eigentlich möglich.
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Antwort #14 - 15.07.2010 um 06:08:34
 
Hast Du.

So ist die "finnische Meinung", die man problemlos vom Generalkonsulat wie auch an der Grenze erfahren kann.

Was es allen Beteiligten nicht leichter macht. Man kann es niemandem recht erklären, daß ein und dieselben EU-rechtlichen Vorgaben bereits in einfachen Alltagsfällen zu entgegengesetzten Aussagen führen.
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