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Visum aus Finland (Gelesen: 20.658 mal)
sukasuka
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Antwort #15 - 30.07.2010 um 18:18:04
 
Ich hatte der Dame einen Flug Moskau-Helsinki Frankfurt und zurück gebucht. (Freitag-Montag)Es war billiger als Moskau Helsinki, kein Witz Weiter hatte sie eine Hotelreservierung für Helsinki Freitag- Montag. Bei der Einreise hat sie sich etwas dumm angestellt und wahrheitsgemäss Helsinki gesagt,auf die Frage nach dem Ziel der Reise. Sie wurde näher kontroliert und man hat festgestellt, dass Sie auch einen Anschluss nach D hat. Letztlich kam ein Dollmetscher und sie hat erklärt, dass Sie den Flug nach FRA verfallen lassen möchte und eine Reservierung für ein Hotel in Helsinki hat  (diese auch vorgezeigt) und ich in Helsinki am Ausgang auf Sie warte.Für 3 Tage macht ein Flug nach FRA keinen Sinn und schon garnicht wenn ich Sie in Helsinki abholen würde. Man hat Ihr das Visum ungültig gemacht und Sie zurückgeschickt nach Moskau.
Was kann Sie jetzt tun ? Auf Finnland hat Sie keine Lust mehr, würde mich aber gerne treffen. Muss sie zum finnischen Konsulat und ein neues Visum für Finnland beantragen, auch wenn sie dorthin nicht mehr möchte oder kann sie zum deutschen Konsulat und mit Verpflichtungserklärung ein deutsches Shengen Visum beantragen .? oder wie ist die Vorgehensweise in einem solchen Fall ?
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Antwort #16 - 30.07.2010 um 18:30:42
 
sukasuka schrieb am 30.07.2010 um 18:18:04:
oder kann sie zum deutschen Konsulat und mit Verpflichtungserklärung ein deutsches Shengen Visum beantragen .?


Hallo
das muss Sie sogar. Mit den Finnen hat Sie nichts mehr am Hut. Die etwas seltsame Praxis der Finnen könntest du, wenn Lust und Kenntnisse vorhanden ja mal in Strassburg überprüfen lassen.
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reinhard
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Antwort #17 - 30.07.2010 um 18:55:42
 
sukasuka schrieb am 30.07.2010 um 18:18:04:
Man hat Ihr das Visum ungültig gemacht und Sie zurückgeschickt nach Moskau.


So kenne ich das auch, das habe ich auch in Antwort #4 so geschrieben.

Wenn sie nach Deutschland will, muss sie ein deutsches Visum beantragen. Das finnische Visum ist vielleicht einfacher zu bekommen, hilft aber nicht wirklich.
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Mutly
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Antwort #18 - 30.07.2010 um 19:36:11
 
sukasuka schrieb am 30.07.2010 um 18:18:04:
Was kann Sie jetzt tun ?


Wenn sie Lust und Mittel hat, könnte sie auch Kontakt mit einem finnischen Anwalt aufnehmen und die finnische Behörde anzeigen. Die müssen aber das Schengenrecht beachten.

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Stefan-TR
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Antwort #19 - 30.07.2010 um 19:54:55
 
sukasuka schrieb am 30.07.2010 um 18:18:04:
Moskau-Helsinki Frankfurt und zurück gebucht. (Freitag-Montag)Es war billiger als Moskau Helsinki, kein Witz

Das kann durchaus ein Indiz sein, welches die Grenzbehoerden stutzig macht. Die Preise der Airlines sind nicht unbedingt durch Logik diktiert sondern durch Angebot/Nachfrage/Auslastung/Businessmodelle/etc. Deshalb kommt es schon mal vor, dass ein weiterer Flug guenstiger ist als wenn man nur eine Teilstrecke fliegt.

Airlines nehmen sich in diesem Fall auch gerne das Recht raus den Reisenden zu "bestrafen" wenn er sich dies zu nutze machen will. Wer etwa auf dem Hinflug fruehzeitig abspringt koennte eine extra Rechnung erhalten. Und wer auf dem Rueckflug nicht nachweisen kann, dass er schon fuer das erste Leg eingecheckt war wird vielleicht fuer das zweite Leg nicht mitgenommen oder nur gegen Aufpreis. (siehe Google)
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Daddy
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Antwort #20 - 30.07.2010 um 19:56:42
 
Mutly schrieb am 30.07.2010 um 19:36:11:
Wenn sie Lust und Mittel hat, könnte sie auch Kontakt mit einem finnischen Anwalt aufnehmen und die finnische Behörde anzeigen. 

Können kann man vermutlich alles... aber anzeigen? Sorry wenn ironisch, aber weswegen? Seelische Grausamkeit? Wenn die Finnen eine ähnliche Rechtsordnung wie wir haben, steht erst mal der Widerspruch an...

Mutly schrieb am 30.07.2010 um 19:36:11:
Die müssen aber das Schengenrecht beachten. 

Vielleicht dachte die Finnen genau das zu tun...

In Deutschland wäre eine solche Zurückweisung eine Ermessensentscheidung (§ 15 Abs. 2 AufenthG)...

Wenn die Finnen nun glauben, dass der Aufenthalt in FIN nur vorgeschoben ist (was ist schon eine Hotelreservierung?), immerhin hat sie ein Ticket von Moskau via Helsinki nach Frankfurt...

Ich räume dem Rechtsweg wenig Chancen ein...

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Antwort #21 - 30.07.2010 um 20:11:24
 
Daddy schrieb am 30.07.2010 um 19:56:42:
Sorry wenn ironisch, aber weswegen?


Verletzung des geltenden Rechts (Schengenrecht, egal, was möglicherweise in einer finnischen Vorschrift, Anweisung usw. stehen mag, da das EU-Recht maßgebend ist).
Mein Fehler: ja, erstmal Widerspruch/Remonstration. Nur dann käme es in Frage, das Gericht anzurufen.

Daddy schrieb am 30.07.2010 um 19:56:42:
Ich räume dem Rechtsweg wenig Chancen ein...


Es geht aber auch darum, dass Finnland während der Gültigkeit des Visums das Hauptziel ist, nicht nur das Hauptziel dieser Reise, und dass man mit dem Schengenvisum eben andere Schengenländer besuchen darf.
Aber ich weiß, eine weitere Diskussion wäre müßig. Es steht der Visuminhaberin allerdings frei, die Sache mit einem Anwalt vor Ort zu besprechen, dann käme es dessen Meinung an.



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sukasuka
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Antwort #22 - 30.07.2010 um 22:20:29
 
Wenn Sie das Visum hätte missbrauchen wollen, wäre es viel billiger gewesen, einen Flug über FFM nach Helsinki zu buchen und dem Bundespolizisten den gebuchten Flug FFM-Helsinki vorzulegen und den Weiterflug nicht anzutreten. Im übrigen war die Hotelreservierung bezahlt.Ganz davon ab, warum hätte ich dann nach Helsinki fliegen sollen ? Dann hätte ich ja warten können bis sie in FFM ist. Das macht so alles wenig sinn.
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sukasuka
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Antwort #23 - 30.07.2010 um 22:50:12
 
Habe ich dass nun alles richtig verstanden:
Sie kann remonstrieren, aber nur wenn Sie wieder nach Finnland will.
Sie kann aber ein deutsches Shengen Visum beantragen, auch wenn ihr finnisches Visum ge (canceld) wurde. Wird das dann nicht sofort mit der Begründung abgeleht, dass ein anderes Shengen Visum ungültig gemacht wurde ?

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Stefan-TR
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Antwort #24 - 30.07.2010 um 22:57:41
 
sukasuka schrieb am 30.07.2010 um 22:50:12:
Wird das dann nicht sofort mit der Begründung abgeleht, dass ein anderes Shengen Visum ungültig gemacht wurde ?

Das alleine darf kein Grund fuer die Ablehung sein. Es kann natuerlich Zweifel an der Rueckkehrbereitschaft verstaerken. Daher wuerde ich am besten in einem Begleitschreiben aus eurer Sicht erlaeutern, was ihr an der finnischen Grenze passiert ist.

sukasuka schrieb am 30.07.2010 um 22:20:29:
wäre es viel billiger gewesen, einen Flug über FFM nach Helsinki zu buchen und dem Bundespolizisten den gebuchten Flug FFM-Helsinki vorzulegen 

Bitte versuch in der Zukunft nicht nochmal solche Buchungsspaesse aus Preisspar-Gruenden. Ich empfehle dir meinen Google Link anzuklicken.
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Antwort #25 - 31.07.2010 um 16:11:35
 
Stefan-TR schrieb am 30.07.2010 um 19:54:55:
Airlines nehmen sich in diesem Fall auch gerne das Recht raus den Reisenden zu "bestrafen" wenn er sich dies zu nutze machen will. Wer etwa auf dem Hinflug fruehzeitig abspringt koennte eine extra Rechnung erhalten. Und wer auf dem Rueckflug nicht nachweisen kann, dass er schon fuer das erste Leg eingecheckt war wird vielleicht fuer das zweite Leg nicht mitgenommen oder nur gegen Aufpreis. (siehe Google) 


Ganz so einfach ist es nicht mehr, zumindest in Deutschland, in Österreich gab es ein ähnliches Urteil glaube ich.

http://www.lto.de/de/html/nachrichten/454/FluggC3A4ste-dC3BCrfen-Teilstrecken-ve...

Aufpreis ja, Verfall des Tickets nein.

Inwieweit das Urteil schon in den AGBs umgesetzt wurde, habe ich nicht geprüft. Ausserhalb der EU sieht das natürlich auch wieder anders aus.

Liebe Grüße
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Antwort #26 - 31.07.2010 um 22:21:59
 
Daddy schrieb am 30.07.2010 um 19:56:42:
Ich räume dem Rechtsweg wenig Chancen ein...

Ich leider auch - aus Erfahrung.

Daddy schrieb am 30.07.2010 um 19:56:42:
Wenn die Finnen nun glauben, dass der Aufenthalt in FIN nur vorgeschoben ist (was ist schon eine Hotelreservierung?), immerhin hat sie ein Ticket von Moskau via Helsinki nach Frankfurt...

Es ist aber relativ irrelevant, was man glaubt.

In Deutschland heißt das doch "pflichtgemäßes Ermessen".
Und wenn ein Drittstaater vorträgt, daß er a) das Flugticket so günstiger war, b) bezahlte Hotelbuchungen vorliegen und c) die "Zielperson" auch in Helsinki ist, kann ich eine Ermessensentscheidung wie die hier getroffene nicht nachvollziehen.
Schlimmstenfalls hätte man ja den TS ausrufen (bzw. anrufen und erwarten) und auf diese Weise die Geschichte überprüfen können.

Die Schere zwischen größtzügiger (das korrekte Wort paßt hier nicht) Visumvergabe der Finnen und rigider Behandlung*) an der Grenze ist immer wieder erstaunlich.

*) Damit meine ich keine Mundpropaganda, sondern vorwiegende eigene Beobachtungen.
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Antwort #27 - 01.08.2010 um 00:12:45
 
@petersburger
Nach Deiner Erfahrung soll sie remonstrieren  oder Finnland vergessen und beim deutschen Konsulat in St. Petersburg ein deutsches Shengen Visum beantragen.? Sammt Begleitschreiben, wie Stefan-Tr  oben meint ? Also somit mich in D besuchen  statt mich in Helsinki zu treffen ?
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Antwort #28 - 01.08.2010 um 10:05:42
 
Remonstieren? Mir ist nicht bekannt, ob es so etwas in FIN überhaupt gibt.

Vermutlich müßte fristgerecht Widerspruch eingelegt werden.

Erfahrungsgemäß werden in solchen Fällen von den Finnen aber keine SIS-Einträge vorgenommen, so daß ein Visumantrag bei der zuständigen deutschen Auslandsvertretung schlimmstenfalls ein bißchen länger dauert.

Ein Begleitschreiben wäre dabei natürlich sinnvoll.
Ein Hinweis darauf, daß die dortigen Aussagen auch belegt werden können (Flugtickets, Hotelbuchungen, eigener Flug nach Helsinki) wäre nicht unangebracht, falls die Belege noch vorhanden sind. Ein sofortiges Hinzufügen dieser Belege muß allerdings nicht sein.
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Antwort #29 - 02.08.2010 um 09:23:09
 
@ petrersburger
Du hattest Recht. Sie muss Widerspruch einlegen, aber das Kosulat bearbeitet den nicht, sondern leitet den an das Gericht in Helsinki weiter, und der Richter muss dann entscheiden. Sie muss das innerhalb 30 Tagen machen.
Wenn ich Dich richtig verstanden habe , gibt es üblicherweise keine SIS Einträge dafür. Meine Bekannte hat nun Angst, dass Sie die Ausnahme ist. Nur sie wurde zurückgewiesen. Ein Mädel hat im Flugzeug gesagt, sie fährt mit dem Visum in einen Club in der Schweiz, ein Mann zur Obsternte in Spanien , klarer Missbrauch, aber die durften einreisen, Sie nicht.
Ein Widerspruch wäre also nur bei einem SIS Eintrag notwendig und sinnvoll , sehe ich das richtig ?
Wenn ja, hat Sie die Möglickeit herauszufinden, ob Sie nicht doch einen bekommen hat ? Meine Bekannte hat jetzt Angst wieder die Ausnahme zu sein .
Sie arbeitet als Ärztin in der Gerichtsmedizin und muss wegen Urlaubsvertretung für 3  Leute arbeiten und oft  noch in der Nacht raus, weil ein Toter gefunden wird,dazu noch zu Gericht , das noch in 2 Städten und Sie hat bis St. Petersburg 12 Stunden Zugfahrt. Sie wird keine Zeit haben innerhalb der nächsten  30 Tage beim deutschen Konsulat ein Visum zu beantragen. Dann würde Sie es ja sicher mitgeteilt bekommen ,wenn Sie einen Eintrag hätte.
Wenn Sie  im September das Visum beim deutschen Konsulat in St. Petersburg beantragen wird, soll ich dann das Begleitschreiben als Deutscher unter meinem Namen   verfassen oder Sie  unter Ihrem ?
Ist es sinnvoll wenn ich mit Ihr zum deutschen Konsulat gehe ?

Und noch ein grosses Dankeschön an Euch alle, dass Ihr Euro Freizeit für unsere Fragen opfert.

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