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FZF (Gelesen: 1.157 mal)
Themen Beschreibung: aufenthaltitelsänderung von $16 auf $30
joeengel
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: kamerunisch
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13.07.2010 um 15:13:45
 
Hallo
ich bin neue hier und habe einige fragen im Bezug auf Familienzusammenführung zu Ausländer.

  Also ich bin Student und seit ende Januar verheiratet.Meine Frau komme aus Thailand und lebt seit 11 Jahre in Deutschland und besitzt eine Niederlassungserlaubnis.

  Als wir geheiratet hatte meine Frau keine Einkommen und war Schülerin und im ABH  wurde mir dann gesagt ,dass der Lebensunterhalt gebsichern sein muss.

  im März  hat meine Frau eine Stelle als Haushilfe bekommen und verdient 350 Euro. ich seblst bekomme ich 610 Euro monatliche von meine Eltern und gehe nebenbei  für 100 Euro monatliche arbeiten .
  wir haben alles dieses unterlagen Anfang April in der ABH abgeben und bist heute habe ich keine Antworte von der ABH bekommen.jedes mal,dass ich dort anrufen kriege ich immer gesagt,daß es in der Bearbeitung liegt.

  Nun meine Frage:

  wie kann es so lange dauern?

gibt es keine bestimmte Zeitdauert für die Bearbeitung

  wie könnte ich Druck auf der ABH machen ,um eine Antworte zu bekommen?

  Bitte ich brauche eure Hilfe.

  Danke voraus
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reinhard
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Beiträge: 15.352

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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 13.07.2010 um 15:42:14
 
Hast Du einen schriftlichen Antrag gestellt?

Dann musst Du auch schriftlich nachfragen, Du kannst eine Frist setzen.

Aber vermutlich wird ja der Antrag bei so geringem Einkommen ohnehin abgelehnt. Versucht es doch lieber, wenn Ihr beide für Euro Arbeitstellen die Probezeit überstanden habt und mehr als 1500 Euro netto rauskommen.
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joeengel
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i4a rocks!


Beiträge: 22

kaiserslautern, Rheinland-Pfalz, Germany
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: kamerunisch
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Antwort #2 - 14.07.2010 um 09:42:34
 
Ich weiße nicht ob es eine Schriftliche Antrag war.ich war bei de ABH und die hatte mir gesagt welche Unterlage ich abgeben musste ,um diese Statusänderung von $16 auf §30 Aufenthg zu stellen und ich hatte alle diese unterlagen,die die von mir verlangte abgegeben. Dann habe ich im Mai ein Brief von der ABH bekommen,wo ich Sache nachreichen musste wie zum Beispiel das Beweis ,dass ich die 610 Euro  von meinen Eltern bekomme und habe ich alles nachgereicht.also war das eine schriftliche Antrag ?

also soweit ich weiße ,wenn man verheiratet ist und zu zweite in einem Haushalt lebt ,muss man außer der Miete 622 Euro zur verfügen haben oder?

  Unser Miete Betrag 375 Euro warm und wenn man die Miete von unsere gesamte Einkommen abzieht,dann bleibt 685 Euro übrig.Das würde doch reichen oder?

  Wie kann man so ein schriftliche Antrag auf einer Antwort stellen?so ein Brief habe ich nie geschrieben.

  Danke voraus
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« Zuletzt geändert: 14.07.2010 um 09:52:49 von joeengel »  
 
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steini007
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i4a rocks!


Beiträge: 3.172

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #3 - 14.07.2010 um 11:48:23
 
joeengel schrieb am 14.07.2010 um 09:42:34:
Unser Miete Betrag 375 Euro warm und wenn man die Miete von unsere gesamte Einkommen abzieht,dann bleibt 685 Euro übrig.Das würde doch reichen oder?

Das kann man so pauschal nicht sagen.

Ihr beide dürfte nicht ALG II anspruchsberechtigt sein und das hängt u. a. auch davon ab, welcher Bedarf (Regelsatz + Kosten der Unterkunft) an deinem Wohnort gegeben ist.

Frage einfach einmal beim JobCenter oder der ARGE nach.

joeengel schrieb am 14.07.2010 um 09:42:34:
Wie kann man so ein schriftliche Antrag auf einer Antwort stellen?so ein Brief habe ich nie geschrieben.

Ein Brief könnte in etwa so aussehen.

"Sehr geehrte ABH (Name des Sachbearbeiters oder "Damen und Herren, wenn Name nicht bekannt ist)!

Im Mai diesen Jahres habe ich aufgrund der beantragten Änderung meines AT von § 16 nach § 30 die von Ihnen gewünschten Unterlagen eingereicht.

Da ich bis heute noch keine Antwort erhalten habe, bitte ich um Mitteilung bis zum .... (der ABH zwei Wochen ab Schreiben Zeit geben) ob meinem Änderungsantrag stattgegeben wird.

Mit freundlichen Grüßen"
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