Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken
Aufenthaltsverlängerung (Gelesen: 957 mal)
düsseldorf
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline




Beiträge: 24
Geschlecht: female
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch/Ehemann Marokkaner
Zeige den Link zu diesem Beitrag Aufenthaltsverlängerung
12.07.2010 um 16:04:23
 
Hallo an alle,ich habe da ne Frage!Mein Mann hat bei einreise nach Deutschland ,einen Aufenthalt für Drei Jahre bekommen.Jetzt laufen die bald ab,und ich möchte gerne wissen,ob er eine Unbefristete bekommen kann,wenn er job hat 800netto und ich ARGE bekomme.Habe 2 Kinder,und bin Deutsche.
Bin für jede antwort dankbar.

Düsseldorf
Zum Seitenanfang
  

...
 
IP gespeichert
 
erne
Gold Member
****
Offline


I love i4a


Beiträge: 6.706

., Bayern, Germany
.
Bayern
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Aufenthaltsverlängerung
Antwort #1 - 12.07.2010 um 17:28:51
 
siehe hier
http://www.info4alien.de/gesetze/aufenthg.htm#28

insbesondere
Zitat:
(2) Dem Ausländer ist in der Regel eine Niederlassungserlaubnis zu erteilen, wenn er drei Jahre im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis ist, die familiäre Lebensgemeinschaft mit dem Deutschen im Bundesgebiet fortbesteht, kein Ausweisungsgrund vorliegt und er sich auf einfache Art in deutscher Sprache verständigen kann. Im Übrigen wird die Aufenthaltserlaubnis verlängert, solange die familiäre Lebensgemeinschaft fortbesteht.



genaueres hier http://www.info4alien.de/gesetze/avwv_aufenthg.pdf#28

wichtig 28.2.1: "Liegt ein Regelversagungsgrund nach § 5 Absatz
1 vor, hat diese Regel Vorrang vor § 28
Absatz 2 mit der Folge, dass die Erteilung einer
Niederlassungserlaubnis i. d. R. zu versagen ist."

und §5 Abs.1 sagt:
http://www.info4alien.de/gesetze/aufenthg.htm#5
Zitat:
(1) Die Erteilung eines Aufenthaltstitels setzt in der Regel voraus, dass

1. der Lebensunterhalt gesichert ist,



Mit 800 Euro netto ist aber der LU für 2 Erwachsene und 2 Kinder nicht gesichert.
Zum Seitenanfang
  

"wer Schreibfehler/Tippfehler findet, kann sie behalten" (Zitat von unbekannt)
ich hasse Facebook  
IP gespeichert
 
steini007
Gold Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 3.172

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Aufenthaltsverlängerung
Antwort #2 - 12.07.2010 um 18:08:42
 
erne schrieb am 12.07.2010 um 17:28:51:
Mit 800 Euro netto ist aber der LU für 2 Erwachsene und 2 Kinder nicht gesichert.

Diese pauschale Antwort ist in diesem Zusammenhang nicht ganz richtig.

Der Historie der TS samt der inhaltlichen Aussagen vergangener Beiträge folgend, handelt es sich hier nicht um die Kinder des jetzigen Ehegatten. Somit hat er für diese auch keine unterhaltsrechtlichen Verpflichtungen.

Ob die TS ausschließlich für sich oder nur der Kinder wegen ALG II Leistungen bekommt, wissen wir nicht.
Somit könnte eine NE in Betracht kommen, wenn der Ehegatte für sich alleine nicht auf ALG II Leistungen angewiesen ist, d.h. wenn er unter den Gesichtspunkten eines eigenständigen Aufenthaltsrecht nicht ALG II leistungsberechtigt ist.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema