Marco_S schrieb am 11.07.2010 um 21:33:45:Wird die Aufenthaltserlaubnis zu Studienzwecken meiner Freundin einfach nach der Hochzeit in Dänemark von der
ABH umgewandelt? Oder muss sie sogar wieder ausreisen zur Familienzusammenführung?
Sie muss es beantragen, von selbst passiert nichts.
Ausreisen muss sie nicht. Sie behält § 16
AE, wenn sie nichts unternimmt. Sie sollte es möglichst bald machen, aber alles ohne Panik.
Zitat:Muss ich den gesicherten Lebensunterhalt nachweisen? Da ich im Moment trotz abgeschlossenen Studium seit kurzem ALG 2 bekomme.
Als "nur" - Deutscher nicht. Höchstens als Deutscher, der früher Ukrainer war oder so.
Zitat:Kann es sonstwelche Probleme geben, womit wir jetzt noch nicht rechnen?
Ja, soweit Du die Theorie kennst, dass Frauen und Männer im Grunde genommen nicht zusammen passen...
Ausländerrechtlich? Aus deinen Beschreibungen ist nichts erkennbar, was nach Problemen aussieht.
Schnell genug?