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Erteilung eines Visums trotz Vorstrafe möglich? (Gelesen: 2.155 mal)
luna_11
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11.07.2010 um 20:36:40
 
Hallo zusammen,
ich bin neu hier und brauche dringen einen Rat zu folgender Angelegenheit:

Ich (26) bin Deutsche und seit 3 1/2 Jahren mit einem Marokkaner (27) zusammen. Wir sind seit letztem Jahr verlobt, mein Verlobter lebt noch in Marokko.

Wir möchten eigentlich in Deutschland heiraten und haben geplant, ein Visum zur Eheschließung in Deutschland zu stellen. Wir haben schon alle notwendigen Papiere, auch die Verpflichtungserklärung und mein Verlobter hat die A1 Prüfung im Goethe Institut mit "sehr gut" bestanden.

Das Problem ist nun, dass mein Verlobter von 2007-2008 für ein Jahr im Gefängnis war, er hatte eine Schlägerei und wurde wegen Körperverletzung verurteilt. Er hat die Haftstrafe komplett abgebüßt.

Wir haben nun in Marokko mehrfach gehört, dass das Visum zur Eheschließung in Deutschland deshalb mit großer Wahrscheinlichkeit abgelehnt würde.
Stimmt das? Schliesst eine solche Vorstrafe die Erteilung eines Visums zur Eheschließung in D aus?

Wie ist es im Falle, dass wir dort heiraten und dann ein Visum zur FZF beantragen? Ist da die Wahrscheinlichkeit höher, dass das Visum erteilt wird, weil wir ja dann schon verheiratet sind?

Ich wäre sehr sehr sehr dankbar für jeden Hinweis zu diesem Thema, wir sind sehr verzweifelt, wollen eigentlich nur heiraten und endlich zusammen in Deutschland sein.
Eine Verjährung der Vorstrafen ist wohl erst nach 5 Jahren möglich, so lange wollen und können wir nicht warten!!

Danke schon mal für alle Antworten!!


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reinhard
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Antwort #1 - 11.07.2010 um 20:51:48
 
Solch eine Vorstrafe wird sicherlich bei der Entscheidung über das Visum berücksichtigt. Wenn Ihr schon verheiratet seid, ist die Wahrscheinlichkeit höher, dass er das Visum bekommt, weil der Schutz der Ehe (Grundgesetz) gegen den Schutz der öffentlichen Sicherheit (er könnte wieder Straftaten begehen) abgewogen werden muss.

Aber warte doch einfach ein paar Tage, vielleicht kommen hier ja noch Antworten aus einem Konsulat oder einer Ausländerbehörde.
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luna_11
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Antwort #2 - 11.07.2010 um 22:23:24
 
Danke Reinhard! Ja, ich hoffe sehr, dass sich hier noch einige Leute äußern, die vielleicht Erfahrungen mit ähnlichen Sachlagen wie der meinen gemacht haben!!
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steini007
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Antwort #3 - 12.07.2010 um 06:50:26
 
luna_11 schrieb am 11.07.2010 um 20:36:40:
Wie ist es im Falle, dass wir dort heiraten und dann ein Visum zur FZF beantragen? Ist da die Wahrscheinlichkeit höher, dass das Visum erteilt wird, weil wir ja dann schon verheiratet sind?

Da es für ein Visum zur Eheschließung in Deutschland keinen Rechtsanspruch gibt, könnte eine Straftat im Ausland eine andere Gewichtung erhalten, als wenn man als verheiratete Person ein Visum zur FZF stellt. Der Schutz der Ehe ist nach dem GG eben sehr hoch anzusehen, was bei dem Wunsch zu heiraten eben - noch - nicht gegeben ist.
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luna_11
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Antwort #4 - 13.07.2010 um 21:18:48
 
steini007 schrieb am 12.07.2010 um 06:50:26:
Da es für ein Visum zur Eheschließung in Deutschland keinen Rechtsanspruch gibt, 

Steini, du sagst für ein Visum zur Eheschließung gibt es keinen Rechtsanspruch. Wie ist das mit dem Visum zur FZF? Gibt es da einen Rechtsanspruch?

Steht in einem Fall wie dem unseren (Ehemann vorbestraft, jedoch einzige Straftat und auch keine Gefahr der Wiederholung einer Straftat) der Schutz der Familie über dem Schutz der öffentlichen Sicherheit??
Kann mir irgendjemand helfen, der damit Erfahrung gemacht hat?

Bitte, ich brauche dringend Hilfe, damit wir abschätzen können, wie es weitergehen kann!!!
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erne
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Antwort #5 - 13.07.2010 um 22:15:51
 
luna_11 schrieb am 13.07.2010 um 21:18:48:
Wie ist das mit dem Visum zur FZF? Gibt es da einen Rechtsanspruch?

wenn die Voraussetyungen gegeben sind, greift Art.6 GG (der greift noch nicht, wenn man erst eine Ehe eingehen will).
Dieser Artikel sichert einen Rechtsanspruch zu.

zu deiner anderen Frage siehe die Antwort 1 von Reinhard
reinhard schrieb am 11.07.2010 um 20:51:48:
Wenn Ihr schon verheiratet seid, ist die Wahrscheinlichkeit höher, dass er das Visum bekommt, weil der Schutz der Ehe (Grundgesetz) gegen den Schutz der öffentlichen Sicherheit (er könnte wieder Straftaten begehen) abgewogen werden muss.


Ihr habt ein Recht auf FZF (wenn verheiratet), gleichzeitig haben - grob gesagt - auch andere in der BRD ein Recht darauf, gegen Straftaeter geschuetzt zu werden.


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