Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken
Verlängerung von Aufenthaltsgenehmigung - langes Warten, Fiktionsbescheinigung und Führungszeugnis (Gelesen: 1.396 mal)
mondeemilo
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 1

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Verlängerung von Aufenthaltsgenehmigung - langes Warten, Fiktionsbescheinigung und Führungszeugnis
09.07.2010 um 09:53:35
 
Hallo,

Ich war gerade mit meiner Frau (Philippinisch) bei der ABH.

Ihr 1-jähriger Aufenthaltstitel (Familienzusammenführung) läuft nächste Woche ab.

Die ABH hat jetzt gesagt, dassdie erst ein "Führungszeugnis" und eine Überprüfung anfordern müssen, was 6 Wochen dauert  Ärgerlich

Die meinten: "Bei der Einreise habt ihr ja schon mal sowas gemacht. Das läuft nach einem Jahr ab und muss neu angefordert werden".

Wir hatten vor der Einreise nur diese Dokumentenüberprüfung mit Detektiv auf der Philippinen gemacht.

Was ist das für ein Führungszeugnis? Von wo? Habe gedacht das Visum wird einfach so verlängert.

Bei den Philippinen muss das sein haben die gesagt.

Meine Frau hat nun eine 3 Monatige Fiktionsbescheinigung bekommen. Was heißt das genau? Wird sie jetzt nur gedultet?? Was wenn diese Fiktionsbescheinigung abläuft?

Muss man etwas bezahlen?

Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
sandy33
Senior Member
****
Offline


I love i4a


Beiträge: 149

NRW, Germany
NRW
Germany
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Verlängerung von Aufenthaltsgenehmigung - langes Warten, Fiktionsbescheinigung und Führungszeugnis
Antwort #1 - 09.07.2010 um 10:21:02
 
mondeemilo schrieb am 09.07.2010 um 09:53:35:
Was ist das für ein Führungszeugnis? Von wo?


Hallo,
ich habe auch erst vor kurzem ein Führungszeugnis beantragt. Du musst zum Rathhaus gehen und dort das Führungszeugnis beantragen, hat bei uns 13 Euro gekostet und wir haben es nach 2 Wochen im Briefkasten gehabt. Dort stehen Straftaten drinnen, oder wie bei uns " Keine Eintragung ".
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Zkai
Experte
****
Offline


i love i4a


Beiträge: 630
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Ausländerbeh.
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Verlängerung von Aufenthaltsgenehmigung - langes Warten, Fiktionsbescheinigung und Führungszeugnis
Antwort #2 - 09.07.2010 um 10:35:33
 
Ganz locker bleiben.

Das läuft alles über die ABH, ihr müsst nur warten. Und ja, das dauert solange weil die Sich-Behörden eine Frist eingeräumt wird um zu antworten (is so vorgeschrieben)

Die Fiktionsbescheiniigung ist halt eine "Übergangsbescheinigung"... das halt noch über die Aufenthaltserlaubnis entschieden wird und das der Aufenthalt erlaubt bleibt. Die AE ansich dürfen wir erst erteilen, wenn die Frist abgelaufen ist und alles ok ist.

Alles Standard. Kein Grund für Panik-Modus.  Smiley
Zum Seitenanfang
« Zuletzt geändert: 26.07.2010 um 09:31:42 von Mick »  
 
IP gespeichert
 
hge2001
Silver Member
****
Offline


I love YaBB 1G - SP1!


Beiträge: 1.111

53909, Nordrhein-Westfalen, Germany
53909
Nordrhein-Westfalen
Germany

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Verlängerung von Aufenthaltsgenehmigung - langes Warten, Fiktionsbescheinigung und Führungszeugnis
Antwort #3 - 09.07.2010 um 17:47:00
 
Zkai schrieb am 09.07.2010 um 10:35:33:
Das ist die Standard-Sicherheitsanfrage (Stichwort Terrorismusabwehr) die die ABH durchführen muß bei Staatsangehörigen bestimmter Länder.


Das ist aber mE ein Unterschied ob es um Terrorismusabwehr geht oder um ganz "normale" Straftaten. Letztere werden in einem pol. Führungszeugnis aufgelistet, aber die Anfrage wegen Terrorismus wird nach meinen Infos über den BND gestellt. Es kann ja jemand in einem Netzwerk involviert sein, ohne auffällig geworden zu sein.


Ich denke hier gehen die ABHs unterschiedlich vor.

hge 
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema