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dringend hilfe fur fzf (Gelesen: 1.594 mal)
imv
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag dringend hilfe fur fzf
09.07.2010 um 01:18:49
 
hallo erstmal an alle , bin neu hier hab schon viel durchgelesen aber nichts gefunden was mein fall betrifft !

also bitte ich um unterstutzung , kurz zur meiner person :
eingeburgerter deutscher seit 2002 !
geboren in berlin habe 25 jahre dort gelebt schule,arbeit usw.
die letzten 8 jahre in kroatien gelebt, dort geheiratet und 2 kinder 7 und 3 ! seit einem halben jahr wieder in berlin ohne frau und kinder, zur zeit bin ich hartz4 gemeldet ! (ein fester job ist  in aussicht) wohne zur zeit bei meinen eltern !
so , jetzt die frage wie und was und wo zuerst ??? um meine familie nach deutschland zu holen ????
die zeit drangt da mein sohn jetzt in kroatien zur schule kommt , ich aber lieber in deutschland leben und arbeiten will mit meiner familie !

danke fur jeden rat, der mich weiterbringen wurde !
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B.D.
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 09.07.2010 um 07:43:35
 
Hi,

Deine Ehefrau muss einen Antrag auf FzF oder auch Ausübung der Personensorge für die beiden Kin der bei der deutschen Botschaft stellen. Die Kinder sind Deutsche. Entsprechende Pässe können auch bei der Botschaft ausgestellt werden.

Beifügen sollte sie Geburtsurkunden, Deine Einbürgerungsurkunde, Heiratsurkunde, Mledbescheinigung von Dir und natürlich die Pässe.

Besonderheit:
Sprachkenntnisse sind zur Ausübung der Personensorge für Deutsche nicht notwendig.

Insgesamt kein Problem. Zeitansatz ca. 2
Monate oder auch kürzer.


B.D.
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schweitzer
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Bundesrepublik Deutschland
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Antwort #2 - 09.07.2010 um 07:58:58
 
Zitat:
Sprachkenntnisse sind zur Ausübung der Personensorge für Deutsche nicht notwendig.


Ich ergänze noch, dass bei einer Visabeantragung zum Zwecke der Ausübung der Personensorge über die deutschen Kinder auch die Frage der Lebensunterhaltssicherung keine Rolle spielt. -

Bei einem Visum zum Zwecke des Ehegattennachzugs könnte es bei Euch hingegen problematisch werden (da müsste in Eurem Fall ggf. der Lebensunterhalt nachhaltig gesichert sein) - klick dazu mal das Wort Regelausnahme an.

Auch als Deine Ehefrau könnte und dürfte Deine Frau das Visum zum Zwecke der Ausübung der Personensorge beantragen und erhalten. - Angesichts der bei Euch gegebenen Konstellation würde ich diese Variante wählen.


=schweitzer=
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imv
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #3 - 09.07.2010 um 13:22:03
 
vielen dank , fur die antworten ! was mich etwas verunsichert ist das ihr davon redet das die kinder deutsche sind ?!, was nicht der fall ist , d.h. das die kinder bei der mutter leben und alle die kroatische staatburgerschaft haben !
oder meint ihr damit das weil ich deutscher bin die kinder dann auch deutsche werden konnen ???
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erne
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #4 - 09.07.2010 um 13:26:18
 
imv schrieb am 09.07.2010 um 13:22:03:
oder meint ihr damit das weil ich deutscher bin die kinder dann auch deutsche werden konnen ???

fast richtig.
Wenn Deine Kinder geboren wurden, als du bereits verheiratet warst und die deutsche Staatsbürgerschaft hattest, SIND sie Deutsche, auch ohne Pass.

Nachtrag:
Wenn die Kinder unehelich geboren sind, musst du ggf. eine Vaterschaftsanerkennung machen.
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imv
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #5 - 09.07.2010 um 14:50:01
 
vielen dank fur die antworten , also auf zur botschaft , hoffe das alles glatt geht !

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