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FZF zum Kind (Gelesen: 3.377 mal)
Bagira
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #15 - 07.07.2010 um 22:15:10
 
Schwanger bin ich noch nicht, wir sind nur dabei zu überlegen. Wir sind verheiratet und er ist seit ca.3 Jahren als Spezialitätenkoch in Deutschland beschäftigt. Im steht eine 4- jährige Aufenthaltserlaubnis im Rahmen der Ausübung dieses Berufes zu, nach welchem Gesetz weiß ich jetzt nicht, aber das sind außer ihm auch noch ganz viele andere chinesische Köche in Deutschland. Die bei der ABH reagieren auch immer so wenn ich vom 4-jährigem Arbeitsaufenthaltserlaubnis rede: "Ach, ein Spezi-Koch."
Wir wollen beide auf jeden Fall noch ein paar Jahre in Deutschland bleiben, aber soweit ich weiß, geht es nicht wenn er kein Deutsch kann, egal ob er mein Mann ist oder nicht. Zumindest hatten mir unse zuständige ABH so vermittelt. Es steht ja auch in den zuständigen §, dass er Deutsch sprechen muss. Da gibts kein Weg drum herum, aber mein Mann  tut sich seeeeehr schwer damit.  weinend
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reinhard
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
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Antwort #16 - 07.07.2010 um 22:26:25
 
Das Problem ist: Erst sagst Du, er hat ein Visum und Du bist im 4. Monat schwanger. Jetzt hat er eine AE und Du überlegst Dir schwanger zu werden...

Solange Du hier nur spielst und keine Informationen gibst, sind alle Antworten für Dich und Euch völlig wertlos.

Warum beantragt er keine AE als Ehemann? Erst dann geht es wirklich weiter: Dann kann die ABH ein A1-Zertifikat verlangen und ihm eine FB geben. Damit ist er legal hier.

Aber wenn Du Dir wieder nur eine Konstellation ausgedacht hast, ist auch diese Antwort für Dich wertlos.
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fons
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #17 - 07.07.2010 um 22:43:02
 
reinhard schrieb am 07.07.2010 um 22:26:25:
Erst sagst Du, er hat ein Visum und Du bist im 4. Monat schwanger.


Das schrieb sie nicht! Lies mal nach in #0. Die Fragestellung war
spekulativ: was wäre wenn . . .
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Bagira
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #18 - 07.07.2010 um 23:23:39
 
Danke fons  Smiley
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reinhard
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
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Antwort #19 - 07.07.2010 um 23:27:15
 
Okay, entschuldige bitte.

Dann ist es so:

1) Wenn er eine AE als Ehemann beantragt, wird die ABH feststellen, dass das A1-Zertifikat fehlt und dieses nachfordern. Normalerweise bekommt er eine FB, der Aufenthalt bleibt legal, er bleibt hier. Wie lange er Zeit hat, das fehlende Zertifikat nachzureichen, hängt auch von seinem Geschick und der Geduld der ABH ab.

2) Wenn ein Kind zur Welt kommt (er ist als Ehemann der Vater), bekommt er eine AE auch ohne A1-Zertifikat (nach der Geburt!).
Falls er dann schon ausgereist ist, bekommt er ein Visum und dann eine AE.

Wenn er jetzt noch ein paar Monate eine AE aufgrund der Arbeit hat, könnt Ihr es mit etwas Geschick und etwas Entgegenkommen der ABH hinbekommem, dass alles ohne Ausreise funktioniert. Er sollte sich aber auf jeden Fall Mühe mit dem A1-Zertifikat geben - das ist auf jeden Fall sicherer und einfacher als eine Schwangerschaft.

Außerdem: Wenn er ausreist und dort versucht Deutsch zu lernen, ist es auf jeden Fall teurer und dauert länger als hier, wo er in einer "deutschen Umgebung" lebt.
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Bagira
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Antwort #20 - 07.07.2010 um 23:48:18
 
Ok danke schön. Ich denke mal ich habe alles was ich wissen will.
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steini007
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #21 - 08.07.2010 um 06:39:51
 
reinhard schrieb am 07.07.2010 um 23:27:15:
Normalerweise bekommt er eine FB, der Aufenthalt bleibt legal, er bleibt hier. Wie lange er Zeit hat, das fehlende Zertifikat nachzureichen, hängt auch von seinem Geschick und der Geduld der ABH ab.

Die ABH hat auch die Möglichkeit die AE nach § 25 Nr. 5 zu erteilen.

reinhard schrieb am 07.07.2010 um 23:27:15:
Wenn er ausreist und dort versucht Deutsch zu lernen, ist es auf jeden Fall teurer und dauert länger als hier, wo er in einer "deutschen Umgebung" lebt.

Nicht nur das. Während seiner Zeit in der Heimat hat er auch nicht die Möglichkeit entsprechend Geld zu verdienen. Die TS wollte aber:
Bagira schrieb am 07.07.2010 um 21:06:42:
und er ein bischhen Geld ansammeln, damit wir später zumindest ein Haus oder Wohnung kaufen könnten. 


Es wäre sicherlich besser, er beendet seinen Job ein oder zwei Monate früher, indem er seinen Urlaub nimmt und bucht einen Intensivsprachkurs, damit A1 erreicht werden kann.

Die finanziellen Nachteile sind dann sicherlich geringer, als Ausreise mit ungewissem Einreisedatum, verbunden mit dem Verlust des Arbeitsplatzes.

Wenn er sich aber jetzt schon um einen Intensivsprachkurs kümmert, bräuchte sein Arbeitgeber keinen anderen Mitarbeiter einstellen, weil dein Mann mit der AE § 28 weiterhin als Spezialitätenkoch arbeiten könnte. Nur das sollte man frühzeitig klären, damit der Arbeitgeber sich nicht um einen neuen Mitarbeiter kümmern muss.
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