Das Bundesamt gibt der Ausländerbehörde Bescheid, er kann aber auch direkt mit seinem Bescheid hingehen. Dann bekommt er Pass und
AE. Arbeitserlaubnis ist automatisch dabei, aber alles auf drei Jahre beschränkt. Dann entscheidet das Bundesamt neu, ob er bleiben darf.
Außerdem bekommt er einen "Gutschein" für einen Deutschkurs (Integrationskurs), muss den dann aber selbst suchen.
Ansonsten bekommt er alle Hilfe wie deutsche Hartz-IV-Empfänger. D.h. ob er eine Wohnung mieten kann, entscheidet der Vermieter und so weiter – da muss er sich durchkämpfen.
Wichtig: Falls er Frau und Kinder hat, können die jetzt ein Visum zur
FZF beantragen. Er muss jetzt keinen
LU nachweisen. Das geht aber nur ganz kurze Zeit (und gilt nur für Ehefrau und Kinder unter 18 Jahren).
Es gibt Beratungsstellen (AWO-IntegrationsCenter, Fluchtpunkt, Diakonie), die ihm weiter helfen können.