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Asyl bewilligt .Was gibts dann für hilfe in Hamburg fuss zu fassen ? (Gelesen: 1.906 mal)
JonnieB
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: Ghana
Zeige den Link zu diesem Beitrag Asyl bewilligt .Was gibts dann für hilfe in Hamburg fuss zu fassen ?
07.07.2010 um 16:24:29
 
Hi !I hab ein freund und er hat gerade Asyl bekommen in HH .Natürlich ist es schwer fuss zu fassen in ein fremdes Land wann mann die sprache nicht beherrscht, kein Job  und keine wohnung hat  etc . So gibts irgendwelche hilfe oder beratungs stellen die Ihn behilflich sein können.Mir ist klar das er sich anstrengen muss und dass er ein einkommen haben muss sein leben zu verbesseren aber hat er zum beispiel ein recht auf Deutschsprach Kurse  ? Danke
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reinhard
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Beiträge: 15.352

Kiel, Schleswig-Holstein, Germany
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 07.07.2010 um 16:29:08
 
Das Bundesamt gibt der Ausländerbehörde Bescheid, er kann aber auch direkt mit seinem Bescheid hingehen. Dann bekommt er Pass und AE. Arbeitserlaubnis ist automatisch dabei, aber alles auf drei Jahre beschränkt. Dann entscheidet das Bundesamt neu, ob er bleiben darf.

Außerdem bekommt er einen "Gutschein" für einen Deutschkurs (Integrationskurs), muss den dann aber selbst suchen.

Ansonsten bekommt er alle Hilfe wie deutsche Hartz-IV-Empfänger. D.h. ob er eine Wohnung mieten kann, entscheidet der Vermieter und so weiter – da muss er sich durchkämpfen.

Wichtig: Falls er Frau und Kinder hat, können die jetzt ein Visum zur FZF beantragen. Er muss jetzt keinen LU nachweisen. Das geht aber nur ganz kurze Zeit (und gilt nur für Ehefrau und Kinder unter 18 Jahren).

Es gibt Beratungsstellen (AWO-IntegrationsCenter, Fluchtpunkt, Diakonie), die ihm weiter helfen können.
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JonnieB
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i4a rocks!


Beiträge: 2

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: Ghana
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Asyl bewilligt .Was gibts dann für hilfe in Hamburg fuss zu fassen ?
Antwort #2 - 07.07.2010 um 18:06:59
 
  Vielen Dank .Hat er auch anspruch auf ein P5 schein oder 'was aähnliches.
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schweitzer
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Bundesrepublik Deutschland
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Antwort #3 - 08.07.2010 um 07:51:46
 
JonnieB schrieb am 07.07.2010 um 18:06:59:
Vielen Dank .Hat er auch anspruch auf ein P5 schein oder 'was aähnliches. 


Mit der Flüchtlingsanerkennung/Erteilung der AE nach § 25 (1) (oder (2)) AufenthG endet der Grundsatz der Unterbringung in Gemeinschaftsunterkünften. Er kann also einen Wohnberechtigungsschein beantragen.

Macht's, wie Reinhard vorgeschlagen hat - sucht Euch eine gute Beratungsstelle - als neu anerkannter Flüchtling zählt er zur Zielgruppe der "Migrationsberatungsstellen für erwachsene Zuwanderer" (MBE).  Die können und werden umfassend über die neuen Rechte uinformieren und Unterstützung gewähren. Die Beratung und die Unterstützungsleistungen sind kostenlos. Von den MBE gibt es in Hamburg einige. Erkundigt Euch bei den Wohlfahrtsverbänden!

=schweitzer=
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