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Visum für 2. chinesische Frau nach Scheidung (Gelesen: 1.610 mal)
Manni1
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06.07.2010 um 18:49:04
 
Folgende Geschichte.
Jemand heiratet in China eine chinesische Frau.Nachdem sie in Deutschland ist kommt heraus das sie ihn belogen und betrogen hat.Ein Kind in China hat usw.Der Mann beantragt die Auflösung der Ehe oder wenn nicht möglich die Scheidung.
Nachdem alles erledigt ist heiratet er eine andere chinesin in China.Sie hat auch den A1 Deutschkurs und alle sonstigen nötigen Dokumente.Kann das Deutsche Konsulat ihr das Visum verweigern weil der Mann vorher schon mal mit einer chinesin verheiratet war?
So eine Geschichte ist mir zu Ohren gekommen weiß aber nicht ob das stimmt.
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reinhard
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Antwort #1 - 06.07.2010 um 19:07:54
 
Nein, deshalb kann das Visum nicht verweigert werden.

Eine Ablehnung des Visumantrages ist nur möglich, wenn die zweite Ehe nicht in Ordnung ist, weil die erste Scheidung nicht richtig erfolgt ist.
Es ist auch möglich, dass die zweite Ehe nicht als "echt" geglaubt wird.

Aber nur so geht das nicht – denke an Schröder und Fischer, die waren auch in 2., 3., 4. Ehe und konnten trotzdem Kanzler und Außenminister werden. Die Zahl alleine ist kein Grund.

"Zu Ohren gekommen" ist auch eine schlechte Ausgangsposition für eine rechtliche Frage...
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Manni1
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Antwort #2 - 06.07.2010 um 19:24:42
 
Zu Ohren gekommen heißt das eine chinesische Freundin von mir das von Ihrer Freundin in China gehört hat.Ich habe ihr aber auch gesagt das Ich das nicht so recht glauben kann,denn es muß immer ein Rechtlicher Grund da sein um das Visum ab zu lehnen.Und wenn alle Dokumente da sind sollte das Visum auch kein Problem sein.
Auch wenn die Scheidung und neue Hochzeit kurz nacheinander erfolgen.Die Freundin sagte das er erst ein paar Jahre warten müßte.Erst dann würde wieder ein Visum für eine chinesin bewilligt.
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« Zuletzt geändert: 06.07.2010 um 19:39:36 von Manni1 »  
 
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reinhard
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Antwort #3 - 06.07.2010 um 19:45:56
 
Manni1 schrieb am 06.07.2010 um 19:24:42:
Die Freundin sagte das er erst ein paar Jahre warten müßte.Erst dann würde wieder ein Visum für eine chinesin bewilligt.


Das ist mit Sicherheit totaler Blödsinn. Sie kann das Visum am Tag der Heirat beantragen, eine "Wartefrist" existiert nicht.

Wartezeiten gibt es, wenn sie am Ende des vorigen Aufenthaltes in Deutschland abgeschoben wurde und jetzt eine Sperre hat. Dann muss sie warten, bis diese abgelaufen ist, oder eine neue Befristung (mit neuer Begründung) beantragen.

Aber es scheint sich um Gerüchte und nicht um Informationen zu drehen. Wenn die Betroffenen Rat für ihr konkretes Problem benötigen, müssen sie sich selbst hier anmelden und klare Informationen posten.
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Manni1
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Antwort #4 - 06.07.2010 um 20:26:33
 
Danke für deine Antwort Reinhard.
Auch Ich glaube das alles nicht.Das sind wieder Informationen über 10 Ecken hinweg ohne genaue Informationen.Ich sagte Ihr auch das man die jeweilige Situation erst wissen sollte aber unter normalen Umständen kann man das Visum nicht ablehnen.Ich versuche mal genaue Informationen zu erhalten und würde mich dann wider melden.Erst einmal,noch mal danke.
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