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Besonderheit Heirat mit Asylbewerber (Gelesen: 9.741 mal)
mine07
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04.07.2010 um 11:47:40
 
hallo bin neu hier habe ein anliegen wer kan mir helfen?ich bin mit einen tunesier verlobt.ich bin deutsche. und wir haben die ganzen unterlagen zur vorlage beim standesamt hier.jetzt hörte ich das man den pass abgeben muss beim standesamt!mein verlobter ist asylsuchender und ich habe angst das man ihm abschiebt?muss ich den abgeben?kenn mich gar net aus .wer was weiss was?gruss
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Antwort #1 - 04.07.2010 um 12:30:27
 
Willkommen bei uns -

getreu dem bewährten Motto: "Neues Thema - neuer Thread" habe ich Dir einen eigenen thread aufgemacht und auch einen "Betreff" formuliert, der Dein Anliegen grob umreißt. - So stehen die Chancen besser, dass Du Antworten erhältst, als wenn Du Dich an einen Uraltthread hängst.

Da heute noch Wochenende ist, sind nicht so viele bewährte user "on board" - hab also ggf. ein bisschen Geduld.

=schweitzer=
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"Das Reich der Freiheit beginnt dort, wo man für das Zurückstellen seines Egoismus nicht mehr bestraft wird."  -Daniela Dahn- "Ich bin mit meinem Menschsein derart ausgelastet, dass ich nur ganz selten dazu komme, Deutscher zu sein." -Volker Pispers-  +++  Mehr über mich erfährt man hier:
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reinhard
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Antwort #2 - 04.07.2010 um 12:49:17
 
mine07 schrieb am 04.07.2010 um 11:47:40:
hallo bin neu hier habe ein anliegen wer kan mir helfen?ich bin mit einen tunesier verlobt.ich bin deutsche. und wir haben die ganzen unterlagen zur vorlage beim standesamt hier.jetzt hörte ich das man den pass abgeben muss beim standesamt!mein verlobter ist asylsuchender und ich habe angst das man ihm abschiebt?muss ich den abgeben?kenn mich gar net aus .wer was weiss was?gruss


Den Pass muss er bei der Asylantragstellung abgeben (also beim Bundesamt). Sobald er verteilt wird, muss er der Ausländerbehörde mitteilen, ob er einen Pass besitzt oder nicht. Wird der Asylantrag abgelehnt, kann die Ausländerbehörde den Pass aufheben, um die Ausreise bzw. Abschiebung nicht zu gefährden.

Falls er einen Pass hat und der Behörde wahrheitswidrig gesagt hat, er habe keinen, dann kann er natürlich nicht beim Standesamt plötzlich einen "nicht existierenden" Pass aus der Tasche ziehen.

Ihr solltet gemeinsam zur Ausländerbehörde gehen, die Sache aufklären und um die Geduld bitten, jetzt heiraten zu dürfen. Das einfach so beim Standesamt zu versuchen (das sehr schnell den Kontakt mit der ABH herstellen kann) wäre ein hohes Risiko.

Falls Ihr Angst vor der fälligen Abschiebung hat, die er nur durch das "Verstecken" des Passes verhindert hat, könnt Ihr auch die Vermittlung einer Beratungsstelle (Diakonie, AWO, Rotes Kreuz, Parität...) in Anspruch nehmen, die für Euch ein gutes Wort bei der ABH einlegen soll.

Falls die ABH auf der Einhaltung aller Gesetze besteht: Er sollte dann in Absprache mit der ABH freiwillig ausreisen, um eine Abschiebung zu vermeiden. Eine Abschiebung könnte eine Sperre von zwei oder mehr Jahren zur Folge haben, nach einer freiwilligen Ausreise könnte er sofort ein Visum zum Heiraten oder ein Visum (nach Heirat in Tunesien) zur Familienzusammenführung erhalten. Dann wäret Ihr Weihnachten fertig und vereint, bei weiterer Trixerei könnte es schlimmstenfalls bis 2014 dauern, bis Ihr wieder zusammen seid.

Keine Angst vor der ABH: "Verlorene" und bei Heiratsabsicht wieder auftauchende Pässe kennt die ABH. Damit vermasselt er sich alle Chancen, zum Lieblingskunden der ABH gewählt zu werden, aber es kommt öfters vor, so dass amn normalerweise ruhig darüber reden kann (und sollte!).
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Antwort #3 - 04.07.2010 um 20:01:21
 
hallo
ja also er hat gesagt beim asylantrag er hat zwar einen pass aber der ist nicht hier,wir haben dann in der botschaft eine neuen pass machen lassen den ich nun hbier habe,der asylantrag läuft noch und e rhat noch aufenthalt bis mitte august!!die unterlagen lieben hier zur anmeldung der eheschliessen bereit!wir können nun zum standesamt hin.aber wie gesagt ich habe angst das die dne pass einziehen!!der asylantarg ist neu und noch nicht bearbeitet oder endschieden....
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Antwort #4 - 04.07.2010 um 20:06:11
 
er wurde schon verteilt und ist 8 stunden von mir entfernt ich nrw er sachen!!da ich 2 kinder habe die schulpflichtig sind kann ich net reisen um mit ihm zur ausländerbehöre zu gehen! die eehschliessung sollte ich anmelden aber er darfm den kreis sachen net verlassen daher sollten wie beitrittserklärung machen die er unterschreibt,damit kann  ich dann  die unterlagen einreichen .doch wie gesagt ich habe angst wegen den pass,wir haben einen anwalt der sagte es wäre nicht schlimm den abzugeben,,doch ich glaube das sagen wir wenig,....
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Antwort #5 - 04.07.2010 um 20:15:32
 
mine07 schrieb am 04.07.2010 um 20:01:21:
hallo
ja also er hat gesagt beim asylantrag er hat zwar einen pass aber der ist nicht hier,wir haben dann in der botschaft eine neuen pass machen lassen den ich nun hbier habe,der asylantrag läuft noch und e rhat noch aufenthalt bis mitte august!!die unterlagen lieben hier zur anmeldung der eheschliessen bereit!wir können nun zum standesamt hin.aber wie gesagt ich habe angst das die dne pass einziehen!!der asylantarg ist neu und noch nicht bearbeitet oder endschieden....



Wenn der Asylantrag läuft, kann er nicht abgeschoben werden. Sobald die ABH mitbekommt, dass er ohne Probleme einen Pass von der Botschaft bekommen hat, meldet sie es natürlich dem Bundesamt, und das wird (und muss) den Asylantrag dann ablehnen. Denn offensichtlich wird er ja nicht oder nicht mehr verfolgt, da er sich freiwillig an die Botschaft (Botschaft des Verfolgerstaates) gewendet hat.

Ich denke, Du kannst Deinem Anwalt glauben.

Trotzdem: Wenn Ihr ehrliche Absichten habt, könnt Ihr auch mit offenen Karten spielen.
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Antwort #6 - 04.07.2010 um 20:54:53
 
muss er den originalpass vorlegen bein standesamt ja ne?ich kenne den seit 7 jahren und fuhr imme rzum runtern nach tunis!die kleine sagt papa zu ihm:))die liebe ist echt und ich mag den net mehr missen!zu scheinehen sage ich NEIN!ist ein frevel und gehört verboten!!!!!!!!!!!!!!ja mein anwalt sagte e skönnte nichts passieren aber wie geht das weiter?die befreiung vom oberlandesgerichts wird ca 4-6 wochen dauern die aufenthalt geht bin zum 18 .08. am 22.06 hat er  die 2 anhörung gehabt!ab jetzt wartet er,problem in seiner heimat hat potilisch zu tun und  auch privat.wenn ich zum standesamt hin bin und nehm die beitrittserklärung mit  muss ich ja auch die grüne aufenthaltsgestattung haben ja?ich habe die kopie hier!dem pass aber in original.ich bin hin und hergerissen.e rist ehrlich ich bin schuld ich saget nein gib den pass net ab!!!!ist alles meine schuld.er wollte den gleich vorlegen,....himmel .was tute ich jetzt ?nimt das standeamt den pass weg?doe legalisieung der geburtsurkunde ist da ebenso übersetzt das braucht er voin der botschaft aus tunis!meldebescheinung und anmeldebestätigung der meldebeörfe sachsen ebenso wir haben alles .nur die angst im kopp blockiert mich!!!!ich versuche das sicherste zu tun für mich ihm für uns!
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Antwort #7 - 04.07.2010 um 21:07:53
 
mine07 schrieb am 04.07.2010 um 20:54:53:
muss er den originalpass vorlegen bein standesamt ja ne?

Einen anderen Pass wird er wohl nicht haben zum Vorlegen, oder was denkst du?

mine07 schrieb am 04.07.2010 um 20:54:53:
nimt das standeamt den pass weg?

Das Standesamt kann die ABH darüber informieren, dass nun die Identität geprüft/nachgewiesen wird. Die ABH entscheidet dann, was mit dem Pass passiert.

Ein TIPP am Rande:
Die GROSS- und kleinschreibung - oder auch die Rechtschreibprüfung - etwas zu beachten, verbunden mit ein paar Absätzen, läßt deine Beiträge besser lesen; vor allem auch für die vielen ausländischen User.
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Antwort #8 - 04.07.2010 um 22:33:04
 
Ja klar stimmt.Das mit der Rechtsschreibung!Also wenn er den Pass vorlegt kann die Ausländerbehörde sagen,er hätte das erwähnen müssen!!Denn als der Asylantrag gestellt wurde ,hat er zwar gesagt er hat einen aber nicht bei sich.Der ist ungültig geworden VOR Asylantragstellung!Jetzt hat er eine neuen Pass sich machen lassen und nun ist es ja so das der Antrag abgelehnt werden könnte da er sich den Pass aus dem Konsulat hat machen lassen aus dessen Staat er verfolgt wird!!!!Und da er einen neuen Pass hat und es nicht erwähnt hatte.Da ICH ihm dazu geraten hatte aus Angst!!!!
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Antwort #9 - 04.07.2010 um 22:39:16
 
Dein Verlobter ist für sein Handeln selbst verantwortlich, egal wer oder was ihm geraten wurde.

Deshalb ist es nun wichtig, sich baldmöglichst mit der ABH in Verbindung zu setzen, um eine einvernehmliche Lösung zu finden.
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Antwort #10 - 04.07.2010 um 22:48:39
 
Danke für die schnellen Antworten:))Ihr Seid super.Aber die Behörde ist 8 Stunden entfernt und wenn der allein dorthingeht....Ich weiß nicht.Aber was können die machen?Ich werde ich mit meinen Ansalt befragen und noch andere Anwalt  mit Tätigkeitschwerpunkt Ausländerrecht befragen!!Ich hoffe ich bekommen das durch.Es ist schlimm.Auch wenn er selbst verantwortlich für sein Handeln ist.Hat er auf mich gehört und ich habe ihm mehr geschadet als geholfen...Wir werden sehen..Danke Euch allen .Und alles andren viel Erfolg,Ich rate Euch ALLEN:Seid ehrlich dann spielen die Behörden mit ich muss jetzt sehen wie es weitergeht!und mich richtig Informieren...und beraten lassen.Liebe grüße an Euch
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Antwort #11 - 05.07.2010 um 11:12:53
 
Wenn der Asylantrag läuft, also keine Abschiebung droht
und
Ihr beide ehrliche Absichten habt und nichts zu verstecken habt –

DANN

verhalte Dich bei den Behörden so, als ob Du einen Deutschen heiratest.

Wenn Du nach dem Perso gefragt wirst, zeigst Du ihn einfach, und genauso läuft es dann auch.
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Antwort #12 - 06.07.2010 um 19:54:44
 
hallo an euch ich hab noch mal eine frage
also wir haben jetzt alle unterlagen zur anmeldung der eheschließung beisammen.und ich habe auch mit der abh telefoniert.die sind ein bisschen kooperativ.ich muss den pass abgeben das ist klar aber bekomme eine beglaubigung mein verlobter eine bescheinung das er dne kreis verlassen darf.und zusammen mit mir die anmeldung beim standesamt durchführen kann,jetzt gibts aber ein anderes problem:wir mussten die geburtsurkunde ja bei der deutschen in tunis legaliesieren.sie ist ins deutsche übersetzt ABER ein buchstabe beim nachnamen fehlt...jetzt sagte das standesamt: es muss so exat gleich wie im pass sein...himmel wir haben 2 monate dafür gebraucht..was tun mir jetzt???


Daddys' Änderung:
Bleib mit deinen Fragen doch bitte in deinem Thread, wird sonst zu unübersichtlich... deshalb hierher verschoben...
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« Zuletzt geändert: 06.07.2010 um 20:07:27 von Daddy »  
 
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Antwort #13 - 06.07.2010 um 20:36:05
 
mine07 schrieb am 06.07.2010 um 19:54:44:
sie ist ins deutsche übersetzt ABER ein buchstabe beim nachnamen fehlt

Wo fehlt der Buchstabe? Auf der original Urkunde oder in der Uebersetzung?

Falls das nur in der Uebersetzung fehlt, dann geht nochmal zu eurem Uebersetzer hin und sagt ihm er soll das korrigieren und euch kostenlos und zackig eine korrekte Uebersetzung aushaendigen. Ihr bezahlt ihn ja dafuer, da habt ihr einen Anspruch drauf.
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mine07
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Antwort #14 - 06.07.2010 um 21:21:21
 
hallo danke für die antwort.also bei der übersetztung fehlt ein buchstabe.in dem originalen ist das auf arabisch,und ich denke die behören in tunis haben das so ausgestellt der übersetzer übersetzt ja was auf arabisch steht hm?kann er das korregieren?oder wäre das betrug??ich will die erhliche schiene.aber eine neue dauert wieder 2 monate die zeit haben wir nicht ......das ist die traurige wahrheit...
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