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Einbürgerungsunterlagen (Gelesen: 3.729 mal)
Themen Beschreibung: keine deu.Heiratsurkunde
Elti
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30.06.2010 um 20:00:05
 
Hallo, liebe PROFIS und Betroffene,
nachdem mein nigerianischer Ehemann(seit Jan.2006, in Nigeria geheiratet)  am 12.10.09 seinen vollständigen Einb.antrag abgegeben hatte und bei Nachfrage im April 2010 abgewimmelt wurde, hat er nun einen Anwalt eingeschaltet. Jetzt wird der Antrag bearbeitet!
Die EBH fordert nun :
1.Heiratsurkunde nach deu.Recht
2.Arbeitsvertrag meines Mannes
3.Verdienstbesch. von mir u.meinem Mann der letzten 3 Monate
Meine Fragen :
1. Warum werden jetzt nochmals Unterlagen angeforderet???
2.Was ist eine Heiratsurk.nach deu.Recht? und
3.Da wir keine haben: MUß man sie besorgen??
4. Wird das ein Problem, wenn mein Mann 5 Monate arbeitslos war und erst seit Mai wieder für eine Zeitarbeitsfirma arbeitet? (Ich selber war nie arbeitslos und verdiene seit 2 Jahren 1500 netto+ Kindergeld + Bafög - mit 2 erw. Kindern in der Schule)
Danke für baldige Antworten
Lieben Gruß
Elti
PS: Muß man auf jeden Fall die geforderten 255Euro zahlen???
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Stefan-TR
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Antwort #1 - 30.06.2010 um 20:10:20
 
Elti schrieb am 30.06.2010 um 20:00:05:
2.Was ist eine Heiratsurk.nach deu.Recht? und
3.Da wir keine haben: MUß man sie besorgen??

Ihr koennt eure Heirat bei eurem lokalen Standesamt nachbeurkunden lassen. Sobald das erledigt ist kann das Standesamt euch einen Auszug aus dem Eheregister ausdrucken. Das ist mit der "Heiratsurk.nach deu.Recht" gemeint.
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Eduard
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Antwort #2 - 30.06.2010 um 20:31:58
 
Stefan-TR schrieb am 30.06.2010 um 20:10:20:
Ihr koennt eure Heirat bei eurem lokalen Standesamt nachbeurkunden lassen. Sobald das erledigt ist kann das Standesamt euch einen Auszug aus dem Eheregister ausdrucken. Das ist mit der "Heiratsurk.nach deu.Recht" gemeint.


Aber die Frage ist dennoch berechtigt, ob das überhaupt verlangt werden kann.

Wurde hier schon öfters diskutiert, allerdings im Kontext "ABH verlangt die Nachregistrierung der Ehe", und da war die mehrheitliche Meinung, dass die Behörde das nicht verlangen darf, da eine im Ausland geschlossene Ehe auch ohne Nachbeurkundung in D volle Rechtskraft entfaltet. Falls die Behörde Zweifel an der Ehe und der Urkunde hat, kann sie das Standesamt direkt, im Wege der Amtshilfe, hinzuziehen.

Allerdings, von den Kosten und vom Zeitablauf her dürfte das keinen großen Unterscheid machen, ob man selbst zum Standesamt geht oder das der EBH überlässt...
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Odysseus
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Antwort #3 - 01.07.2010 um 09:25:13
 
Elti schrieb am 30.06.2010 um 20:00:05:
4. Wird das ein Problem, wenn mein Mann 5 Monate arbeitslos war und erst seit Mai wieder für eine Zeitarbeitsfirma arbeitet? (Ich selber war nie arbeitslos und verdiene seit 2 Jahren 1500 netto+ Kindergeld + Bafög - mit 2 erw. Kindern in der Schule)


Grundsätzlich ist bereits der Anspruch auf ALG II problematisch - selbst wenn keine Leistungen in Anspruch genommen werden.
Habt Ihr aufgrund des Einkommens keinen Anspruch, dann ist erstmal alles iO. Allerdings muss der Lebensunterhalt nachhaltig und auf Dauer gesichert sein, falls der AV also befristet ist, könnte es ebenfalls eng werden.

Elti schrieb am 30.06.2010 um 20:00:05:
PS: Muß man auf jeden Fall die geforderten 255 Euro zahlen??? 


Falls der Antrag abgelehnt werden würde, ist eine ermäßigte Gebühr zu zahlan - i.d.R. 75 %, also 191,- €
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Es ist schon alles gesagt, nur noch nicht von allen.
 
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Elti
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Antwort #4 - 01.07.2010 um 18:57:33
 
Danke für die bisherigen Hinweise. Kann mir noch jemand sagen, ob es normal ist, dass nun nochmals Unterlagen angefordert werden, die vorher nicht nötig schienen....??????
Ist das nur Schikane??
Danke
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Ralf
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Antwort #5 - 01.07.2010 um 22:49:37
 
Elti schrieb am 01.07.2010 um 18:57:33:
Kann mir noch jemand sagen, ob es normal ist, dass nun nochmals Unterlagen angefordert werden

Wenn der Antrag vom letzten Oktober ist, werden einige
Unterlagen inzwischen zu alt sein, schließlich muss die
Behörde prüfen, ob die Voraussetzungen jetzt erfüllt
sind.
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Elti
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Antwort #6 - 02.07.2010 um 17:46:26
 
Ja Ralf, das mit dem Einkommen verstehe ich ja, aber warum JETZT eine Heiratsurkunde nach deu. Recht, wenn es 4 Jahre bei allen Behörden ohne diese ging und auch die EBH im Oktober nicht danach gefragt hatte!?? Muß man sie nach dem Gesetz noch nachreichen?
Danke Elti
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erne
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Antwort #7 - 05.07.2010 um 18:44:36
 
Elti schrieb am 02.07.2010 um 17:46:26:
warum JETZT eine Heiratsurkunde nach deu. Recht, wenn es 4 Jahre bei allen Behörden ohne diese ging und auch die EBH im Oktober nicht danach gefragt hatte!?? Muß man sie nach dem Gesetz noch nachreichen?

Wenn dein Mann aus Nigeria kommt, liegt der Schluss nahe, dass die HU auch aus Nigeria ist !?
Ihr habt in Nigeria geheiratet.
Das Problem ist, dass Nigeria zu den Ländern mit unsicherem Urkundenwesen gehört. Ob ein Amt dann die Überprüfung der vorgelegten ausländischen Urkunden verlangt, ist allein diesem Amt überlassen. Es muss sich nicht auf Überprüfungen von anderen Ämtern verlassen.
Ich mutmasse mal, dass Ihr für das FZF Visum die Heiratsurkunde vorgelegt habt und die ABH sie dann überprüfen lies. Ihr habt es versäumt, die Ehe hier in D nachzubeurkunden. WEnn das passiert wäre, und das Standesamt die Überprüfung der HU vernalassen hätte, wäre jetzt alles in Ordnung.
So aber kann die EBH durchaus die vorgelegte ausländische Urkunde noch mal prüfen. 
Die Vorlage einer dt. HU bzw. dem Auszug aus dem Heiratsregister nach Nachregistrierung würde das ganze der EBH einfacher machen.
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"wer Schreibfehler/Tippfehler findet, kann sie behalten" (Zitat von unbekannt)
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Elti
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Antwort #8 - 05.09.2010 um 21:55:19
 
Es ist eine Weile her, dieses Thema, aber jetzt hatte mein Mann im Juli2010 255Euro gezahlt und sie antworten Ende August von der Einwanderungs-Behörde, dass es nun nochmals 12 Wochen dauern kann, bis alles überprüft ist. Warum fragen die eigentlich nicht sofort nach dem Geld (also bei Antragstellung)und fangen an zu untersuchen??? Oktober 2010 war Antragstellung, wozu die Warterei? Damit wir alle Unterlagen nochmals einreichen müssen?? Hat mein Mann aber nicht gemacht, nur das Geld bezahlt. Bin gespannt was als Nächstes passiert. Inzwischen sind unsere Kinder ausgezogen, ich habe meine Arbeit gewechselt und und und....
Wenn sie noch länger warten, sind wir beide im Altenheim und bekommen Rente. Ich bin echt sauer!
Das Ganze kostete noch   500 Euro füe den Anwalt, aber weiter sind wir damit auch nicht gekommen!
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